Arbeit der Ethikkommissionen nach § 15 des Tierschutzgesetzes
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach § 15 des am 1. Januar 1987 in Kraft getretenen novellierten Tierschutzgesetzes berufen die nach Landesrecht zuständigen Behörden jeweils eine oder mehrere Kommissionen zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen.
In die Kommissionen sind auch Mitglieder zu berufen, die aus Vorschlagslisten der Tierschutzorganisationen ausgewählt worden sind und aufgrund ihrer Erfahrungen zur Beurteilung von Tierschutzfragen geeignet sind; die Zahl dieser Mitglieder muß ein Drittel der Kommissionsmitglieder betragen.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit in Antworten auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/2086) und der Fraktion der SPD (Drucksache 11/3309) die Arbeit der Ethikkommissionen als „zumindest zufriedenstellend" charakterisiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreter/innen des Tierschutzes in den vier oberbayrischen Kommissionen im Dezember 1988 ihre Mandate niederlegten? Sind der Bundesregierung die Gründe dieses kollektiven Austritts aus den Kommissionen bekannt, und wenn ja, welche Gründe bewogen die Tierschützer/innen, die Kommissionen nach § 15 des Tierschutzgesetzes zu verlassen?
Sind der Bundesregierung Rücktritte von Tierschützern/innen aus Kommissionen anderer Bundesländer oder sonstige Klagen über die Arbeit dieser Kommissionen bekanntgeworden? Wenn ja, welche?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich die Zahl der bewilligten wissenschaftlichen Tierversuche in Oberbayern von 77 im Jahr 1980 über 127 im Jahr 1984 und 155 im Jahr 1986 trotz der Arbeit der Kommissionen auf 181 mit mehr als 20 000 eingesetzten Tieren im Jahr 1987 erhöhte?
Ist es zutreffend, daß die oberbayrische Bezirksregierung lediglich zwei Vorhaben nicht bewilligte und sich damit in einer Reihe von Fällen über die Voten der Sachverständigenkommissionen hinwegsetzte? Ist es zutreffend, daß ablehnenden Voten der Ethikkommissionen auch in anderen Bundesländern von seiten der Genehmigungsbehörden nicht gefolgt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mehr als 95 Prozent aller Tierversuche in der Bundesrepublik Deutschland nur angezeigt werden müssen und weniger als 1 Promille aller Tierversuche aus Tierschutzgründen abgelehnt werden von den nach dem Tierschutzgesetz zuständigen Behörden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Ethikkommissionen und die Bestimmungen des novellierten Tierschutzgesetzes geeignet und wirksam sind, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren und auf die ethisch vertretbaren zu beschränken?