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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fortführung der Bilanz zu den Bleiberechtsregelungen von Bund und Ländern

<span>Anzahl der Altfallregelungen gem. § 104a oder § 104b Aufenthaltsgesetz, Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse, Anzahl der abgelehnten bzw. noch nicht entschiedenen Anträge, Anzahl geduldeter Menschen, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mindestverdienstgrenze zum Nachweis der geforderten eigenständigen Lebensunterhaltssicherung, Konsequenzen, gesetzgeberischer Handlungsbedarf</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1078104. 11. 2008

Fortführung der Bilanz zu den Bleiberechtsregelungen von Bund und Ländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Kersten Naumann, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Noch zum Ende des Jahres 2005 lebten in der Bundesrepublik Deutschland über 200 000 Menschen lediglich mit einer „Duldung“, deren Aufenthalt sechs Jahre und mehr betrug (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 16/3446). Durch den parlamentarischen (siehe Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 16/369, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 16/3912) und außerparlamentarischen Druck von Flüchtlingsorganisationen und Kirchen sahen sich zunächst die Innenminister der Länder, dann auch die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag bewogen, Regelungen zur Lösung des Problems zu treffen. Zunächst durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) innerhalb des geltenden Aufenthaltsrechts, später durch Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Aufenthaltsrechts wurden „Altfall“- Regelungen getroffen, von denen sich die Beteiligten eine große Reduktion der Zahl langjährig „Geduldeter“ erhofften.

Mittlerweile gelten die „IMK-Regelung“ und die gesetzliche „Altfallregelung“ nebeneinander fort. Da beide Regelungen Ausschlussstichtage bezüglich der Antragstellung enthalten, wird die Zahl der langjährig geduldeten Personen perspektivisch wieder ansteigen. Mit einem erheblichen Zuwachs ist zum Jahreswechsel 2009/2010 zu rechnen, weil dann bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, wenn die Betroffenen keinen dauerhaft existenzsichernden Lebensunterhalt nachweisen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Personen haben bis zum 30. September 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragt, und wie viele Familien betraf dies (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

1

Wie viele Anträge hiervon betrafen oder waren Anträge, die bereits nach der IMK-Regelung vom November 2006 gestellt wurden aber bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung noch nicht entschieden waren und deshalb nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

1

Wie viele Anträge wurden nach § 104b AufenthG für „integrierte Kinder von geduldeten Ausländern“ gestellt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

1

Welches waren die zehn häufigsten vertretenen Herkunftsländer der Antragsteller und Antragstellerinnen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie vielen Personen wurden bis zum 30. September 2008 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Geschlecht, Alter [zumindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit], Bundesländern und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG („auf Probe“) erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 30. September 2008 abgelehnt, und wie viele Personen/Familien waren betroffen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Welche genaueren Angaben zu den Gründen der Ablehnung liegen der Bundesregierung vor, etwa zu den Nummern 1 bis 6 des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Wohnraum, Sprachkenntnisse, Schulbesuch der Kinder, Täuschungen bzw. Behinderungen, Extremismus- bzw. Terrorismusverdacht, Straftaten; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nicht erreicht werden kann (alters-, krankheitsbedingt usw.; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil ein in der häuslichen Gemeinschaft lebendes Familienmitglied Straftaten begangen hat, und wie viele Personen waren betroffen (vgl. § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG; bitte nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil die geforderten Aufenthaltszeiten nicht erfüllt waren (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §104a oder § 104b AufenthG sind noch nicht entschieden worden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Gründe dafür (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Mit wie vielen Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG rechnet die Bundesregierung bis zum Auslaufen der Regelung am 31. Dezember 2009?

6

Wie viele Menschen befinden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Aufenthalt lediglich geduldet bzw. gestattet wird, und wie viele hiervon sind nach dem 30. September 2002, dem 30. Juni 2001 bzw. 30. Juni 1999 eingereist (bitte nach Herkunftsländern und Bundesländern auflisten)?

7

Wie viele Personen sind seit dem 1. Januar 2005 aus einem Aufenthaltstitel in die Duldung „gefallen“, nachdem bspw. ihr Asyl- oder Flüchtlingsstatus widerrufen wurde (bitte nach Herkunftsländern und Bundesländern auflisten)?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2008 die Mindestverdienstgrenzen zum Nachweis der geforderten eigenständigen Lebensunterhaltssicherung je nach Fallkonstellation um mehrere hundert Euro gestiegen sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. Angaben des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen in der „Schnellinfo 9/2008“)?

9

Sieht die Bundesregierung bzgl. des in Frage 8 angesprochenen Urteils gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um der Intention des Gesetzgebers bei Einführung der „Altfallregelung“ zum Durchbruch zu verhelfen (bitte begründen)?

10

Wie viele Aufenthaltserlaubnisse aufgrund der IMK-Bleiberechtsregelung wurden bis zum 30. September 2008 erteilt (bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Aufenthaltserlaubnisse haben noch Bestand bzw. wurden widerrufen?

11

Wie steht die Bundesregierung angesichts der unterhalb der ursprünglichen Erwartungen bleibenden Zahlen erteilter Aufenthaltserlaubnisse und der Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen zu Gesetzesänderungen, mit denen der Kreis der Bleibeberechtigten erweitert würde, etwa durch:

Aufhebung des Ausschlussstichtages bezüglich der Antragstellung („permanente“ Bleiberechtsregelung),

Wegfall des Fehlens einer dauerhaften eigenständigen Lebensunterhaltssicherung als Kriterium, das in Absehung von anderen bereits erbrachten Integrationsleistungen allein schon zum Ausschluss führt?

Berlin, den 3. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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