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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Hohe Konzentrationen des Insektizids Toxaphen in Fischen und Fischprodukten (G-SIG: 11003126)

Auswirkungen der an der Gesamthochschule Kassel festgestellten hohen Konzentrationen von Toxaphenen in Fischen und Fischprodukten auf die Gesundheit von Verbrauchern, Notwendigkeit einer Herausnahme aus dem Verkehr bzw. einer Festlegung von Höchstmengen für Toxaphen und andere chlororganische Verbindungen, weitere Untersuchungen über Toxaphenrückstände in Lebensmitteln, Toxaphengehalte von Textilien

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

23.12.1988

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/361501.12.88

Hohe Konzentrationen des Insektizids Toxaphen in Fischen und Fischprodukten

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN Hohe Konzentrationen des Insektizids Toxaphen in Fischen und Fischprodukten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Gesamthochschule Kassel hohe Konzentrationen des Insektizids Toxaphen — es ist seit 1980 in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zugelassen — in Fischen und Fischprodukten gefunden wurden? Wenn ja, seit wann?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen, nach denen — in Lebertran im Durchschnitt Konzentrationen zwischen 5,8 und 7,1 ppm, im Extremfall bis zu 279 ppm, — in Lebertrankapseln bis zu 6,5 ppm, — in Heilbuttleberöl, Boni-Caps-Kapseln und Ameu-Lachsöl zwischen 1,2 und 6,5 ppm, - in Dorschleberkonserven 3,7 ppm und — in Fischen zwischen 0,2 und 3,5 ppm gefunden wurden, im Hinblick auf die gesundheitlichen Konsequenzen für die Verbraucher/innen?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, derartig mit Toxaphen belastete Fische und Fischprodukte aus dem Verkehr zu ziehen?

4

Sieht die Bundesregierung angesichts der Untersuchungsergebnisse die Notwendigkeit, Höchstmengen für Toxaphen und andere chlororganische Verbindungen festzulegen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Höchstmengen?

5

Liegen der Bundesregierung weitere Untersuchungen über Toxaphenrückstände in Lebensmitteln vor, und wenn ja, welche?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Toxaphengehalte von Textilien, im Durchschnitt und im Extremfall?

Bonn, den 1. Dezember 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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