Organhandel, Persönlichkeitsrechte, Kinderhandel und kriminelle Organentnahme insbesondere bei Kindern in der Dritten Welt
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die nur zögernde Akzeptanz von sog. Spenderausweisen, die nach wie vor lange und risikoreiche Wartezeit für Nierenkranke, die Konstituierung von kommerziellen Organ-Büros in der Bundesrepublik Deutschland und die Nachrichten über kriminelle Praktiken im internationalen Organhandel werfen im medizinisch-rechtlichen Bereich verschiedene Probleme auf, die in der Bundesrepublik Deutschland bislang gesetzlich nicht oder nur unzureichend geregelt sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen44
In der Bundesrepublik Deutschland haben sich 26 Transplantationszentren zu einer „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationszentren" zusammengeschlossen. Wo befinden sich diese?
Sind andere als diese 26 Kliniken sowohl personell als auch technisch in der Lage, Organtransplantationen durchzuführen? Wenn ja, um welche Kliniken handelt es sich?
Welche Angaben liegen der Bundesregierung über welche Organtransplantationen im Jahr 1987 bzw. insgesamt bis einschließlich 1988 vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionserhaltung von Organen wie Nieren, Augen, Lungen, Leber und Herz außerhalb des Körpers in dafür geeigneten Nährlösungen und Apparaturen?
Welche Angaben liegen der Bundesregierung über die bis heute in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten Transplantationen von Nieren vor? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Nieren Lebender, sowohl für das Jahr 1987 als auch insgesamt bis einschließlich 1988?
Im Jahresbericht der Bundesärztekammer für 1988 (vgl. FR vom 18. Oktober 1988) heißt es, daß jährlich etwa 4 000 Nierentransplantationen erforderlich seien, „um den heutigen medizinischen Notwendigkeiten gerecht zu werden". Demgegenüber seien im Jahr zuvor nur 1 711 Nieren transplantiert worden. Nach Angaben der „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationszentren" stehen derzeit „7 000 Patienten auf der Warteliste" (vgl. Die Neue Ärztliche vom '7. November 1988). Teilt die Bundesregierung angesichts des damit konstatierten strukturellen Versorgungsproblems die Befürchtung, daß kommerzielle Organhändler diese Situation erfolgreich ausnutzen und Organe über den „freien Markt" feilbieten, z. B. über die „OrganSpende und HumanErsatzVereinigung auf Gegenseitigkeit" oder „Asiatransplant"?
Die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Transplantationszentren haben sich auf ihrer Jahrestagung im November 1987 einen „Transplantationskodex" auferlegt, um einem Mißbrauch durch Kommerzialisierung vorzubeugen. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß sich der kommerzielle Organhandel noch ausweiten wird, sofern diesem keine rechtlichen Einschränkungen auferlegt werden? Wenn nein, wie beurteilt sie die Sorge der Medizinerinnen und Mediziner?
Die Generalversammlung des Weltärztebundes hat 1985 eine Deklaration verabschiedet, in der die Regierungen der Länder aufgefordert werden, gesetzliche Regelungen gegen jeglichen Handel mit menschlichen Organen zu schaffen. Fühlt sich die Bundesregierung durch diese Deklaration zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert? Wenn ja, wie erklärt sie es, daß nach mehr als 3 Jahren nach Verabschiedung dieser Deklaration bis heute kein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt?
Der Transplantationskodex der „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationszentren" beinhaltet ebenfalls die Ablehnung einer Transplantation zwischen lebenden Nicht-Verwandten. Damit wird ein Regelungsbedarf für Organspenden zwischen Lebenden festgestellt. Ist der Bundesregierung bekannt, ob dennoch Organübertragungen zwischen Nicht-Verwandten in einer bundesdeutschen Klinik vorgenommen wurden? Wenn ja, wie wurde diese Entscheidung begründet? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die drohende Kommerzialisierung der Organspende allein dem Ehrgefühl der deutschen Ärzteschaft zu überlassen?
Selbst bei Organübertragungen zwischen lebenden Verwandten schließt die Ärzteschaft eigennützige Spenden mit verdeckt ausgehandelten Entgelten oder aber familiale Repressalien nicht aus. Zudem ist jede Organspende von Lebenden für sie riskant; Nierenspender/-spenderinnen werden der Gefahr ausgesetzt, bei Entzündungen oder Versagen der verbliebenen Niere in eine lebensgefährliche Situation zu geraten. Schließlich weicht die Ärzteschaft bei Organübertragungen zwischen Lebenden von dem Prinzip ab, durch Eingriffe zu therapieren, nicht zu schaden. Will die Bundesregierung unter den gegebenen Bedingungen die Transplantation von Organen Lebender weiterhin dulden? Wenn ja, wie begründet sie dies?
