Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10986
16. Wahlperiode 19. 11. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Klaus Ernst,
Ulrich Maurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10781 –
Fortführung der Bilanz zu den Bleiberechtsregelungen von Bund und Ländern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Noch zum Ende des Jahres 2005 lebten in der Bundesrepublik Deutschland
über 200 000 Menschen lediglich mit einer „Duldung“, deren Aufenthalt
sechs Jahre und mehr betrug (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Bundestagsdrucksache 16/3446). Durch den parlamentarischen (siehe
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 16/369, Antrag der
Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 16/3912) und
außerparlamentarischen Druck von Flüchtlingsorganisationen und Kirchen sahen sich zunächst
die Innenminister der Länder, dann auch die Koalition der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag bewogen, Regelungen zur
Lösung des Problems zu treffen. Zunächst durch einen Beschluss der
Innenministerkonferenz (IMK) innerhalb des geltenden Aufenthaltsrechts, später
durch Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des
Aufenthaltsrechts wurden „Altfall“-Regelungen getroffen, von denen sich die Beteiligten
eine große Reduktion der Zahl langjährig „Geduldeter“ erhofften.
Mittlerweile gelten die „IMK-Regelung“ und die gesetzliche
„Altfallregelung“ nebeneinander fort. Da beide Regelungen Ausschlussstichtage
bezüglich der Antragstellung enthalten, wird die Zahl der langjährig geduldeten
Personen perspektivisch wieder ansteigen. Mit einem erheblichen Zuwachs ist
zum Jahreswechsel 2009/2010 zu rechnen, weil dann bereits erteilte
Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, wenn die Betroffenen keinen
dauerhaft existenzsichernden Lebensunterhalt nachweisen können.
1. Wie viele Personen haben bis zum 30. September 2008 eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
beantragt, und wie viele Familien betraf dies (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
Der Bundesregierung sind zum Stichtag 30. September 2008 von den Ländern
35 550 Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung der §§ 104a, 104b des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gemeldet worden. Dabei sind nach Auskunft Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. November 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10986 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodevon Ländern Doppel- und Mehrfachanträge von gleichen Personen an der
Gesamtzahl der Anträge nicht auszuschließen. Eine Aufschlüsselung danach, wie
viele Familien betroffen sind, liegt nicht vor. Die Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
* Die Angaben Bayerns basieren auf einer Schätzung.
a) Wie viele Anträge hiervon betrafen oder waren Anträge, die bereits
nach der IMK-Regelung vom November 2006 gestellt wurden aber bis
zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung noch nicht entschieden
waren und deshalb nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
beurteilt werden (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
b) Wie viele Anträge wurden nach § 104b AufenthG für „integrierte
Kinder von geduldeten Ausländern“ gestellt (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
c) Welches waren die zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländer der
Antragsteller und Antragstellerinnen (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aufgeschlüsselten Angaben vor.
2. Wie vielen Personen wurden bis zum 30. September 2008
Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach
Geschlecht, Alter [zumindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit], Bundesländern
und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Von den Ländern wurden insgesamt 28 721 Personen gemeldet, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 104a, 104b AufenthG bis zum 30. September
2008 erhalten haben. In dieser Zahl sind auch vereinzelte
Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 104a und 104b AufenthG eingerechnet, die aufgrund von
Anträgen nach der IMK-Bleiberechtsregelung von 2006 erteilt wurden. In
weiteren 2 381 Fällen wurden auf Anträge nach den §§ 104a, 104b AufenthG hin
Bundesland Anzahl der Anträge
nach §§ 104a, 104b AufenthG
(Zeitraum 28. August 2007 bis
30. September 2008)
Baden-Württemberg 6 934
Bayern* 2 500
Berlin 2 894
Brandenburg 646
Bremen 711
Hamburg 1 183
Hessen 1 098
Mecklenburg-Vorpommern 746
Niedersachsen 7 158
Nordrhein-Westfalen 4 894
Rheinland-Pfalz 1 810
Saarland 1 084
Sachsen 1 120
Sachsen-Anhalt 1 272
Schleswig-Holstein 761
Thüringen 739
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10986Aufenthaltserlaubnisse nach anderen gesetzlichen Vorschriften erteilt. Die
Gesamtzahl erhöht sich damit auf 31 102. Rechnet man die Zahl der aufgrund der
IMK-Bleiberechtsregelung seit 2006 erteilten Aufenthaltserlaubnisse (24 256)
hinzu, so wurde seit dem 17. November 2006 in insgesamt 55 358 Fällen
früheren Geduldeten ein Bleiberecht gewährt.
