Wohnungsvergabe durch die Bundesvermögensverwaltung
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Freiburg ist bekannt, daß die Bundesvermögensverwaltung Wohnungen für die nichtwehrpflichtigen Angehörigen der französischen Streitkräfte bereithält. Jedoch weiß keine der dort eventuell zuständigen Stellen, um wie viele Wohnungen es sich dabei handelt.
Angesichts der Tatsache, daß – in Freiburg wie in anderen Universitätsstädten unter Studentinnen und Studenten große Wohnungsnot herrscht, – auch in den kommenden Semestern nicht mit einer kleineren Zahl an Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu rechnen ist, – zudem die Zuweisungszahlen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber verändert werden und – auch weiterhin Aussiedlerfamilien untergebracht werden müssen, ist es notwendig, sämtliche noch vorhandenen Wohnungsreserven auszuloten und zu nutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, daß die Bundesvermögensverwaltung in Freiburg für nichtwehrpflichtige Mitglieder der französischen Streitkräfte Wohnungen zur Verfügung hält?
In welchen Eigentumsverhältnissen befinden sich die in Frage 1 angesprochenen Wohnungen? Sind sie im Besitz der Bundesvermögensverwaltung oder werden sie von der Bundesvermögensverwaltung angemietet?
Wie viele Wohnungen werden in Freiburg für die nichtwehrpflichtigen Mitglieder der französischen Streitkräfte und deren Familien bereitgehalten?
Wie viele der von der Bundesvermögensverwaltung bereitgehaltenen Wohnungen sind derzeit belegt?
Wie viele der angesprochenen Wohnungen sind derzeit nicht belegt? Wenn es solche Wohnungen gibt, was sind die Gründe dafür, daß sie nicht belegt werden?
Hält die Bundesvermögensverwaltung noch in anderen Städten Wohnraum für Angehörige ausländischer Streitkräfte zur Verfügung, und wenn ja, wo und wie ist dort jeweils die derzeitige Belegungssituation?