Äußerungen des Leiters des Verbindungsstabes der belgischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland über „Zigeuner (Sinti und Roma) und andere Landfahrer"
der Abgeordneten Frau Olms, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Leiter des Verbindungsstabes der belgischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, Oberst i. G. D., hat mit Schreiben vom 18. Mai 1988 an den Oberbürgermeister der Stadt Köln darum gebeten, ein geplantes Lager für durchreisende „Zigeuner (Sinti und Roma) und andere Landfahrer" in der Nähe der belgischen Kasernen aus Sicherheitsgründen nicht zu errichten. „Die Einrichtung eines festen Standplatzes für Zigeuner und andere Landfahrer" verursache „eine zusätzliche Gefährdung der militärischen und zivilen belgischen Anlagen".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat der Verbindungsoffizier, der für den Kontakt mit der deutschen Regierung und deutschen Behörden zuständig ist, das Verteidigungsministerium bzw. andere Bundesbehörden von seinem Schreiben unterrichtet?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung bzw. das Verteidigungsministerium darauf reagiert?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte in den Kompetenzbereich einer deutschen Kommune eingegriffen haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die belgische Armee auf dem Kasernengelände in Köln direkt gegenüber einer Wohnsiedlung, Wiener Weg, mit über tausend Bewohnern, Hunderte von Fahrzeugen mit Sprengstoff parkt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Oberst i. G. D., der im Namen der belgischen Streitkräfte im Zusammenhang mit der Errichtung eines festen Standplatzes für „Zigeuner (Sinti und Roma) und andere Landfahrer" in Köln u. a. erklärte: „Darüber hinaus muß die angrenzende belgische Wohnsiedlung und das Verkaufslager berücksichtigt werden, sowie die Tatsache, daß viele Familien oft alleine sind, da die Ehemänner über mehrere Tage hinweg an Manövern und Übungen teilnehmen müssen."
Welchen Auftrag hat die belgische Armee in der Bundesrepublik Deutschland?
Wo ist in diesem Zusammenhang das Zusammenleben der belgischen Truppe an ihren Standorten und den bundesrepublikanischen Kommunen geregelt?
Welche Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, um die in der Öffentlichkeit als rassistisch empfundenen Äußerungen zurückzuweisen?