Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der salvadorianischen Finanzpolizei (Policia de Hacienda)
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 13. bis 14. September 1988 befanden sich die Bundesbürger/innen Michael K., Barbara W., Kai W., Anja R. sowie die österreichische Staatsbürgerin Bettina H. in Gefangenschaft der salvadorianischen Finanzpolizei (Policia de Hacienda).
Während der Gefangenschaft und als Vorbedingung für ihre Freilassung und sofortige Ausweisung mußten sie folgendes Protokoll unterschreiben. Dieses Protokoll wurde auch von dem Bundesbürger Christian S. unterschrieben, der bereits vor den Genannten gefangengenommen worden war.
„In der Hauptkaserne der Finanzpolizei, San Salvador, erscheint am 14. September 1988 um 11.30 Uhr der Herr Rainer Mohlig, Geschäftsträger der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland ... Er wurde in die Kaserne bestellt, um die Gefangenen Kai W., Barbara W., Michael K., Anja R. und Christian S. (ein analoges Protokoll wurde von Bettina H. in Anwesenheit des Generalkonsuls der Republik Österreich unterschrieben) in Empfang zu nehmen, die gestern von Mitgliedern der Nationalpolizei festgenommen wurden und gegen die Ermittlungen in Gange waren wegen der Teilnahme an Straßenunruhen, die ein Angriff gegen die Staatssicherheit sind.
Auf höheren Befehl werden die Genannten freigelassen, um des Landes verwiesen zu werden. Deshalb werden sie zur Stunde und an diesem Datum dem Herrn Rainer Mohlig, Geschäftsträger der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland übergeben, wobei die Gefangenen in Gegenwart des Genannten feststellen, daß sie während ihres Aufenthaltes in dieser Kaserne weder bedroht noch physisch oder moralisch mißhandelt wurden, da gegen sie in Übereinstimmung mit der Legalität ermittelt wurde. Auch befinden sie sich in gutem gesundheitlichen Zustand und erhalten die Gegenstände zurück, die bei ihrem Eintritt in diese Einrichtung zur Habe genommen wurden. Zur Bestätigung unterschreiben sie zusammen mit den Zeugen, Herrn Angel Mejia und Herrn Roberto Mejia, beide volljährig. und wohnhaft ... dieses Protokoll. "
Die gefangenen Bundesbürgerinnen und die österreichische Staatsbürgerin stellten fest, daß das Protokoll nicht der Wahrheit entsprach, denn sie waren nicht bei Straßenunruhen, sondern auf dem Weg zum Büro des Gewerkschaftsverbandes UNTS verhaftet worden. Während ihrer Gefangenschaft wurden sie beschimpft, bedroht, mußten stundenlang mit verbundenen Augen knien und wurden herumgestoßen. Die Frauen wurden von den Polizisten belästigt und mußten sich vor deren Augen umziehen, da alle Gefangenen Turnhosen anziehen mußten. Auch wurden ihnen bei der Entlassung Geld und Flugtickets nicht zurückgegeben.
Die Genannten unterschrieben dieses nicht der Wahrheit entsprechende Protokoll erst nach heftigem Drängen des Geschäftsträgers der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, der behauptete, sie andernfalls nicht freibekommen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Sind der Bundesregierung die geschilderten Vorgänge bekannt?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Verbinden der Augen, das stundenlange Hinknien, die Vorführung vor der Presse mit verbundenen Augen (vgl. Photo in der Tageszeitung „La Prensa Grafica" vom 14. September 1988), die Belästigungen usw. keine Bedrohung bzw. physische und moralische Mißhandlung darstellen?
Hat der Geschäftsträger der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland auf Anweisung des Botschafters oder des Auswärtigen Amtes gehandelt, und wie lauteten seine Instruktionen im einzelnen?
Wenn dies nicht der Fall ist, er also eigenmächtig gehandelt hat, befürwortet die Bundesregierung dann sein Verhalten, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie wägt die Bundesregierung ab zwischen eventuell vorhandenen diplomatischen Rücksichtsnahmen und ihrer Unterstützung für die Duarte-Regierung einerseits und den Rechten und Belangen ihrer Bürger?
Was hat die Bundesregierung im nachhinein unternommen, um den skandalösen Vorgang richtigzustellen?
In welcher Form hat die Bundesregierung die Regierung und die Sicherheitsbehörden El Salvadors darauf aufmerksam gemacht, daß das geschilderte Verhalten der Finanzpolizei (Policia de Hacienda) nicht hiesigen Rechtsvorstellungen entspricht?
Wie gedenkt sich die Bundesregierung in Zukunft in ähnlichen Fällen zu verhalten?