Eine Aufschlüsselung nach Alter, Geschlecht sowie den häufigsten
Herkunftsländern liegt der Bundesregierung in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnisse
nach den §§ 104a und 104b AufenthG nicht vor. Die Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war (bitte
nach Bundesländern differenzieren)?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1
Satz 1 AufenthG („auf Probe“) erhalten, weil der Lebensunterhalt
durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2
Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen
aber volljährige Kinder erhalten (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2
Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
Die erbetenen Auskünfte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Bundesland Erteilte Aufenthaltserlaubnisse
(Zeitraum 28. August 2007 bis
30. September 2008)
Baden-Württemberg 3 835
Bayern 1 293
Berlin 1 021
Brandenburg 338
Bremen 519
Hamburg 799
Hessen 2 018
Mecklenburg-Vorpommern 415
Niedersachsen 3 500
Nordrhein-Westfalen 11 291
Rheinland-Pfalz 1 255
Saarland 385
Sachsen 554
Sachsen-Anhalt 585
Schleswig-Holstein 445
Thüringen 468
Drucksache 16/10986 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeHierbei ist ergänzend anzumerken, dass Nordrhein-Westfalen die Anzahl der
erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a Abs. 2 Satz 1 sowie § 104a Abs. 2
Satz 2 AufenthG mit insgesamt „333“ angegeben hat. Darüber hinaus hat
Bayern keine Angaben zu den erteilten Aufenthaltserlaubnissen nach § 104a Abs. 2
Satz 1 AufenthG gemacht.
Bei den Ländern Bayern, Hamburg und Hessen entspricht die Summe der nach
den einzelnen Erteilungsvoraussetzungen erteilten Aufenthaltserlaubnisse nicht
vollständig der von den diesen Ländern gemeldeten Gesamtzahl erteilter
Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 104a, 104b AufenthG (marginale rechnerische
Abweichungen). Es wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die
Praxis der statistischen Erfassung in den einzelnen Ländern teilweise
uneinheitlich ist.
3. Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 30. September
2008 abgelehnt, und wie viele Personen/Familien waren betroffen (bitte
nach Bundesländern differenzieren)?
a) Welche genaueren Angaben zu den Gründen der Ablehnung liegen der
Bundesregierung vor, etwa zu den Nummern 1 bis 6 des § 104a Abs. 1
Satz 1 AufenthG (Wohnraum, Sprachkenntnisse, Schulbesuch der
Kinder, Täuschungen bzw. Behinderungen, Extremismus- bzw.
Terrorismusverdacht, Straftaten; bitte nach Bundesländern differenzieren)?
b) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil davon
ausgegangen wurde, dass der Nachweis einer eigenständigen
Lebensunterhaltssicherung auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
„auf Probe“ nicht erreicht werden kann (alters-, krankheitsbedingt usw.;
bitte nach Bundesländern differenzieren)?
c) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil ein in
der häuslichen Gemeinschaft lebendes Familienmitglied Straftaten
begangen hat, und wie viele Personen waren betroffen (vgl. § 104a Abs. 3
Satz 1 AufenthG; bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Bundesland Zu a) Zu b) Zu c) Zu d) Zu e)
Baden-Württemberg 1 016 2 613 177 24 5
Bayern 450 843 3 2
Berlin 19 965 32 5 0
Brandenburg 53 276 5 0 4
Bremen 55 460 0 4 0
Hamburg 24 792 19 5 0
Hessen 423 1 538 49 10 1
Mecklenburg-Vorpommern 51 339 21 3 1
Niedersachsen 538 2 783 169 9 1
Nordrhein-Westfalen 1 199 9 747 12
Rheinland-Pfalz 237 971 34 11 2
Saarland 84 301 0 0 0
Sachsen 116 387 47 4 0
Sachsen-Anhalt 27 552 6 0 0
Schleswig-Holstein 65 368 10 2 0
Thüringen 58 399 10 1 0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10986d) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil die
geforderten Aufenthaltszeiten nicht erfüllt waren (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
Nach den von den Ländern gemeldeten Zahlen wurden 6 165 Anträge
abgelehnt. Eine Aufschlüsselung, wie viele Familien betroffen sind, liegt nicht vor.
