Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und die drohende Wirtschaftskrise
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und einer drohenden Rezession stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit und Krisenfestigkeit der Arbeitsmarktinstrumente neu. Geschwindigkeit und Qualität der Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAW) werden wesentlich darüber entscheiden, inwieweit die Folgen dieser Prozesse abgefedert werden können. Die Zielsicherheit der Vermittlungstätigkeit und die Möglichkeit innovativer Formen der Bereitstellung von nachhaltigen Beschäftigungsmöglichkeiten werden in den kommenden Monaten gefordert sein. Die in den Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen werden ihre Wirksamkeit beweisen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw)
Fragen26
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung der für 2009 zur Verbesserung der Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende angekündigten 1 900 neuen Stellen aus dem Eingliederungstitel, also mit Geldern, die eigentlich Arbeitsmarktinstrumente finanzieren sollen?
Wie korrespondiert die Zuteilung der angekündigten 1 900 Stellen mit der beabsichtigten Entfristungsgröße von 3 300 Stellen?
Wie hoch war bzw. ist der Betreuungsschlüssel in der Arbeitsvermittlung für unter und über 25-jährige Erwerbslose im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008?
Wann will die Bundesregierung den empfohlenen Mindestbetreuungsschlüssel in der Arbeitsvermittlung von 1:75 für die unter 25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebezieher und 1:150 für über 25-Jährige erreichen, und welche Maßnahmen sollen dafür ergriffen werden?
Wie hoch ist der Befristungsstand des in den Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit tätigen Personals, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Regionaldirektionen, und wie viele Arbeitsgemeinschaften bzw. Agenturen für Arbeit haben einen Befristungsanteil von mehr als 30 Prozent (bitte mit Namen aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von befristeten Beschäftigungsverhältnissen auf die Qualität der Betreuung und Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebeziehern?
Beabsichtigt die Bundesregierung Umschichtungen im Personalhaushalt aus dem Leistungsbereich in die Arbeitsvermittlung?
Wie werden dann die zeitnahe Leistungsgewährung und damit die Existenzsicherung sichergestellt?
Ist hierbei die – durch die Wirtschaftskrise – zu erwartende steigende Zahl arbeitsloser Menschen berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fakt, dass zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der ARGEn nach Auslaufen der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in Arbeiten vermittelt werden, die Lohneinbußen zur Folge haben?
Betrachtet die Bundesregierung es als gerechtfertigt, dass durch die Anwendung unterschiedlicher tariflicher Regelungen unterschiedliche Vergütungen für Arbeitsvermittler bei der BA und Arbeitsvermittler bei der Kommune bezahlt werden, und wie begründet sie ihre Antwort?
Ist beabsichtigt, im Rahmen der Neuorganisation der ARGEn eine Tarifgemeinschaft der Kommunalen Arbeitgeber und der BA verpflichtend festzuschreiben?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass bei einem Wechsel von Beschäftigten aus dem Bereich der Leistungsgewährung in den Bereich der Vermittlung eine entsprechende Qualifikation erworben wird?
Werden die Beschäftigten, bei denen ein Wechsel aus dem Bereich der Leistungsgewährung in die Arbeitsvermittlung vorgesehen ist, durch Qualifizierungsmaßnahmen darauf vorbereitet?
Wenn ja, wie ist die Dauer der Maßnahmen, und welche Maßnahmen sind das?
Erfolgt die Qualifizierung durch eigenes Personal der BA, oder werden dafür externe Kräfte herangezogen?
Handelt es sich bei den 1 900 Stellen, die ab 2009 zusätzlich für die Vermittlung vorgesehen werden, um externe Kräfte oder um eine Umverteilung von Beschäftigten aus dem Bereich der Leistungsgewährung in die Arbeitsvermittlung?
Wenn es sich um eine Umverteilung der Beschäftigten handelt, welche konkreten Qualifizierungsmaßnahmen sind für die 1 900 entfristeten Beschäftigten bei einem Wechsel aus dem Bereich der Leistungsgewährung in die Arbeitsvermittlung vorgesehen (bitte Dauer und Art der Qualifizierung angeben)?
Was spricht dagegen, alle Beschäftigungsverhältnisse zu entfristen – angesichts der Zielstellung, möglichst viele Erwerbslose in relativ kurzer Zeit dauerhaft in Arbeit zu vermitteln, angesichts der Tatsache, dass der empfohlene Betreuungsschlüssel noch nicht erreicht wird, angesichts einer drohenden Rezession und möglicherweise steigenden Arbeitslosenzahlen?
Wie hoch ist der Krankenstand unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein befristetes Beschäftigungsverhältnis haben, und wie hoch ist der Krankenstand unter den nicht befristet arbeitenden Beschäftigten der BA?
Wie hat sich der Krankenstand seit 2004 entwickelt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
Werden durch die ARGEn Leiharbeiter eingesetzt?
Wenn ja, wie hat sich der Anteil der Leiharbeiter in den ARGEn von 2005 bis 2008 entwickelt?
Trifft es zu, dass in einem Zweig der Sozialversicherung Leiharbeitnehmer eingesetzt werden?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Leiharbeit gesellschafts- und gewerkschaftspolitisch immer schon kritisch diskutiert wird?
Werden die Leiharbeitnehmer aus dem Personalttitel oder aus dem Eingliederungstitel (EGT) der ARGEn bezahlt?
Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten insgesamt, die aus dem EGT bezahlt werden, und werden auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Übernahmeüberlegungen in Dauerarbeitsverhältnisse einbezogen?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der freien Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten ein?
Woran misst die Bundesregierung den Erfolg der Anwendung des § 10 SGB III?
Wenn insbesondere im Bereich des SGB II die lokale Arbeitsmarktkompetenz einbezogen werden soll, warum soll dann eine Begrenzung des Experimentiertopfes auf ein Prozent im SGB III und zwei Prozent im SGB II erfolgen?
Trifft es zu, dass das vorgesehene Vermittlungsbudget nur zur Verfügung gestellt wird, wenn vorhersehbar ist, dass es einen Vermittlungserfolg geben wird?
Woran wird die Vorhersehbarkeit des Ermittlungserfolgs gemessen?
Trifft es zu, dass es für ALG-II-Beziehende keine ABM mehr geben wird?
Wenn ja, warum (bitte begründen), und welche Auswirkungen wird dies nach Auffassung der Bundesregierung haben?
Wie hat sich von 2005 bis 2008 die private Arbeitsvermittlung entwickelt (Anzahl der privaten Arbeitsvermittler nach Jahresscheiben und nach Regionen)?
Wie hat sich von 2005 bis 2008 der Anteil der privaten Arbeitsvermittlung an der Arbeitsvermittlung insgesamt entwickelt (nach Jahresscheiben und nach Regionen)?
Wie hat sich von 2005 bis 2008 das Verhältnis der Erfolgsquoten von privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung entwickelt (nach Jahresscheiben und nach Regionen)?
Wie viele Menschen wurden von 2005 bis 2008 durch private Arbeitsvermittlung in Arbeit vermittelt?