Sicherheit von 127 zurückgekehrten äthiopischen Kriegsgefangenen (G-SIG: 11003333)
Verbleib und Wohlergehen der im Oktober 1988 im Roten Meer aus den Händen der EPLF übernommenen und in Djibouti der äthiopischen Regierung übergebenen Kriegsgefangenen, Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen, Rückkehr der in Eritrea und Tigray verbliebenen Kriegsgefangenen
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
20.02.1989
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
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Sicherheit von 127 zurückgekehrten äthiopischen Kriegsgefangenen
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Oktober 1988 hat ein Schiff des Komitee Cap Anamur/ Deutsche Notärzte e. V. auf offener See im Roten Meer 127 äthiopische Kriegsgefangene aus den Händen der EPLF (Eritrean People's Liberation Front) übernommen und sie am 25. Oktober 1988 in Djibouti der äthiopischen Regierung übergeben.
Die Übergabe geschah in Absprache mit dem Auswärtigen Amt und im Vertrauen auf eine Garantieerklärung des äthiopischen Außenministers während seines damaligen Besuches in Bonn, daß die 127 Kriegsgefangenen in Äthiopien nicht bestraft werden und in ihre Heimatdörfer zurückkehren können.
Da üblicherweise die äthiopische Regierung ihre eigenen Soldaten, die in Kriegsgefangenschaft z. B. der EPLF geraten, nicht als Kriegsgefangene akzeptiert, sondern sie als Deserteure (auch mit Erschießen) bestraft, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
1
Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der zurückgekehrten 127 Kriegsgefangenen zu überprüfen?
2
a) Hat die deutsche Botschaft in Addis Abeba Stichproben über den Verbleib und das Wohlergehen einzelner der ehemaligen 'Gefangenen durchgeführt?
2
b) Wenn ja, um welche der Gefangenen handelt es sich, wie ist ihre Situation und auf welche Art und Weise wurde die Stichprobe durchgeführt?
2
c) Wenn nein, wird die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kürze anweisen, solche Stichproben durchzuführen?
3
Hat die Bundesregierung aus anderen Quellen Informationen über den Verbleib und das Wohlergehen der ehemaligen Gefangenen?
4
Hat die Bundesregierung über die deutsche Botschaft Recherchen über eventuell stattgefundene Repressalien gegenüber Angehörigen der ehemaligen Gefangenen eingeholt?
5
Wird die Bundesregierung offiziell bei der äthiopischen Regierung protestieren, wenn Bestrafungen oder Repressalien gegen die ehemaligen Gefangenen oder deren Angehörigen stattgefunden haben?
6
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch die geplante Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe in Frage stellen, sollten sich die Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen bewahrheiten?
7
a) Wird die Bundesregierung in Zukunft sich auch für die Rückkehr der noch 16 000 in Eritrea und weiterer 6 000 in Tigray verbliebenen äthiopischen Kriegsgefangenen einsetzen?
7
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie dafür unternehmen?
Deutscher BundestagDrucksache 11/403720.02.89
Antwort der Bundesregierung
Sicherheit von 127 zurückgekehrten äthiopischen Kriegsgefangenen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Bundesminister des Auswärtigen hat mit Schreiben vom 20. Februar 1989 — 011 300.14 — die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkungen zum Sachverhalt:
Es trifft nicht zu, daß die zwischen der äthiopischen Widerstandsbewegung „E ritrean People's Liberation Front" (EPLF) und dem Komitee Cap Anamur/Deutsche Notärzte e. V. vereinbarte Übernahme von 127 äthiopischen Soldaten auf offener See im Roten Meer in Absprache mit dem Auswärtigen Amt erfolgte.
Dem Auswärtigen Amt wurde vielmehr am 20. Oktober 1988 vom Vorsitzenden des Komitees Cap Anamur mitgeteilt, ein Schiff des Komitees hätte im Roten Meer 127 äthiopische Soldaten auf ihrer Flucht aus EPLF-Gefangenschaft aufgenommen. Alle wollten in ihre Heimat nach Äthiopien zurückkehren, fürchteten sich jedoch vor etwaigen Repressalien. Er erbat Intervention des Auswärtigen Amts bei der äthiopischen Regierung zugunsten einer reibungslosen Rückkehr der 127 über Dschibuti nach Äthiopien. Für das Auswärtige Amt mußte der Eindruck entstehen, es handele sich um einen Fall „boat people".
