Veränderte Konditionen bei den bundesdeutschen Entwicklungshilfe-Krediten
der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Veränderte Konditionen bei den bundesdeutschen Entwicklungshilfe-Krediten
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für wie viele Länder und welchen Anteil der bundesdeutschen Kapitalhilfe werden in Zukunft die günstigeren Bedingungen gelten (0,75 % Zinsen, 40 Jahre Laufzeit, davon 10 Freijahre)?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß sich die Exekutivdirektoren der International Development Association (IDA) im März 1988 grundsätzlich auf eine variable Zusagegebühr zwischen 0 und 0,5 Prozent festgelegt haben und daß die Zusagegebühr für das Geschäftsjahr 1989 auf 0 Prozent gesenkt wurde — nach 0,5 Prozent in 1988 (vgl. Jahresbericht der Weltbank 1988, S. 59)?
Wie kann die Bundesregierung angesichts dieser Tatsachen für sich in Anspruch nehmen, IDA-Konditionen für die eigenen Entwicklungshilfe-Kredite eingeführt zu haben?
Für wie viele Länder und welchen Kapitaihilfeanteil werden die härteren Bedingungen gelten (2 %, 30 Jahre, davon 10 Jahre tilgungsfrei)?
Wie hoch ist der Schenkungsanteil für Kredite zu den a) bisherigen MSAC-Konditionen der bundesdeutschen Kapitalhilfe (0,75 % , 50 Jahre, davon 10 Jahre tilgungsfrei), b) neuen Konditionen (0,75, 40 Jahre, davon 10 Jahre tilgungsfrei)?
Für welche Länder haben sich somit die Konditionen der bundesdeutschen Kapitalhilfe durch die Neuregelung effektiv verschlechtert?
Wie hoch ist die jährliche Belastung des Bundeshaushalts durch die neuen Konditionen 1989 bis 2000 (jährliche Angaben)?
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik, daß die veränderten Konditionen vor allem deshalb eingeführt wurden, um das bisherige Volumen der Mischfinanzierung angesichts der Erhöhung des erforderlichen Schenkungsanteils im Rahmen der ODA-Statistik des Development Assistance Committees aufrechtzuerhalten?