Einige Länder haben bei den abgelehnten Anträgen nicht danach unterschieden,
ob es sich um Anträge nach der IMK-Bleiberechtsregelung von 2006 oder der
gesetzlichen Altfallregelung gehandelt hat.
Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Eine statistische Übersicht zu den Ablehnungsgründen liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §104a oder § 104b
AufenthG sind noch nicht entschieden worden, und welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung über die Gründe dafür (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
Nach Angaben der Länder wurden 8 101 Anträge noch nicht beschieden. Zu
den Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Einige
Länder haben insoweit keine Zahlen gemeldet oder diese nur geschätzt. Die
Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Bundesland Abgelehnte Anträge
(Zeitraum 28. August 2007 bis
30. September 2008)
Baden-Württemberg 733
Bayern 140
Berlin 479
Brandenburg 90
Bremen 181
Hamburg 232
Hessen 351
Mecklenburg-Vorpommern 51
Niedersachsen 1 171
Nordrhein-Westfalen 1 949
Rheinland-Pfalz 158
Saarland 15
Sachsen 215
Sachsen-Anhalt 195
Schleswig-Holstein 114
Thüringen 91
Drucksache 16/10986 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode* Die Angaben Bayerns basieren auf einer Schätzung.
5. Mit wie vielen Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104a oder § 104b AufenthG rechnet die Bundesregierung bis zum
Auslaufen der Regelung am 31. Dezember 2009?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Schätzungen vor.
6. Wie viele Menschen befinden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der
Bundesrepublik Deutschland, deren Aufenthalt lediglich geduldet bzw.
gestattet wird, und wie viele hiervon sind nach dem 30. September 2002,
dem 30. Juni 2001 bzw. 30. Juni 1999 eingereist (bitte nach
Herkunftsländern und Bundesländern auflisten)?
Zum Stichtag 30. September 2008 hielten sich in Deutschland 109 681
Personen mit einer Duldung sowie 23 440 mit einer Aufenthaltsgestattung auf.
Detaildaten zu Einreisezeiträumen, Herkunfts- und Bundesländern können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
* mit Personen, die noch unter den Vorgängerstaaten Serbiens erfasst sind
Bundesland Noch nicht entschiedene Anträge
Baden-Württemberg 1 676*
Bayern* 270*
Berlin 1 088*
Brandenburg 156*
Bremen k. A.
Hamburg 336*
Hessen 639*
Mecklenburg-Vorpommern 211*
Niedersachsen 2 141*
Nordrhein-Westfalen k. A.
