Streichung von Baumaßnahmen der US-Streitkräfte
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 2. Juni 1988 war der bundesdeutschen Presse zu entnehmen, daß der Bundesrechnungshof in den USA den Bau von mehr als 600 Wohneinheiten der US-Streitkräfte untersagt habe, da es hierfür „keinen Bedarf" gäbe. Insgesamt sollten für mindestens 24,3 Mio. Dollar in Frankfurt, Nürnberg und Mainz diese Wohnungen errichtet werden (vgl. z. B. Tagesspiegel vom 2. Juni 1988).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie und wann wurde die Bundesregierung von diesem Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt? Um welche Bauvorhaben handelt es sich im einzelnen?
Wurden die Bauvorhaben gemäß Artikel 49 NATO-Truppenstatut Zusatzabkommen angemeldet bzw. „vereinbart"?
Wann wurde die Bundesregierung von der Initiative des Bundesrechnungshofes der Vereinigten Staaten in Kenntnis gesetzt?
Warum hat die Bundesregierung nicht selbst den Bedarf an diesen Wohnungen gemäß des Verfahrens nach Artikel 49 NATO-Truppenstatut Zusatzabkommen geprüft?
Sind die betroffenen Gemeinden, in denen diese Bauvorhaben geplant waren, von den Baumaßnahmen informiert gewesen?
Sind die betroffenen Landesregierungen informiert gewesen?
Handelt es sich bei den Bauvorhaben u. a. auch um die seit 1985 vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Staatsbauverwaltung für Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenen 400 Wohnungseinheiten auf einem bundeseigenen Grundstück in Kaiserslautern?
Wie prüft die Bundesregierung den „Bedarf" an millitärischen Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte und wie will sie zukünftig eine — wie sich in diesem Beispiel ergeben hat — unnötige Belastung der Bevölkerung und der Umwelt durch Militäranlagen verhindern?