Bodenverseuchung mit Quecksilber
der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Firma E. & F. in Frankfurt am Main-Griesheim hat in den Jahren 1972 bis 1988 eine Anlage zur Rückgewinnung von Quecksilber betrieben.
Die Firma erhielt Fördermittel der Bundesregierung zur „Reduzierung der von Abfallbeseitigungsanlagen ausgehenden Quecksilberbelastung der Umwelt am Beispiel verbrauchter Leuchtstoffröhren".
Seit Anfang dieses Jahres wird das Betriebsgelände der Fa. E. & F. in Frankfurt am Main-Griesheim saniert. Die Anwohner haben die durchaus berechtigte Befürchtung, daß bei diesen Sanierungsarbeiten weitere große Mengen an Quecksilber freigesetzt werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach den vorliegenden Untersuchungen des Betriebsgeländes eine Quecksilberverseuchung bis zu 28 Metern vorliegen soll? Welche diesbezüglichen Meßergebnisse über Hg-Konzentrationen liegen vor?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Genehmigungsbehörden mindestens seit 1982 die Hg-Verseuchung des Firmengeländes bekannt waren?
3. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den oben benannten Zuständen auf dem Betriebsgelände, die für Menschen und Umwelt eine Jahre andauernde Gefährdung darstellen?
4. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum wurden Forschungs- und Fördermittel des Bundes an die Firma E. & F. vergeben?
5. Wurde die Vergabe dieser Mittel an Auflagen gebunden, und wenn ja, an welche?
6. Wie wurde die Einhaltung gegebenenfalls erteilter Auflagen überwacht?
7. Wird die Bundesregierung auf die Rückzahlung der Fördermittel bestehen?
8. Wird die Bundesregierung auf eine umweltverträgliche Sanierung der Altlasten dringen, und wenn ja, in welcher Form?
Fragen8
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach den vorliegenden Untersuchungen des Betriebsgeländes eine Quecksilberverseuchung bis zu 28 Metern vorliegen soll? Welche diesbezüglichen Meßergebnisse über Hg-Konzentrationen liegen vor?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Genehmigungsbehörden mindestens seit 1982 die Hg-Verseuchung des Firmengeländes bekannt waren?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den oben benannten Zuständen auf dem Betriebsgelände, die für Menschen und Umwelt eine Jahre andauernde Gefährdung darstellen?
In welchem Umfang und für welchen Zeitraum wurden Forschungs- und Fördermittel des Bundes an die Firma E. & F. vergeben?
Wurde die Vergabe dieser Mittel an Auflagen gebunden, und wenn ja, an welche?
Wie wurde die Einhaltung gegebenenfalls erteilter Auflagen überwacht?
Wird die Bundesregierung auf die Rückzahlung der Fördermittel bestehen?
Wird die Bundesregierung auf eine umweltverträgliche Sanierung der Altlasten dringen, und wenn ja, in welcher Form?