Rheinland-Pfalz 262*
Saarland 487*
Sachsen 282*
Sachsen-Anhalt 368*
Schleswig-Holstein 101*
Thüringen 84*
Personen mit Duldung
nach Hauptherkunftsländern
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Gesamt 109 681 44 021 57 915 74 740
darunter:
Serbien* 23 403 6 359 8 045 12 251
Ungeklärt 9 064 2 670 3 644 5 236
Irak 7 914 3 479 5 532 7 035
Türkei 7 877 2 551 3 474 4 152
Syrien 5 513 1 760 2 712 4 112
Libanon 4 499 1 570 1 968 2 399
Iran, Islamische Republik 3 851 1 502 2 128 3 006
Russische Föderation 3 695 1 962 2 766 3 427
China 3 629 1 817 2 298 2 993
Aserbaidschan 3 384 1 782 2 372 2 979
Bosnien und Herzegowina 2 707 626 749 916
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10986* mit Personen, die noch unter den Vorgängerstaaten Serbiens erfasst sind
Personen mit Duldung
nach Bundesländern
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Baden-Württemberg 11 622 4 759 6 174 7 715
Bayern 8 159 3 549 4 815 6 033
Berlin 6 400 2 662 3 322 4 160
Bremen 2 426 736 1 033 1 481
Hamburg 5 487 1 984 2 607 3 606
Hessen 6 928 2 898 3 784 4 617
Niedersachsen 15 236 4 967 6 922 9 763
Nordrhein-Westfalen 34 821 13 184 17 231 22 550
Rheinland-Pfalz 3 597 1 743 2 247 2 746
Saarland 1 452 648 774 985
Schleswig-Holstein 2 117 968 1 334 1 669
Brandenburg 1 958 1 020 1 290 1 551
Mecklenburg-Vorpommern 1 516 787 1 052 1 247
Sachsen 3 159 1 558 2 038 2 542
Sachsen-Anhalt 3 290 1 683 2 168 2 733
Thüringen 1 513 875 1 124 1 342
Personen mit
Aufenthaltsgestattung
nach Hauptherkunftsländern
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Gesamtergebnis 23 440 20 508 21 847 22 748
Irak 5 484 5 146 5 385 5 462
Türkei 1 971 1 708 1 846 1 892
Russische Föderation 1 567 1 277 1 446 1 554
Iran, Islamische Republik 1 389 1 122 1 217 1 329
Afghanistan 1 159 698 925 1 082
Serbien* 1 106 824 863 978
Syrien 984 874 930 956
Aserbaidschan 691 494 591 656
Nigeria 588 576 581 585
Sri Lanka 569 549 554 559
Drucksache 16/10986 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. Wie viele Personen sind seit dem 1. Januar 2005 aus einem Aufenthaltstitel
in die Duldung „gefallen“, nachdem bspw. ihr Asyl- oder Flüchtlingsstatus
widerrufen wurde (bitte nach Herkunftsländern und Bundesländern
auflisten)?
Die Gesamtzahl der Personen im Sinne der Frage kann nicht ermittelt werden.
Bei 1 604 Personen, die zum Stichtag 30. September 2008 eine Duldung
besaßen, war im Ausländerzentralregister der Widerruf eines früheren Asyl- oder
Flüchtlingsstatus gespeichert.
Detaildaten zu Einreisezeiträumen, Herkunfts- und Bundesländern können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
* mit Personen, die noch unter den Vorgängerstaaten Serbiens erfasst sind
Personen mit
Aufenthaltsgestattung
nach Bundesländern
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Baden-Württemberg 2 539 2 307 2 423 2 492
Bayern 3 315 3 143 3 219 3 301
Berlin 1 342 1 113 1 209 1 280
Bremen 500 320 435 470
Hamburg 1 052 674 788 934
Hessen 1 399 1 178 1 283 1 338
Niedersachsen 1 556 1 342 1 436 1 498
Nordrhein-Westfalen 5 705 5 212 5 431 5 589
Rheinland-Pfalz 739 696 713 725
Saarland 187 173 177 180
Schleswig-Holstein 1 149 992 1 083 1 124
Brandenburg 916 775 843 886
Mecklenburg-Vorpommern 582 463 536 557
Sachsen 1 262 1 077 1 160 1 206
Sachsen-Anhalt 517 476 498 503
Thüringen 680 567 613 665
Personen mit Duldung und
Widerruf/Rücknahme von
Asyl/Flüchtlingsschutz
nach Hauptherkunftsländern
von Geduldeten
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Gesamtergebnis 1 604 151 495 1 003
darunter
Serbien* 180 8 8 10
Ungeklärt 16 2 3 4
Irak 1 155 105 434 924
Türkei 80 1 11 21
Syrien, Arabische Republik 24 1 1 2
Libanon 10 0 0 1
Iran, Islamische Republik 21 9 9 9
Russische Föderation 1 1 1 1
China 4 0 1 1
Aserbaidschan 5 1 1 1
Bosnien und Herzegowina 1 0 0 0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/109868. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2008 die Mindestverdienstgrenzen
zum Nachweis der geforderten eigenständigen Lebensunterhaltssicherung
je nach Fallkonstellation um mehrere hundert Euro gestiegen sind, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. Angaben
des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen in der „Schnellinfo 9/2008“)?
