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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst (G-SIG: 11003129)

Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer seit 1982, totale Verweigerer seit 1957, Wahlen der Beisitzerinnen für die Ausschüsse und Kommunen für KDV und Einhaltung der KDV-Verordnung, Entwicklung der Zivildienstplätze seit 1961, Versetzungen, Entlassungen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarverfahren von Zivildienstleistenden, Zahlung der Aufwandszuschüsse, wöchentliche Dienstzeit der Zivildienstleistenden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

19.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/361601.12.88

Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Vorfeld der geplanten Verlängerung des KDVNG erscheinen Informationen darüber wichtig, wie sich das neue Recht auf die Lage von Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden ausgewirkt hat und wie deren Dienstsituation beschaffen ist.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie wurden in den Jahren 1982 bis 1987 die KDV-Verfahren bei den Ausschüssen und Kammern für KDV abgeschlossen, aufgegliedert jeweils nach Wehrbereichen und nach Verfahren mit oder ohne „tragendes Indiz" :

a) Zurückweisung / Nichtbehandlung gemäß § 13 Abs. 3 KDVG,

b) Ablehnung gemäß § 14 Abs. 1 letzter Satz KDVG,

c) Anerkennung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG,

d) Anerkennung nach § 14 Abs. 3 KDVG,

e) Ablehnung gemäß § 15 KDVG,

f) Zurücknahme des Antrags/Rechtsbehelfs?

2

Welche drei Kreiswehrersatzämter und welche drei Wehrbereiche haben in diesem Zeitraum die meisten (wie viele) Rechtsbehelfe gegen KDV-Anerkennungsentscheidungen eingelegt?

3

a) Wie viele Zivildienstpflichtige einerseits und Wehrdienstpflichtige andererseits wurden in den Jahren 1982 bis 1987 jeweils mit den Tauglichkeits-Signierziffern 1, 2 oder 3 einberufen?

b) Wie viele Zivildienstpflichtige bzw. Wehrdienstpflichtige der jeweiligen Signierziffern wurden bei der Dienstantrittsuntersuchung anschließend untauglich geschrieben?

c) Wie viele der einzelnen Gruppen wurden bei einer Diensttauglichkeitsfeststellung nach der Antrittsuntersuchung untauglich geschrieben?

d) Wie verhalten sich diese Zahlen zu den jeweiligen Gesamtzahlen der verfügbaren Zivildienstpflichtigen bzw. Wehrdienstpflichtigen, aufgegliedert nach den Signierziffern 1, 2 und 3?

4

a) Wie viele Wehrpflichtige verweigerten in den Jahren 1957 bis 1987 jeweils ausdrücklich ihre Mitwirkung an der Erfassung, die Musterung, den Grundwehrdienst oder Reserveübungen („Totale Kriegsdienstverweigerer/TVer")?

b) Wie viele Zivildienstpflichtige verweigerten jeweils in den Jahren 1961 bis 1987 unter Berufung auf ihr Gewissen den Zivildienst? Wie viele davon sind Zeugen Jehovas?

c) Wie viele haben auch einen Dienst nach § 15a ZDG verweigert? Wie viele davon sind Zeugen Jehovas?

d) Wie viele Zivildienstpflichtige waren bereit, einen Dienst nach § 15 ZDG zu leisten, haben aber vor Erreichen der Altersgrenze keine Stelle gefunden? Wie viele davon sind Zeugen Jehovas?

e) Wie viele dieser Zivildienstpflichtigen sind daraufhin zum Zivildienst einberufen worden?

f) In wie vielen Fällen ist daraufhin wegen Nichtantritt des Zivildienstes die Strafverfolgung eingeleitet worden?

g) Welche Maßnahmen sind gegen die unter a) genannten Verweigerer von Formen der Wehrpflicht jeweils eingeleitet worden: Verwaltungszwang, Strafverfolgung, Verurteilungshöhe mit/ohne Bewährung, Bewährungsauflage Dienstantritt, Disziplinarmaßnahmen?

h) Wie viele Zivil- bzw. Wehrdienstverweigerer sind nach einer ersten (wie langen) Strafverbüßung wegen ihrer Weigerung in den Jahren 1982 bis 1987 anschließend jeweils erneut zum Dienstantritt einberufen worden?

