Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten aus betrieblichen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung und Sozialplänen bei Insolvenzen
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Paul Schäfer (Köln), Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zunehmend wird im Zuge betrieblicher Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung zwischen Betriebsräten und Unternehmen der Verzicht auf die Entlohnung von Mehrarbeit oder auf die Auszahlung flächentarifvertraglich vereinbarter Lohn- und Gehaltserhöhungen, auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder betrieblich übliche sonstige Leistungen des Arbeitgebers vereinbart. Für den Fall eines Scheiterns der Sanierungsanstrengungen werden diese Verzichtsleistungen der Belegschaft häufig mit Vereinbarungen über einen Sozialplan abgesichert.
Mit solchen betrieblichen Vereinbarungen sind schwerwiegende allgemeine Probleme verbunden wie z. B. negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen von niedrigeren Arbeitseinkommen, die Gefährdung der Tarifautonomie durch die Unterschreitung verbindlicher Flächentarifverträge und die Schwächung gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht infolge der Erpressbarkeit von betrieblichen Interessenvertretungen und Belegschaften durch die Ankündigung einer Werksschließung bzw. Standortverlagerung.
Jenseits dieser in den Gewerkschaften und in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen können jedoch auch in der praktischen Umsetzung solcher Vereinbarungen weitere schwerwiegende Nachteile für die Beschäftigten auftreten, die mit der Frage nach einer rechtlichen Absicherung der auf solchen Vereinbarungen beruhenden Ansprüche von Beschäftigten verbunden sind.
Von besonderer Bedeutung ist in der Praxis das Problem, dass im Falle einer Insolvenz des Betriebes den Beschäftigten neben dem Verlust des Arbeitsplatzes auch die vereinbarten Ansprüche aus einem Sozialplan ersatzlos verloren gehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich bei der insolventen Gesellschaft um ein lediglich der Rechtsform nach selbständiges Tochterunternehmen von weltweit agierenden Konzernen oder großen Unternehmen handelt, bei denen von einer Insolvenz nicht die Rede sein kann.
Ein besonders drastisches Beispiel für diese Problematik ist die Insolvenz von LG.Philips Displays, die zur Schließung des Aachener Bildröhrenwerkes führte. In diesem Joint Venture der Elektronikunternehmen Philips (Niederlande) und LG Electronics (Südkorea) war 2002 im Gegenzug für den Verzicht der Beschäftigten auf die Auszahlung einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung für den Fall einer Schließung des Werkes vor dem Jahre 2007 rechtsverbindlich ein Sozialplan für die ca. 400 Beschäftigten mit dem Betriebsrat vereinbart worden.
Drucksache 16/1260 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDurch Antrag auf Gläubigerschutz entzog sich das Unternehmen jedoch den daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen für Abfindungen und die Gründung einer Transfergesellschaft. Neben der Glasfabrik in Aachen beantragte auch das Werk Eindhoven (350 Beschäftigte) am 27. Januar 2006 Insolvenz. Obwohl die übrigen europäischen Standorte von LG.Philips Displays davon nicht betroffen sind und den Eignern somit 85 Prozent der Fertigungskapazität erhalten bleiben, gibt es für den Betriebsrat und die Beschäftigten keinen rechtlich verpflichteten Ansprechpartner für ihre aus der Sozialplanvereinbarung resultierenden Ansprüche, während LG Electronics so wenig zahlungsunfähig ist, dass der Konzern als einer der offiziellen Hauptsponsoren der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Erscheinung treten kann.
Der Sachverhalt wurde in den Medien ausführlich geschildert (z. B. überregional in der WELT am SONNTAG vom 19. März 2006, in den Aachener Nachrichten und der Aachener Zeitung vom 2., 3., 6. Dezember, 21. Februar sowie 14. und 20. März 2006). Neben den Protestaktionen der Belegschaft, die gestützt auf eine breite parteiübergreifende Unterstützung wenigstens von Philips im Gegensatz zu dem zweiten Partner des insolventen Joint Ventures, LG Electronics, die – rechtlich freiwillige – Zahlung eines, wenngleich unzureichenden, Anteils an den vereinbarten Sozialplanleistungen durchsetzen konnten, bestimmte die Frage nach der Legitimität des geschilderten Vorgehens von LG Electronics und Philips die Berichterstattung und die öffentliche Diskussion. So erklärte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann in der „Aachener Zeitung“ vom 2. Februar 2006: „Es kann nicht sein, dass LG meint, sie habe nichts damit zu tun, was hier passiert.“
Seitens der Bundesregierung hat nach einer in den „Aachener Nachrichten“ vom 17. Februar 2006 zitierten Äußerung der Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats von LG.Philips Displays, dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier, bei seiner Asienreise ein Schreiben der Belegschaft an die Konzernleitung von LG Electronics überbracht und den Versuch unternommen, mit Verantwortlichen des Unternehmens ins Gespräch zu kommen.