Diese Version wurde seitens des Auswärtigen Amts dem äthiopischen Außenminister während dessen Bonn-Besuchs am 21. Oktober 1988 mit der Bitte geschildert, der Rückführung der Gefangenen über Dschibuti nach Äthiopien ohne eine etwaige Bestrafung zuzustimmen. Der äthiopische Außenminister erklärte sofort die Bereitschaft seiner Regierung, die Rückführung der 127 nach Äthiopien in Zusammenarbeit mit der dschibutischen Regierung zu bewerkstelligen. Er versicherte, die 127 hätten selbstverständlich keine Bestrafung zu befürchten, sofern sie sich nichts zuschulden hätten kommen lassen.
Durch deutsche Medienberichte wurde Ende November 1988 bekannt, daß es sich bei diesem Fall nicht um eine spontan erfolgte Rettungsaktion, sondern um eine zwischen der EPLF und dem Komitee Cap Anamur vereinbarte Maßnahme gehandelt hatte mit dem Ziel, die äthiopische Regierung unter Verhandlungsdruck zu setzen. Es ist zu befürchten, daß nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts die 127 Rückkehrer mit besonderem Misstrauen und sorgfältiger Sicherheitsüberprüfung zu rechnen haben.
Es trifft nicht zu, daß die äthiopische Regierung üblicherweise die von den Widerstandsbewegungen EPLF oder TPLF (Tigray People's Liberation Front) gefangengenommenen Soldaten ihrer Armee als Deserteure betrachtet. Nach unseren Erkenntnissen wird grundsätzlich jeder Einzelfall von den Sicherheitsbehörden sorgfältig überprüft. Der Desertion überführte Personen müssen allerdings mit entsprechender Bestrafung rechnen.
1. Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der zurückgekehrten 127 Kriegsgefangenen zu überprüfen?
Unsere Botschaft in Addis Abeba war und bleibt bemüht, das Schicksal der 127 ehemals Gefangenen der marxistischen Widerstandsbewegung E ritrean People's Liberation Front (EPLF) weiter zu verfolgen. Nach den Erkenntnissen der Botschaft wurden sie nach ihrer Rückkehr zunächst zur medizinischen Betreuung in einem der Rehabilitationszentren der äthiopischen Streitkräfte in Diredawa untergebracht. Inzwischen wurden sie nach Addis Abeba verlegt, wo jeder einzelne Fall von den Sicherheitsbehörden überprüft wird. Es wird damit gerechnet, daß diejenigen, die nicht der Desertion überführt werden, nach Hause entlassen werden. Dies entspräche der bisherigen Praxis der äthiopischen Regierung.
2. a) Hat die deutsche Botschaft in Addis Abeba Stichproben über den Verbleib und das Wohlergehen einzelner der ehemaligen Gefangenen durchgeführt?
b) Wenn ja, um welche der Gefangenen handelt es sich, wie ist ihre Situation und auf welche Art und Weise wurde die Stichprobe durchgeführt?
c) Wenn nein, wird die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kürze anweisen, solche Stichproben durchzuführen?
Stichproben sind bei der in der Antwort zur Frage 1 geschilderten Lage nicht möglich.
3. Hat die Bundesregierung aus anderen Quellen Informationen über den Verbleib und das Wohlergehen der ehemaligen Gefangenen?
Die Botschaft hat verschiedene Quellen, aus denen sie Informationen in dieser Angelegenheit bezieht.
4. Hat die Bundesregierung über die deutsche Botschaft Recherchen über eventuell stattgefundene Repressalien gegenüber Angehörigen der ehemaligen Gefangenen eingeholt?
Über Repressalien gegenüber Angehörigen der Gefangenen ist nichts bekanntgeworden.
5. Wird die Bundesregierung offiziell bei der äthiopischen Regierung protestieren, wenn Bestrafungen oder Repressalien gegen die ehemaligen Gefangenen oder deren Angehörigen stattgefunden haben?
Sollten derartige Fälle bekanntwerden, wird die Frage einer Reaktion der Bundesregierung geprüft werden.
6. Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch die geplante Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe in Frage stellen, sollten sich die Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen bewahrheiten?