Transplantationen von Organen Lebender bewegen sich in der Bundesrepublik Deutschland im rechtsfreien Raum. Klare gesetzliche Vorschriften über die Organübertragung toter Spender liegen ebenfalls nicht vor. Allenfalls der als „Leichenfledderparagraph" ins Gerede gekommene § 168 StGB kann bei extensiver Auslegung als Rechtsgrundlage herangezogen werden. In der 8. Wahlperiode wurde bereits von der damaligen Bundesregierung ein Transplantationsgesetzentwurf (Drucksache 8/2681) vorgelegt, auch der Bundesrat hatte hier einen Regelungsbedarf gesehen und einen Entwurf erarbeitet. Dissens beider Entwürfe war, ob es einer Zustimmung oder eines Widerspruchs über die Verfügung der Organspende im Todesfall bedarf. Wie bewertet die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe, und welcher der Optionen — Zustimmungs- oder Widerspruchslösung — würde sie den Vorzug geben?
Die Transplantation von Organen Toter ist bei Zustimmung der Angehörigen der Verstorbenen — sofern diese nicht bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung getroffen haben — zulässig, weil die rechtliche Konstruktion des Übergangs des Persönlichkeitsrechts der Verstorbenen auf die Angehörigen herangezogen wird. Im Falle eines Notstands wird das Persönlichkeitsrecht aber verdrängt. Wann ist für die Bundesregierung ein solcher Notstand gegeben?
In einigen Bundesstaaten der USA sind die leitenden Ärztinnen und Ärzte durch ihre Dienstverträge verpflichtet, jede verstorbene Person daraufhin zu überprüfen, ob sich deren Organe für eine Transplantation eignen. Bei Zustimmung der Angehörigen kann dann transplantiert werden. Durch eine Verpflichtung dieser Art sollen Wartezeiten verkürzt und Organübertragungen von Lebenden unmöglich gemacht werden. Wie bewertet die Bundesregierung eine solche dienstrechtliche Verpflichtung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine der Karlsruher Staatsanwaltschaft vorliegenden Anzeige gegen einen Rechtsanwalt a. D., der in ökonomische Bedrängnis Geratene über die „OrganSpende und HumanErsatzVereinigung auf Gegenseitigkeit" 60 000 bis 80 000 DM für die Spende einer Niere angeboten hat und weiter anbietet? Welche rechtliche Handhabe kann die Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf der „fahrlässigen Körperverletzung" (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 19. Oktober 1988) geltend machen?
Welche Kriterien müssen erfüllt, welche Nachweise erbracht sein, um als Spender/Spenderin bzw. Empfänger/Empfängerin eines Organs im Computer des europäischen Transplantationscenters in Leiden (NL) gespeichert zu werden? Wer hat Zugriff zu den dort gespeicherten Daten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob deutsche potentielle Organempfängerinnen/Organempfänger, vermittelt über Agenten oder auf eigene Initiative hin, in Indien oder anderen Ländern der Dritten Welt eine Organtransplantation haben vornehmen lassen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß z. B. in Brasilien via Zeitungsannoncen für kommerzielle Organspenden geworben wird?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Organ-Büro „Asiatransplant" in Frankfurt am Main vor, das damit wirbt, für eine Summe von 100 000 DM die Transplantation einer Niere „aus einem fernöstlichen Land" (DNA vom 10. Oktober 1988) in einem Krankenhaus in Neu Delhi, Karatschi oder Manila vornehmen lassen zu können?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß „Asiatransplant " auch ohne behördliche Genehmigung Organgeschäfte erfolgreich vermitteln kann?
Die/der dort zur Verfügung stehende Spenderin/Spender wird mit 30 000 bis 40 000 DM abgefunden, ohne jeden Folgeschutz nach Entnahme der Niere. Kann die Bundesregierung darin zustimmen, daß derartig organisierte Geschäfte die Fortsetzung dessen sind, was mit der Ausbeutung der Bodenschätze, der Rohstoffe, dem Handel mit Frauen und Kleinkindern armer Länder sowie deren Blut die notwendige Voraussetzung bildete für derartig skrupellose Geschäfte? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Agenten ihr Geschäft betreiben, ohne rechtlich belangt werden zu können?
Hat die Bundesregierung ebenfalls Kenntnis darüber, daß auch in Kliniken in Madras, in Bombay und in Bangkok Transplantationen auf kommerzieller Basis vorgenommen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die indische Hilfsorganisation „Snehasadan" in einem Informationsblatt vom September/Oktober 1988 darüber berichtet, daß den Straßenkindern in Bombay 25 000 bis 30 000 Rupies geboten würden, wenn sie sich zu der Transplantation eine Niere bereit erklärten?
