Verletzung der Umweltvereinbarungen beim Weltbank-Projekt Carajas in Brasilien
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Einhaltung der Umweltauflagen beim Eisenerzprojekt Carajas in Brasilien, das u. a. von der Weltbank, der EG und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert wird (vgl. BUND, Wie Weltbankmacht die Welt krank macht, Köln 1988)?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem Kreditvertrag Nr. 2196 BR vom 13. August 1982 für das Carajas-Projekt zwischen der Weltbank und der Companhia Vale do Rio Doce in Paragraph 3.10 ausdrücklich auf die ökologische Verträglichkeit Bezug genommen wird: „Der Kreditnehmer wird mit allen Mitteln dafür Sorge tragen, daß Durchführung und Betrieb des Projekts unter der notwendigen Berücksichtigung ökologischer Faktoren erfolgen. "?
Kann die Bundesregierung die Informationen der US-amerikanischen Umweltorganisation „Environmental Defense Fund" bestätigen, wonach enorme Zerstörungen des tropischen Regenwalds als Folge des Carajas-Projekts (Holzkohleproduktion für die Verhüttung des Eisenerzes) und Vertreibung indianischer Gemeinschaften zu befürchten sind?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die Weltbank bisher wegen der ökologischen und sozialen Verstöße gegen die Kreditvereinbarungen für das Carajas-Projekt nicht tätig geworden ist?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um die Weltbank zu einem schnellen und wirkungsvollen Eingreifen zu veranlassen?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der mangelnden Einhaltung ökologischer und sozialer Auflagen beim Carajas-Kredit im Hinblick auf die geplanten Auflagen beim zweiten Energiesektorkredit für Brasilien?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Weltbank bei möglichen Verstößen gegen die ökologischen und sozialen Auflagen beim Energiesektorkredit unverzüglich intervenieren wird?