5

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob/daß bei den Wahlen der Beisitzerinnen die Ausschüsse und Kammern für KDV 1983/84 und 1987/88 die KDV-Verordnung nicht eingehalten wurde bzw. werden konnte? Um welche Probleme handelte es sich im einzelnen?

b) In wie vielen Fällen sind die Wahlen bis heute noch nicht durchgeführt worden?

c) In wie vielen Fällen sind gewählte Beisitzerinnen wegen Nichteinhaltung von Vorschriften der KDV-Verordnung nicht berufen worden?

d) In welcher Weise und durch welche Gremien wird die Einhaltung der Vorschriften der KDV-Verordnung überprüft?

e) Wie wird das Problem der größer gewordenen Wahlbezirke mit Zuständigkeit für mehrere Kreiswehrersatzämter hinsichtlich der Zuständigkeit und der Reisekosten geregelt?

f) Wie werden Vertretungen für verhinderte Beisitzerinnen geregelt?

6

Wie viele Zivildienstplätze gab es jeweils in den Jahren 1961 bis 1987 und im ersten Halbjahr 1988, jeweils aufgegliedert nach den Tätigkeitsmerkmalen 01 bis 19:

— In Altenheimen (ohne Pflegestationen),

— in Altenpflegeheimen und auf Pflegestationen,

— in psychiatrischen Einrichtungen und auf psychiatrischen Stationen,

— in Krankenhäusern (ohne Psychiatrie)?

7

Wie ist das Zahlenverhältnis von hauptamtlichen Kräften zu Zivildienstleistenden in absoluten Zahlen und in absoluten Arbeitsstunden jeweils in den Arbeitsbereichen

— individuelle Schwerstbehindertenbetreuung,

— mobiler sozialer Hilfsdienst,

— Krankentransport und Rettungswesen,

— Behindertentransport,

— Essen auf Rädern?

8

Wie viele Versetzungen wurden jeweils in den Jahren 1982 bis 1987 sowie im ersten Halbjahr 1988 vorgenommen

— auf Antrag von Zivildienstleistenden und

— auf Antrag der Zivildienststellen?

9

Wie viele Versetzungsgesuche und Versetzungen wurden in diesem Zeitraum jeweils damit begründet, daß der Dienst am Menschen für die ZDL zu schwer sei?

10

Wie viele Entlassungen gab es in diesem Zeitraum jeweils jährlich

— nach § 43 Abs. 1 Nr. 12 ZDG und

— nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 Nr. 1 ZDG?

11

In wie vielen Fällen sind im Zeitraum 1982 bis 1987 auf Dienstaufsichtsbeschwerden . von ZDL gegen ihre Dienststellen hin Disziplinarverfahren gegen die ZDL eingeleitet worden?

12

In wie vielen Fällen davon sind daraufhin die Disziplinarverfahren zuerst bearbeitet worden, obwohl die Dienstaufsichtsbeschwerden bereits zuvor beim Bundesamt für Zivildienst eingegangen waren?

13

Wie lauten die generellen Anweisungen für die Bearbeitung derartiger Fälle?

14

Trifft es zu, daß Zivildienststellen, aus denen nie Beschwerden von ZDL bekanntwerden, durch das BAZ besonders (ggf. in welcher Weise) überprüft werden?

15

a) Wie viele Dienststellenleiter haben im Zeitraum 1982 bis 1987 (wie viele) Disziplinarverfahren gegen alle ihnen unterstellten Zivildienstleistenden während deren Dienstzeit eingeleitet?

b) Um welche Dienststellen handelte es sich dabei?

c) In welcher Weise werden derartige Vorgänge durch das BAZ überprüft und abgestellt?

16

a) Trifft es zu, daß die laut Zusage vom BAZ im voraus zu zahlenden Aufwandszuschüsse inzwischen ein bis eineinhalb Jahre im nachhinein gezahlt werden?

b) Wie viele Anfragen/Beschwerden auf schnellere Auszahlung bzw. Einhaltung der schriftlichen Zusage hat es im Zeitraum 1982 bis 1987 von Zivildienststellen gegeben?

c) In welcher Weise hat das BAZ darauf reagiert und welche Maßnahmen eingeleitet, um derartige Verzögerungen grundsätzlich abzustellen?

17

Welche Wochendienstzeit würden die Zivildienstleistenden haben, wenn man bei der Bewertung und Berechnung ihrer Dienstzeiten die Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen der Bundeswehr zugrunde legen würde:

a) durchschnittlich insgesamt,

b) durchschnittlich in den einzelnen Einsatzbereichen wie Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung (ISB), Mobile Soziale Hilfsdienste (MSH), Krankentransport/ Rettungswesen, Behindertentransport usw.?

Bonn, den 1. Dezember 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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