Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen durch das Gebiet des Landkreises Hannover
des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Trifft es zu, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig entsprechend § 23 AtomG die zuständige Behörde für die Genehmigung des Transports von Kernbrennstoffen und Großquellen durch das Gebiet des Landkreises Hannover ist?
Wie viele Partien mit welcher Menge radioaktiven Materials, aufgeschlüsselt nach Art des Materials, wurden in den vergangenen zehn Jahren durch das Gebiet des Landkreises Hannover transportiert?
Ist es bisher bei diesen Transporten zu Zwischenfällen oder Unfällen gekommen? Wenn ja, wann und zu welcher Art von Zwischenfall/Unfall?
Wie sind die Transporte von radioaktivem Material gegen Unfälle, Diebstahl oder Sabotage gesichert?
Werden Transporte von radioaktivem Material im Landkreis Hannover auch über Straßen in der Nähe von Wohngebieten geführt? Wenn ja, um welche Straßen handelt es sich dabei?
Wird die Kreisverwaltung bzw. werden die betroffenen Gemeinden über die radioaktiven Transporte informiert? Wenn ja, in welcher Form geschieht dieses? Wenn nein, warum nicht?
Werden die Unfallhilfsorganisationen und Rettungsdienste über Transporte mit radioaktivem Material informiert? Welche Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung sind bei Strahlenunfällen auf dem Transportweg durch den Landkreis Hannover gewährleistet?
Wer ist für die Information der Bevölkerung über mögliche Gefahren und Unfallfolgen zuständig?