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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ansiedlung der COGEMA in Saarbrücken (G-SIG: 11003560)

Bisherige Aktivitäten der COGEMA in der Bundesrepublik Deutschland, Verkauf der Interuran GmbH an die COGEMA, Beteiligungen oder Beteiligungsabsichten an bundesdeutschen Unternehmen, energiepolitische Vorstellungen der COGEMA, Tätigkeit im Bereich der Atommülltransporte und der Lagerung von Atommüll, Einstieg in die Brennstoffversorgung der deutschen Kernkraftwerke, Vordringen der französischen Atomindustrie auf dem bundesdeutschen Energiemarkt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

03.05.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/421615.03. 89

Ansiedlung der COGEMA in Saarbrücken

der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beim Amtsgericht Saarbrücken wurden am 7. Oktober 1988 unter der Nummer HR B 8694 und am 11. Oktober 1988 unter der Nummer HR A 8165 zwei Gesellschaften der COGEMA eingetragen.

Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Saarbrücken, Malstatter Markt 11, in den Räumen der Geschäftsführung Interuran GmbH, ehemals Saarberg Interplan Uran GmbH. Auch das Personal ist weitgehend unverändert geblieben.

Aus den Eintragungen im Handelsregister ergeben sich als Unternehmenszweck:

  • Sämtliche industriellen oder handelsmäßigen Tätigkeiten, die Teile des Brennstoffkreislaufes sind. ... insbesondere das Aufsuchen, Fördern und Anreichern von Uran, die Herstellung von Nuklearbrennstoffen, die Wiederaufarbeitung verbrauchter Brennstäbe und die Behandlung der dabei entstehenden Abfallprodukte
  • Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, einschließlich der Gründung von neuen Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften
  • alle technischen, industriellen, wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeiten, ferner Tätigkeiten im Mobilien- und Immobilien-Bereich, auf eigene oder fremde Rechnung, soweit ein Bezug zu dem unter a) genannten Bereich gegeben ist.

Die COGEMA (Compagnie générale des matières nucléaires) ist eine 100prozentige Tochter der CEA (Commissariat à l'énergie atomique), die wiederum ein Unternehmen der EDF (Electricité de France) ist.

Die Interuran GmbH, ehemals Saarberg Interplan Uran GmbH, ist eine 75prozentige Tochter der Saarberg Interplan GmbH, die wiederum eine 100prozentige Tochter der Saarbergwerke AG ist. Anteilseigner der Saarbergwerke sind zu einem Viertel das Saarland und zu drei Viertel der Bund.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über bisherige Aktivitäten der COGEMA in der Bundesrepublik Deutschland?

Hat die COGEMA bereits Anträge auf Genehmigung von Aktivitäten gestellt oder angekündigt, und um welche Aktivitäten handelt es sich ggf.?

Sind der Bundesregierung Aktivitäten der COGEMA bekannt, welche genehmigungspflichtig sind, für die aber bisher noch keine Genehmigungsanträge gestellt oder angekündigt wurden, und um welche Aktivitäten handelt es sich ggf.?

2

Die Interuran GmbH, ehemals Saarberg Interplan Uran GmbH, ist an die COGEMA verkauft worden.

Was hat die Bundesregierung bewogen, dem Verkauf der Interuran GmbH zuzustimmen?

Wie stellten sich die übrigen Anteilseigner, insbesondere die saarländische Landesregierung — angesichts ihrer in der Öffentlichkeit behaupteten ablehnenden Haltung zur Atomenergie —, zu diesem Verkauf?

Wie hoch war der Erlös der beiden Anteilseigner, aufgeschlüsselt nach Saarland und Bund?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigten Tätigkeiten der COGEMA in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Gesichtspunkt ihrer energiepolitischen Vorstellungen?

4

Sind der Bundesregierung Beteiligungen oder Beteiligungsabsichten der COGEMA (Bundesrepublik Deutschland) an bundesdeutschen Unternehmen, die im Atombereich tätig sind, bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf ihre energiepolitischen Vorstellungen?

5

Ein großer Teil der Atommülltransporte aus bundesdeutschen Atomkraftwerken nach La Hague gehen durch das Saarland.

a) Sind der Bundesregierung Anträge bekannt oder angekündigt worden für Transporte der COGEMA aus bundesdeutschen Atomkraftwerken nach La Hague, und um welche handelt es sich ggf.?

b) Unter welchen Voraussetzungen ist es der COGEMA möglich, auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland, z. B. im Saarland, Lager- oder Bearbeitungskapazitäten für Atommüll zu schaffen?

6

Die Schaffung des EG-Binnenmarktes 1992 wird auch die Europäische Stromwirtschaft neu ordnen. Die Gründung der COGEMA (Bundesrepublik Deutschland) bedeutet den Einstieg der französischen Atomindustrie in den bundesdeutschen Markt.

Wie beurteilt die Bundesregierung, angesichts der starken Stellung der COGEMA auf dem Welt-Uran-Markt, die Möglichkeiten der COGEMA in die Brennstoffversorgung der bundesdeutschen AKW einzusteigen, besonders auf dem Hintergrund ihrer energiepolitischen Vorstellungen?

Wie hoch war der Anteil der Interuran GmbH, ehemals Saarberg Interplan Uran GmbH, an. der Brennstoffversorgung der bundesdeutschen AKW?

Ist der Einstieg der COGEMA in die Brennstoffversorgung der bundesdeutschen AKW von der Bundesregierung erwünscht?

Wenn ja, aus welchen Gründen fördert die Bundesregierung den Einstieg der COGEMA in die Brennstoffversorgung der bundesdeutschen AKW?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dem Verkauf der Interuran GmbH, ehemals Saarberg Interplan Uran GmbH, zugestimmt, da diese doch in diesem Bereich tätig war und die Geschäfte nun auf die COGEMA übergegangen sind?

7

Die COGEMA (Bundesrepublik Deutschland) beabsichtigt, alle Tätigkeiten des Brennstoffkreislaufes auch auf fremde Rechnung auszuführen.

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Unternehmenszweck, insbesondere die Möglichkeiten der französischen Atomindustrie, via COGEMA in den bundesdeutschen Energiemarkt vorzudringen, unter Berücksichtigung ihrer energiepolitischen Vorstellungen?

Bonn, den 15. März 1989

Frau Trenz Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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