Beschränkung des Vorbereitungsprogramms der Zentralstelle für Auslandskunde der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung bereitet in diesen Tagen einen in seinen entwicklungspolitischen, sozialen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen noch kaum abzuschätzenden Angriff auf die bisher bestehende englische Sprachausbildung der deutschen Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit an der Zentralstelle für Auslandskunde der DSE vor.
Entgegen allen Empfehlungen der entwicklungspolitischen Experten, entgegen den Vorschlägen und Forderungen der Abgeordneten aller Fraktionen, die fachliche und kommunikative Qualifizierung der deutschen Fachkräfte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit deutlich anzuheben, entgegen selbst den Empfehlungen des Inspektionsberichts des zuständigen Ministers vom 21. Januar 1986 bedeutet die Streichung des englischsprachigen Teils der Sprachvorbereitung der Fachkräfte einen Abbau erreichter Standards und widerspricht damit dem Auftrag des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages zur Verbesserung der Vorbereitung der deutschen Fachkräfte (siehe AWZ-Sitzung vom 13. April 1988).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, daß das BMZ beabsichtigt, den Englisch-Sprachunterricht aus dem Vorbereitungsprogramm der Zentralstelle für Auslandskunde herauszunehmen?
Welche Kündigungen bestehender Arbeitsverhältnisse zu welchem Zeitpunkt werden sich aus dieser Streichung der englischen Sektion der Sprachvorbereitung ergeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Mitarbeiter der Zentralstelle für Auslandskunde auf einer Betriebsversammlung am 6. Dezember 1988 einstimmig gegen die Streichung der englischen Sektion und gegen die damit verbundenen Kündigungen ausgesprochen haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Englisch nach wie vor die wichtigste Sprache in der Entwicklungszusammenarbeit ist und daß es für jede sinnvolle personelle Zusammenarbeit einer besonderen Sprachkompetenz (auch und gerade eben im Englischen) bedarf, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die beabsichtigte Streichung des Englischunterrichts in der Zentralstelle für Auslandskunde bzw. dessen Auslagerung an ein nicht in der Gesamtvorbereitung integriertes Institut?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der größte Teil des Sprachunterrichts in der Zentralstelle für Auslandskunde auf die Vertiefung der Englisch-Kenntnisse entfällt (ca. 20 %), eben weil es sich — entgegen fälschlicher Argumentation der Geschäftsführung der DSE — nicht um die Vermittlung von Grundkenntnissen handelt sondern um die Vermittlung der sprachlichen Voraussetzungen zu entwicklungspolitischer Handlungskompetenz?