Formaldehyd (II)
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Formaldehyd in Spanplatten" durch die Bundesregierung (Drucksache 11/2727) ist nach unserer Auffassung unrichtig. Die Bundesregierung spielt die realen Gefahren herunter. Gerade Formaldehyd-Allergiker sind darauf angewiesen, daß die ETB-Richtlinie (Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft) eingehalten wird.
Die Bundesregierung verneint in ihrer Antwort zur Anfrage der GRÜNEN, daß El-Platten häufig den El-Standard überschreiten. Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Ist es zutreffend, daß Spanplatten nach der ETB-Richtlinie uneingeschränkt den Wert von 10 mg/100 g Spanplatte einhalten müssen?
Da der Bundesregierung nach ihrer eigenen Darstellung bekannt ist, daß dieser Grenzwert in nicht unerheblichen Umfang überschritten wird, welche Maßnahmen sollen die zuständigen Überwachungsbehörden ergreifen, wenn sie die Überschreitung des Grenzwertes zweifelsfrei und methodisch sauber feststellen?
Ist es zutreffend, daß die Bundesanstalt für Materialprüfung geäußert hat, daß die „Situation hinsichtlich Formaldehydemissionen bei Spanplatten gegenwärtig unbefriedigend ist"?
Warum teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung ihrer zuständigen Fachinstitution?
Der Perforatorwert korreliert nicht mit der Prüfkammermethode; Konzentrationen kleiner 10 mg/100 g bedeuten nicht, daß im Prüfraum die gesundheitlich definierte Konzentration von 0,1 ppm Formaldehyd eingehalten werden (Antwort zu Frage 4 der Drucksache 11/2727).
Wie kann die Bundesregierung garantieren, daß die Konzentration von 0,1 ppm Formaldehyd in der Prüfkammer nicht überschritten wird?
Wird die Bundesregierung den Empfehlungen ihrer Fachämter folgen, die Grenzwerte für Spanplatten auf kleiner 6 mg/100 g Perforatorwert zu verschärfen?