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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zur Arbeit des Umweltministeriums: Einflußnahmemöglichkeiten des Verbands der Deutschen Lederindustrie auf Verwaltungsvorschriften zum Gewässerschutz (G-SIG: 11003046)

Intervention des Verbands bei der Festlegung von Grenzwerten durch die 25. Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz, Gefährlichkeit von Chrom im Sinne des WHG, Zusagen von PStSekr Grüner

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/327809.11.88

Zur Arbeit des Umweltministeriums: Einflußnahmemöglichkeiten des Verbands der Deutschen Lederindustrie auf Verwaltungsvorschriften zum Gewässerschutz

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. August 1987 hat der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. im Umweltministerium den Versuch unternommen, auf die Grenzwerte der 25. Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz Einfluß zu nehmen. Nach Auffassung der GRÜNEN ist die Festsetzung des Standes der Technik für die Abwasserreinigung (entsprechend § 7 a WHG) ein technisch/naturwissenschaftlicher Prozeß. Der Aktenvermerk des Lederverbandes über das „umweltpolitische Gespräch am 19. August 1987" deutet allerdings darauf hin, daß wirtschaftspolitische Kriterien den Umweltstandard des BMU definieren.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe des Lederindustriellen und Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen, daß in Bonn überzogene und übertriebene Umweltvorschriften erlassen werden?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen (NWZ, 3. Oktober 1987), daß diese Vorschriften insbesondere die Lederindustrie in der Bundesrepublik Deutschland veranlassen werden, Betriebsverlagerungen ins Ausland vorzunehmen?

3

Ist es zutreffend, daß der Parlamentarische Staatssekretär Grüner den Repräsentanten des Verbandes der Deutschen Lederindustrie bei den Grenzwertfestsetzungen nach § 7 a WHG „eine für beide Seiten akzeptable Lösung" in Aussicht gestellt hat?

4

Wie kann dieses Versprechen eingelöst werden, wenn der Stand der Technik gerade bei der Lederindustrie erhebliche Investitionen nach sich ziehen würde?

5

Steht die Bundesregierung auch auf dem Standpunkt, daß die Grenzwerte für gefährliche Stoffe nach dem Stand der Technik nicht zwischen Politik und Wirtschaft ausgehandelt werden, sondern naturwissenschaftlich/technisch ermittelt werden müssen?

6

Ist es zutreffend, daß der Parlamentarische Staatssekretär Grüner der Forderung der Lederindustrie zugestimmt hat, „in den Verwaltungsvorschriften ausreichend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen"?

7

Teilt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung des Umweltministers, daß Cr III und Cr VI aus toxikologischer Sicht gleichrangig als gefährliche Stoffe im Sinne des WHG anzusehen sind (vgl. Schreiben an einen Parlamentarier vom 15. Dezember 1987)?

8

Folgt die Bundesregierung der Lederindustrie, die Cr III als ungefährlichen Stoff definieren möchte?

9

Welche technischen Argumente sprechen gegen einen Chrom-Grenzwert von 0,5 mg/l (Chrom-gesamt), außer daß von der Lederindustrie in die Abwasserbehandlung investiert werden müßte?

10

Welche technischen Gesichtspunke sprechen dagegen, diesen Grenzwert auch für Indirekteinleiter zu fordern?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Lederindustrie selbst den gegenwärtig in allen Kommunen geltenden Grenzwert von 2 mg/l (Mustersatzung ATV) schärfer als den Stand der Technik einstuft?

12

Spricht gegen den Grenzwert von 0,5 mg/l die folgende am 19. August der Lederindustrie bereits gegebene Zusicherung: „Zum Abschluß der etwa zweistündigen Besprechung behandelte Herr Staatssekretär Grüner nochmals die Bereitschaft des Umweltministeriums, zu einer für die Lederindustrie akzeptablen Lösung der Schwierigkeiten zu kommen"?

13

Wann wird die Bundesregierung die 25. Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz vorlegen und für welche Stoffe werden — nach dem derzeitigen Diskussionsstand — welche Grenzwerte festgesetzt werden?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit genehmigten und die tatsächlichen Chromeinleitungen (Gesamt-Chrom, Chrom III, Chrom VI) im Bereich der Direkteinleiter und im Bereich der Indirekteinleiter? Welchen Anteil an diesen Einleitungen haben die verschiedenen Branchen?

15

Welcher Grenzwert für Chrom würde nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit dem Reinigungsniveau „allgemein anerkannte Regel der Technik" entsprechen?

Bonn, den 9. November 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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