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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Müllverbrennung, Dioxin und Klärschlämme (G-SIG: 11003125)

Meßergebnisse über die Dioxinbelastung in der Umgebung von Müllverbrennungsanlagen, Zusammenhang der Dioxinbelastung des Bodens und von Klärschlämmen mit der Müllverbrennung, Konsequenzen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/361401.12.88

Müllverbrennung, Dioxin und Klärschlämme

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Gestalt des Bundesumweltministers hat die Bundesregierung im Oktober 1988 empfohlen, Klärschlämme nur noch sehr eingeschränkt der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Anlaß für diese Empfehlung waren die einschlägigen Untersuchungen und Stellungnahmen von Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt. Im Klärschlamm von mehr oder weniger willkürlich ausgewählten Kläranlagen waren Dioxin-Werte bis zu 1 590 ng/kg Trockensubstanz festgestellt worden.

Am 6. Oktober 1988 wurde Herr Dr. H. (Hessisches Sozialministerium) von Herrn F. (Öko-Institut Darmstadt) zu den denkbaren Auswirkungen des Dioxin-Ausstoßes einer Müllverbrennungsanlage befragt. Dr. H. geht davon aus, „dass die Dioxine von Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt wohl etwas zu harmlos eingeschätzt worden" seien. Man müsse „damit rechnen, daß innerhalb der Betriebsdauer einer Müllverbrennungsanlage die Bodenbelastung in der Umgebung so hoch wird, daß es nicht mehr zu vertreten" sei.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welche Meßergebnisse über Dioxin-Emissionen von im Geltungsbereich des Grundgesetzes öffentlich oder privatwirtschaftlich betriebenen Haus- und Sondermüllverbrennungsanlagen liegen der Bundesregierung vor? Wann, von wem und unter welchen Bedingungen wurden diese Messungen durchgeführt?

2

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der sich abzeichnenden Dioxinverseuchung unserer Böden und Klärschlämmen und der Verbrennung von Haus- und Sondermüll? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Bonn, den 1. Dezember 1988

Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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