Sollten Beweise für Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob Schlußfolgerungen für die bestehende und künftige EZ mit Äthiopien zu ziehen sind.
7. a) Wird die Bundesregierung in Zukunft sich auch für die Rückehr der noch 16 000 in Eritrea und weiterer 6 000 in Tigray verbliebenen äthiopischen Kriegsgefangenen einsetzen?
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie dafür unternehmen?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft an die äthiopische Regierung appellieren, aus humanitären Gründen einer Rückehr von Gefangenen zuzustimmen. Eine völkerrechtliche Verpflichtung Äthiopiens zur Heimschaffung bzw. zur Rücknahme von Kriegsgefangenen während eines andauernden bewaffneten Konflikts ergibt sich allerdings weder aus dem dritten Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949, dessen Partei Äthiopien ist, noch aus dem humanitären Völkergewohnheitsrecht.
Fragen und Antworten7
1
Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der zurückgekehrten 127 Kriegsgefangenen zu überprüfen?
Unsere Botschaft in Addis Abeba war und bleibt bemüht, das Schicksal der 127 ehemals Gefangenen der marxistischen Widerstandsbewegung E ritrean People's Liberation Front (EPLF) weiter zu verfolgen. Nach den Erkenntnissen der Botschaft wurden sie nach ihrer Rückkehr zunächst zur medizinischen Betreuung in einem der Rehabilitationszentren der äthiopischen Streitkräfte in Diredawa untergebracht. Inzwischen wurden sie nach Addis Abeba verlegt, wo jeder einzelne Fall von den Sicherheitsbehörden überprüft wird. Es wird damit gerechnet, daß diejenigen, die nicht der Desertion überführt werden, nach Hause entlassen werden. Dies entspräche der bisherigen Praxis der äthiopischen Regierung.
2
a) Hat die deutsche Botschaft in Addis Abeba Stichproben über den Verbleib und das Wohlergehen einzelner der ehemaligen Gefangenen durchgeführt?
b) Wenn ja, um welche der Gefangenen handelt es sich, wie ist ihre Situation und auf welche Art und Weise wurde die Stichprobe durchgeführt?
c) Wenn nein, wird die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kürze anweisen, solche Stichproben durchzuführen?
Stichproben sind bei der in der Antwort zur Frage 1 geschilderten Lage nicht möglich.
3
Hat die Bundesregierung aus anderen Quellen Informationen über den Verbleib und das Wohlergehen der ehemaligen Gefangenen?
Die Botschaft hat verschiedene Quellen, aus denen sie Informationen in dieser Angelegenheit bezieht.
4
Hat die Bundesregierung über die deutsche Botschaft Recherchen über eventuell stattgefundene Repressalien gegenüber Angehörigen der ehemaligen Gefangenen eingeholt?
Über Repressalien gegenüber Angehörigen der Gefangenen ist nichts bekanntgeworden.
5
Wird die Bundesregierung offiziell bei der äthiopischen Regierung protestieren, wenn Bestrafungen oder Repressalien gegen die ehemaligen Gefangenen oder deren Angehörigen stattgefunden haben?
Sollten derartige Fälle bekanntwerden, wird die Frage einer Reaktion der Bundesregierung geprüft werden.
6
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch die geplante Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe in Frage stellen, sollten sich die Befürchtungen über Repressalien oder Bestrafungen bewahrheiten?
Sollten Beweise für Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob Schlußfolgerungen für die bestehende und künftige EZ mit Äthiopien zu ziehen sind.
7
a) Wird die Bundesregierung in Zukunft sich auch für die Rückehr der noch 16 000 in Eritrea und weiterer 6 000 in Tigray verbliebenen äthiopischen Kriegsgefangenen einsetzen?
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie dafür unternehmen?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft an die äthiopische Regierung appellieren, aus humanitären Gründen einer Rückehr von Gefangenen zuzustimmen. Eine völkerrechtliche Verpflichtung Äthiopiens zur Heimschaffung bzw. zur Rücknahme von Kriegsgefangenen während eines andauernden bewaffneten Konflikts ergibt sich allerdings weder aus dem dritten Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949, dessen Partei Äthiopien ist, noch aus dem humanitären Völkergewohnheitsrecht.