9. Sieht die Bundesregierung bzgl. des in Frage 8 angesprochenen Urteils
gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um der Intention des Gesetzgebers
bei Einführung der „Altfallregelung“ zum Durchbruch zu verhelfen (bitte
begründen)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Angaben zu den konkreten
Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26. August
2008 auf die ausländerbehördliche Entscheidungspraxis in den Ländern vor.
Die Entscheidung des BVerwG dürfte eine die ausländerbehördliche Praxis
vereinheitlichende Tendenz zur Folge haben. Aus Sicht der Bundesregierung
ergibt sich aus dem Urteil des BVerwG kein unmittelbarer gesetzgeberischer
Handlungsbedarf. Das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung dient
grundsätzlich dem Zweck, übermäßige Belastungen der Sozialkassen zu vermeiden.
Das BVerwG hat laut Urteil in der Entscheidung auch ausdrücklich festgestellt,
dass in dem Verfahren keine Anhaltspunkte vorgetragen worden waren, die für
ein Absehen von der Regelvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung oder
für die Annahme eines Härtefalls – insbesondere im Hinblick auf Artikel 6
Grundgesetz oder Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) – gesprochen hätten. Der Erfolg der gesetzlichen Altfallregelung
im Sinne einer großen Zahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1
AufenthG hängt im Übrigen von zahlreichen Faktoren ab.
Personen mit Duldung und
Widerruf/Rücknahme von
Asyl/Flüchtlingsschutz
nach Bundesländern
Gesamt davon eingereist nach dem
30. 09. 2002 30. 06. 2001 30. 06. 1999
Baden-Württemberg 278 45 90 172
Bayern 552 49 214 474
Berlin 12 1 1 2
Bremen 22 3 3 4
Hamburg 23 6 6 8
Hessen 47 8 11 20
Niedersachsen 227 8 34 66
Nordrhein-Westfalen 241 11 70 145
Rheinland-Pfalz 73 7 36 60
Saarland 18 1 1 1
Schleswig-Holstein 24 0 1 8
Brandenburg 1 0 1 1
Mecklenburg-Vorpommern 5 1 3 4
Sachsen 31 5 9 16
Sachsen-Anhalt 44 5 13 16
Thüringen 6 1 2 6
Drucksache 16/10986 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse aufgrund der IMK-
Bleiberechtsregelung wurden bis zum 30. September 2008 erteilt (bitte nach
Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele dieser Aufenthaltserlaubnisse haben noch Bestand bzw. wurden
widerrufen?
Nach Angaben der Länder wurden 24 256 Aufenthaltserlaubnisse nach der
IMK-Bleiberechtsregelung von 2006 erteilt. Eine Aufschlüsselung nach
Herkunftsländern liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen
auch keine Hinweise darüber vor, wie viele dieser Aufenthaltserlaubnisse noch
Bestand haben bzw. widerrufen wurden. Die Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
11. Wie steht die Bundesregierung angesichts der unterhalb der
ursprünglichen Erwartungen bleibenden Zahlen erteilter Aufenthaltserlaubnisse und
der Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen zu
Gesetzesänderungen, mit denen der Kreis der Bleibeberechtigten erweitert
würde, etwa durch
a) Aufhebung des Ausschlussstichtages bezüglich der Antragstellung
(„permanente“ Bleiberechtsregelung),
b) Wegfall des Fehlens einer dauerhaften eigenständigen
Lebensunterhaltssicherung als Kriterium, das in Absehung von anderen bereits
erbrachten Integrationsleistungen allein schon zum Ausschluss führt?
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Gesetzesänderungen der in der
Fragestellung angesprochenen Art.
Bundesland Aufenthaltserlaubnisse nach
IMK-Bleiberechtsregelung v.
17. November 2006
Stand: 30. September 2008
Baden-Württemberg 3 757
Bayern 1 666
Berlin 583
Brandenburg 446
Bremen 122
Hamburg 983
Hessen 3 029
Mecklenburg-Vorpommern 84
Niedersachsen 2 362
Nordrhein-Westfalen 8 774
Rheinland-Pfalz 1 055
Saarland 47
Sachsen 363
Sachsen-Anhalt 334
Schleswig-Holstein 216
Thüringen 435
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