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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Wochenendarbeit und Maschinenlaufzeiten in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11003132)

Arbeitszeit und Betriebsnutzungszeiten in verarbeitenden Gewerbe, Blockierung statistischer Erhebungen durch die Arbeitgeber, Maschinenlaufzeiten und atypische Arbeitsformen im vergleichbaren Ausland, Ausmaß der Sonn- und Feiertagsarbeit, soziale Auswirkungen, ökologische Auswirkungen einer Vier-Tage-Arbeitswoche

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

22.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/363201.12.88

Wochenendarbeit und Maschinenlaufzeiten in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Arbeitszeiten und die Betriebsnutzungszeiten im verarbeitenden Gewerbe der Bundesrepublik Deutschland weitgehend entkoppelt sind?

2

Wie bewertet die Bundesregierung eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Ifo-Instituts aus dem Jahre 1984, nach der die durchschnittliche wöchentliche Betriebsdauer der Produktionsanlagen im verarbeitenden Gewerbe bei 61 Stunden, in Mehrschichtbetrieben bei 99 Stunden liegt?

3

Sind der Bundesregierung neuere Erhebungen zu den Maschinenlaufzeiten in der Bundesrepublik Deutschland bekannt?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit die Fortführung der Betriebszeituntersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit dem Argument blockieren, sie wollten eigene Erhebungen durchführen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten der Arbeitgeber?

6

Trifft es zu, daß die Betriebsnutzungs- bzw. Maschinenlaufzeiten in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch sind, d. h. kann die Bundesregierung eine entsprechende Erhebung der OECD aus dem Jahre 1986 bestätigen?

7

Wie hoch ist in der Bundesrepublik Deutschland und im vergleichbaren Ausland der Anteil der Beschäftigten — differenziert nach Frauen und Männern —, die in atypischen Arbeitsformen (Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) arbeiten?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Branchen und in welchem Ausmaß die Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen des § 105 c der Gewerbeordnung praktiziert wird?

9

Trifft es zu, daß nach einer Vereinbarung aller obersten Arbeitsbehörden der Länder aus dem Jahre 1980 die Sonntagsarbeit dann zulässig sein soll, wenn durch die Unterbrechung der Produktion an Sonn- und Feiertagen eine Ausschußproduktion von mehr als 5 Prozent verursacht wird?

10

Wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarung?

11

Sind der Bundesregierung Untersuchungen zu den frauenspezifischen, familiären und sozialen Auswirkungen regelmäßiger Wochenendarbeit bekannt?

12

Im Zusammenhang mit der Diskussion über Modelle einer 4-Tage-Arbeitswoche unter Einschluß des Samstags wird argumentiert, derartige Arbeitszeitregelungen müßten auch aus ökologischen Gründen der normalen 5-Tages-Arbeitswoche vorgezogen werden, weil damit an einem Tag in der Woche die Anfahrt zur Arbeitsstelle entfalle.

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Wissenschaftszentrums Berlin, denen zufolge im Freizeitverkehr längere Fahrtstrecken als im Berufsverkehr zurückgelegt werden (demnach beträgt die durchschnittliche tägliche Reiseweite pro Person bezogen auf das Jahr 1986 im Berufsverkehr 13,9 km und im Freizeitverkehr 22,3 km)?

Bonn, den 1. Dezember 1988

Frau Beck-Oberdorf Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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