Interessierte Jugendliche, so „Snehasadan" weiter, müssen den Agenten vor Abschluß des Transplantationsdeals ein medizinisches Zeugnis vorlegen, das sie als gesund ausweist und auf eigene Kosten zu beschaffen ist. Die Transplantation selbst soll u. a. über das „Harkishandas"-Hospital in Bombay organisiert sein. Liegen der Bundesregierung weitere Erkenntnisse über diese Form der Organbeschaffung vor?
Hat sie ihre auswärtige Vertretung angewiesen, die von „Snehasadan" beschriebenen Vorgänge zu überprüfen?
Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) hat dargelegt, daß der Versicherungsschutz der Privatversicherer „ohne Einschränkung" auf der ganzen Welt gelte, auch für dort vorgenommene Operationen. Werden die Kosten für den Kauf eines Organs in die Aufwendungen für die Operation aufgenommen, müssen die Versicherer im PKV zahlen. Die sogenannte Übermaßklausel käme bei der bislang genannten Summe von 100 000 DM nicht zur Geltung (vgl. DNA vom 10. Oktober 1988). Kann diese Regelung angesichts der fortschreitenden Verelendung in der Dritten Welt und ihrer Nutzung als Organ-Supermarkt auch so interpretiert werden, daß die teilweise Ausschlachtung der dort lebenden Menschen zum Zwecke der Organverpflanzung an Privatversicherte aus der Bundesrepublik Deutschland über die Krankenkassenbeiträge aller Privatversicherten subventioniert wird?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Meldungen vor, nach denen bangladeshische Frauen von Agenten des kriminellen Organhandels als vermeintliche Arbeitskräfte nach Indien gebracht werden, wo sie ermordet und ihre Organe zum Verkauf entnommen werden (vgl. TAZ vom 12. Oktober 1988)?
Ist die auswärtige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Indien den in der indischen Presse geäußerten Hinweisen und Vermutungen nachgegangen?
Der schwunghafte Handel mit Neugeborenen und Kleinkindern aus Ländern der Dritten Welt wird von den anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland mit großer Sorge beobachtet. Zudem müssen die über sogenannte Scheinadoptionen gehandelten Kinder auch als mögliche Opfer für Organentnahmen gesehen werden, die Übergänge zwischen illegaler Adoption und krimineller Organentnahme sind fließend. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, gegen die illegal oder unter Ausnutzung von Gesetzeslücken operierenden Babyhändler in der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen?
Der als Babyhändler und Organvermittler tätige Rechtsanwalt a. D. brüstet sich damit, über jede Menge philippinischer Babys zum Zwecke der Adoption durch deutsche Adoptiveltern zu verfügen. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die in Manila verhaftete deutsche Babyhändlerin aus Heidelberg die besagte Tante (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 10. September 1988) des Organ- und Babyhändlers ist? Wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, daß die mit gefälschten Adoptionspapieren ausgestatteten Babys notleidender philippinischer Mütter (vgl. FR vom 8. Dezember 1988) „nur" zur Adoption an deutsche Adoptiveltern, nicht aber zur Organentnahme gehandelt wurden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das in Brasilien verhaftete französische Ehepaar, das in der Region von Cunha Pora 18 Babys entführt hatte, um diese nach Frankreich und in die Bundesrepublik Deutschland zu schmuggeln (vgl. TAZ vom 15. August 1988)?
Sind in der Vergangenheit Fälle einer illegalen Einschleusung von Babys, möglicherweise ausgestattet mit gefälschten Papieren für eine vorgetäuschte Adoption, durch den Bundesgrenzschutz oder andere Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt worden? Wenn ja, um wie viele Kinder aus welchen Ländern handelte es sich? Wohin wurden diese Kinder anschließend verbracht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit Kindern nach Belgien, der über zwei in Brasilien verdächtigte belgische Missionare abgewickelt gewesen sein soll (FR vom 15. August 1988)? Werden in diesem Zusammenhang auch Vorwürfe über eine beabsichtigte Organentnahme erhoben?
Hält die Bundesregierung die Einschätzung der brasilianischen Bundespolizei für glaubwürdig, daß jährlich „etwa 3 000 brasilianische Kleinkinder ins Ausland geschmuggelt werden - zumeist in die USA, nach Israel, Italien, aber auch in die Bundesrepublik Deutschland" (FR vom 15. August 1988)? Was ist über den Verbleib dieser Kinder in der Bundesrepublik Deutschland anzunehmen?
Verfügt die Bundesregierung über Angaben, die die Herkunftsländer der adoptierten Kinder in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen? Wenn ja, wie viele Kinder aus welchen Ländern wurden über anerkannte Vermittlungsstellen und „privat" adoptiert, bezogen auf den Zeitraum 1980 bis 1987 (einschließlich) bzw. bereits 1988?
