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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

US-Militärflugplatz Pfaffengrund in Heidelberg (G-SIG: 11003226)

Rechtsgrundlage für die Errichtung und Bestimmungen für den Betrieb des Flugplatzes, Mitbestimmungsrechte der Stadt Heidelberg, u.a. bei der Stationierung von Fluggerät und der Genehmigung von Flugtagen, Schutz der Zivilbevölkerung gegen Lärm und Abgas, Einhaltung der Zusagen über eine Reduzierung des Flugbetriebs, Transport und Lagerung gefährlicher Treibstoffe, Schließung des mitten in Wohngebieten liegenden Flugplatzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.01.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/378422.12.88

US-Militärflugplatz Pfaffengrund in Heidelberg

der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Bei welchen Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem US-Flugplatz hat die Stadt Heidelberg Anhörungs-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte?

2

Auf welche Rechtsgrundlage stützten sich die Amerikaner 1945 bei der Errichtung des Flugplatzes?

3

Welche Richtlinien und Bestimmungen liegen für die einzuhaltenden Abstände eines Militärflugplatzes zu einem Wohngebiet vor in Deutschland und den USA?

4

Wer waren bzw. sind die Genehmigungsbehörden für den Ausbau der Start- und Landebahn, die Errichtung der Hubschrauberreparaturwerft und die Errichtung der Radaranlage?

5

Von welcher Behörde muß die Stationierung von Flugeinheiten auf dem Militärflughafen genehmigt werden?

6

Hat die Stadt Heidelberg irgendwelche Anhörungs- und Beteiligungsrechte, wenn Fluggerät stationiert werden soll?

7

Welchen Einfluß hat die Stadt Heidelberg auf die Genehmigung von Flugtagen des AERO-Clubs auf dem Militärflugplatz?

8

Welche Grenzwerte zum Schutz der Zivilbevölkerung sind bezüglich Lärm- und Abgasentwicklung durch den Militärflugplatz einzuhalten?

9

Warum wurden die von der Umweltschutzstelle erhobenen Daten über Lärm- und Abgasentwicklung noch nicht veröffentlicht?

10

Wann und in welchem Umfang erhebt die Stadt Heidelberg selbst offizielle univariante Häufigkeitszählungen als Daten- und Argumentationsbasis für Lärmschutzmaßnahmen?

11

Welche Zugriffs- und Einflußmöglichkeiten stehen der Stadt Heidelberg für die Überwachung und Einhaltung gegebener US-Zusagen über die Reduzierung des Flugbetriebes auf das sogenannte militärisch unabdingbare Maß zur Verfügung?

12

Welcher Beschwerdeweg steht der Stadt Heidelberg bei zögerlicher Behandlung von Gesprächsterminwünschen durch die Amerikaner zur Verfügung?

13

Ist der Transport von gefährlichen Treibstoffen durch das Anwesen Pleikartsförster Hof zulässig?

14

Ist die Lagerung dieser gefährlichen Treibstoffe in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem zivilen Wohngebiet zulässig?

15

Welche Möglichkeiten hat die Stadt Heidelberg, auf die Einhaltung einer angemessenen Nachtruhe bzw. für umweltverträgliche Betriebszeiten auf dem Flugplatz zu sorgen?

16

Hält die Bundesregierung eine anhaltende Lärmbelastung von bis zu 120 dB durch sich warmlaufende Flugzeug- und Hubschraubermotoren in den unmittelbar an den Flugplatz angrenzenden Wohngebieten für gesundheitsschädlich?

17

Besteht die Möglichkeit zum Bau von lärmschluckenden Warmlaufmulden auf dem Flugplatz Pfaffengrund?

18

Welche Möglichkeit sieht die Bundesrgierung, die von den US-Streitkräften eingerichtete Hubschrauberreparaturwerft, eine Hauptlärmquelle auf dem Flugplatz, zu schließen?

19

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Flugbetrieb während der Nachtstunden einzustellen?

20

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und möglich, den mitten in Wohngebieten liegenden Flugplatz zu schließen?

Bonn, den 22. Dezember 1988

Dr. Mechtersheimer Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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