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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Steuerfreies Flugbenzin (G-SIG: 11002735)

Beschränkung der Steuerbefreiung für Flugbenzin auf die gewerbliche Fliegerei, Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zur privaten Fliegerei, Zahl der registrierten Flugzeuge, Bleigehalt von Flugbenzin, Umweltverträglichkeit des Fliegens gegenüber dem Autofahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/280522.08.88

Steuerfreies Flugbenzin

des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist die Nachricht zutreffend, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Regelung für steuerfreies Flugbenzin von privaten Fliegern dahin gehend zu modifizieren, daß die steuerliche Befreiung auf privat-gewerbliche Luftfahrtunternehmen beschränkt wird?

2

Wie erfolgt die steuerlich relevante Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Fliegerei?

3

Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein privat-gewerbliches Luftfahrtunternehmen zu sein bzw. zu werden?

4

Soll ein Gewerbeschein ausreichende Voraussetzung für das steuerfreie Flugbenzin werden?

5

Wie groß ist die Zahl der registrierten „Hobbyflugzeuge" und die Zahl der registrierten Flugzeuge gewerblicher Luftfahrtunternehmen, die bisher von der Steuerpflicht betroffen sind?

6

Enthält Flugbenzin mehr Blei als verbleites PKW-Benzin?

7

Wie groß wird der Preisabstand zwischen unverbleitem PKW-Normalbenzin und steuerfreiem verbleiten Flugbenzin nach der geplanten Mineralölsteuererhöhung nach Berechnungen der Bundesregierung voraussichtlich sein?

8

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Liter Flugbenzin im Linien- und Charterverkehr billiger sein soll als Autobenzin?

9

Setzt sich die Bundesregierung international für die generelle Besteuerung von Flugbenzin ein?

Falls nicht, weshalb nicht?

10

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Fliegen umweltverträglicher ist als Autofahren?

Bonn, den 22. August 1988

Sellin Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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