Der Direktor des honduranischen Wohlfahrtsamtes erklärte am 2. Januar 1987, daß in der honduranischen Stadt San Pedro Sula ein Haus entdeckt worden sei, in dem Kinder zum Zwecke ihrer illegalen Verschickung ins Ausland gehalten wurden. Wurden über die in diesem Zusammenhang verhaftete amerikanische Staatsbürgerin weitere Erkenntnisse über die Absicht der Verschickung gewonnen?
Würde der o. g. Direktor aufgrund der von ihm erhobenen Verdachtsmomente seines Amtes enthoben oder wurden andere Maßnahmen gegen seine Person eingeleitet?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im honduranischen Grenzgebiet an der Karibikküste vereinzelt Kinderleichen entdeckt wurden, denen Organe entnommen waren? Wenn nein, ist die auswärtige Vertretung angewiesen, diesbezügliche Meldungen aus Honduras zu überprüfen? Wenn ja, hält die Bundesregierung es für möglich, daß solche Kinder-Organ-Transporte (illegal) auch in die Bundesrepublik Deutschland gelangen könnten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß den Delegierten der französischen Menschenrechtsföderation 1988 in Guatemala, nachdem dort im Jahr zuvor Anhaltspunkte für einen geplanten Handel mit sog. Adoptionskindern zum Zwecke der Organentnahme gegeben waren, über den Abgeordneten und Präsident der gesetzgebenden Kommission zum Schutze von Minderjährigen bestätigt wurde, daß in Guatemala versteckt gehaltene Häuser entdeckt worden seien, in denen sich Kinder für den Versand in die USA befanden? Wenn ja, hält die Bundesregierung es für möglich, daß Kindertransporte aus Guatemala illegal auch in die Bundesrepublik Deutschland gelangen könnten? Wenn nein, hat sie die auswärtige Vertretung in Guatemala angewiesen, diese Informationen zu überprüfen?
Allein im Jahr 1978 verschwanden in Guatemala mehr als 600 Kinder (Magazin ZAK des WDR vom 21. Oktober 1988). UNICEF und terre des hommes Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen, die Hintergründe dieses beängstigenden Phänomens zu untersuchen. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang auch mit krimineller Organbeschaffung?
In Paraguay hat ein Jugendrichter Vorwürfe von städtischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aufgenommen, die davon sprechen, daß paraguayische Kinder aus den Unterschichten in die USA verbracht werden, wo ihnen wahrscheinlich ihre Organe entnommen würden. Dieser Verdacht erweiterte sich später durch die Festnahme von Babyhändlern, die brasilianische Kinder nach Paraguay verschleppt hatten, von wo aus sie unter dem Deckmäntelchen der Adoption durch amerikanische Adoptiveltern an US-Organhändler verkauft würden. Die Behörden wurden stutzig, weil die angeblichen Adoptiveltern keineswegs, wie gewöhnlich, nach den schönsten und gesundesten Kindern Ausschau hielten, sondern jedes beliebige nehmen wollten (vgl. FR vom 9. August 1988). Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu dem in Paraguay geäußerten Verdacht vor?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß nicht nur die USA, sondern auch Agenten in der Bundesrepublik Deutschland als Abnehmer solcher „Ware" auftreten?
Wird dieser Sachverhalt durch die auswärtige Vertretung in Paraguay überprüft?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Paraguay beabsichtigt, in Zukunft keine Adoptionen von Babys an ausländische Adoptiveltern zuzulassen (vgl. FR vom 11. August 1988)?
Diese von der Nachrichtenagentur Reuters verbreitete Nachricht wurde von der US-Botschaft in Paraguay dementiert, ebenso von der US-Informationsbehörde United States Information Agency (USIA). Dennoch reißen die Meldungen nicht ab. In Guatemala wurde jetzt ein israelisches Ehepaar verhaftet, das guatemaltekische Babys nach den USA und Israel verschickt haben soll, zum Zwecke der Organentnahme (ilainfo Nr. 121/Dezember 1988). Einer Dokumentation des „Internationalen Verbandes Demokratischer Anwälte" in Brüssel zufolge, vorgelegt der UN-Unterorganisation für Menschenrechtsfragen, finden sich sowohl in Haiti als auch in Venezuela und Mexico Hinweise darauf, daß vereinzelt Straßenkindern Nieren entnommen, die Hornhaut der Augen entfernt oder das gesamte Blut entnommen worden war. Aufgrund des hohen kriminellen Einsatzes in der illegalen Organbeschaffung scheitern die Nachweise ebenfalls zumeist an stichhaltigen Beweisen. Vertritt die Bundesregierung daher die Auffassung, daß die nicht enden wollenden Anklagen und Befürchtungen deswegen zu vernachlässigen sind?