Weiterhin wurde in den Medien, insbesondere in der „WELT am SONNTAG“ vom 19. März 2006 unter der Überschrift „Profite aus der Pleite“ als weitere Folge der Insolvenz problematisiert, dass die Produktion zu Gunsten von LG.Philips Displays auch dann noch aufrechterhalten wurde, als die Beschäftigten aufgrund der Insolvenz keinen Lohn mehr bekamen, sondern lediglich Anspruch auf das von der Bundesagentur für Arbeit aus Mitteln der Solidargemeinschaft der Versicherten bestrittene Insolvenzgeld hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung die Verbindlichkeit von betrieblichen Beschäftigungssicherungs- und Sozialplanvereinbarungen sowie die Verwendung der unter Verwendung von Insolvenzgeld erwirtschafteten Umsätze und Gewinne insbesondere vor dem Hintergrund des geschilderten Vorgehens der an der LG.Philips Displays beteiligten Konzerne und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem geschilderten Fall, insbesondere hinsichtlich der Strategie von Konzernen und großen Unternehmen, mit der Aufspaltung in rechtlich selbständige Tochtergesellschaften die Folgekosten von Unternehmensschließungen und Massenentlassungen auf die Allgemeinheit bzw. die Solidargemeinschaft der Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung überzuwälzen?
Hält die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen für erforderlich, um künftig zur Sicherung der aus betrieblichen Beschäftigungssicherungs- und Sozialplanvereinbarungen resultierenden Ansprüche der Beschäftigten in rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften von großen Unternehmen und Konzernen im Falle einer Insolvenz der Tochtergesellschaft eine Haftung der Muttergesellschaften sicherzustellen?
Wenn ja, welche konkreten Schritte bereitet sie zur Erreichung dieser Zielsetzung vor, wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?
Hält die Bundesregierung darüber hinaus eine allgemeine insolvenzrechtliche Regelung zur Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten aus betrieblichen Beschäftigungssicherungs- und Sozialplanvereinbarungen für möglich und sinnvoll?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Leistungen der Wirtschaftsförderung des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union für die Konzerne Philips und Lucky Goldstar (LG Electronics) bzw. deren Tochtergesellschaften zurzeit zur Auszahlung oder zur Genehmigung anstehen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten aus betrieblichen Vereinbarungen insolveter rechtlich selbständiger Tochtergesellschaften auf den Muttergesellschaften gewährte Fördermittel im Rahmen der Wirtschaftsförderung der Länder und des Bundes bzw. der Europäischen Union zurückzugreifen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei künftigen Anträgen der beteiligten Konzerne auf Gewährung von Fördermitteln des Bundes und der Länder bzw. der Europäischen Union das Verhalten der Beteiligten im geschilderten Fall in die Entscheidung über die Bewilligung der beantragten Leistungen einbezogen werden soll, und welche Schritte erachtet sie dafür als zielführend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aneignung der unter Inanspruchnahme von Insolvenzgeld erwirtschafteten Umsätze und Gewinne durch die Muttergesellschaften der originären Zielsetzung des Insolvenzgeldes als von der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung getragene soziale Sicherungsleistung nicht entspricht?
Wie begründet sie ihre Haltung, und welche Schritte hält sie für geboten, um künftig derartige der originären Zielsetzung des Insolvenzgeldes nicht entsprechende Verwendungen dieser Leistung auszuschließen?
Welche Möglichkeiten des Zugriffs auf die mit dem Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung produzierten Werte sieht die Bundesregierung im vorliegenden Fall, um sie zur Erfüllung der unabgegoltenen Ansprüche der Belegschaft verwenden zu können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf den Konzern LG.Philips Displays einzuwirken, dass er seine soziale Verantwortung für die Sozialplanleistungen übernimmt?