Krebserregende Weichmacher in medizinischen Gegenständen
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Zahlreichen medizinischen Gegenständen, wie z. B. in Transfusions- und Beatmungsschläuchen, in Blutbeuteln und Bypässen, ist die Konzentration des Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP) besonders hoch. Dieser Stoff wird in einer BGA-Schrift von 1987 als mutagen und krebsauslösend eingestuft (A. Basler et al., Erbgutverändernde Gefahrenstoffe, BGA-Schrift 3/87). Vor kurzem allerdings soll das BGA nach Abschluß einer Studie zu dem Schluß gekommen sein, daß dem Einsatz DEHP-haltiger Stoffe in medizinischen Gegenständen keine grundlegenden Bedenken entgegenstünden. Gleichzeitig mit dieser Entwarnung wird vom BGA jedoch die Entwicklung und Prüfung von weichmacherfreien Kunststoffen befürwortet.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem BGA vor, die die zunächst vorhandenen Vorbehalte gegen die Unbedenklichkeit von DEHP in medizinischen Gegenständen ausgeräumt haben?
2. Ist es richtig, daß von zwei Abteilungen des BGA, nämlich vom Institut für Arzneimittel und vom Max-von-Pettenkofer-Institut unterschiedliche Risikobeurteilungen für DEHP abgegeben wurden?
Wenn ja, worin bestehen die Unterschiede in den Beurteilungen, und mit welcher Begründung wurde von wem letztlich die Entscheidung zugunsten der „Unbedenklichkeit" des Weichmachers DEHP getroffen?
3. Haben auch externe Wissenschaftler bei der Beurteilung von DEHP eine Rolle gespielt?
Wenn ja, welche und nach welchen Kriterien wurden sie beauftragt und ausgewählt?
4. Welche Erkenntnisse liegen bislang über die Unbedenklichkeit von Ersatzmaterialien wie z. B. Silikon oder Polyurethan vor?
5. Nach dem Arzneimittelgesetz kann ggf. ein höheres individuelles Risiko bei der Zulassung eines Stoffes dann in Kauf genommen werden, wenn der Nutzen eines Stoffes gegenüber den zu erwartenden Risiken überwiegt.
Wieso konnte dennoch ein Stoff wie DEHP, dessen Kanzerogenitätsnachweis in zahlreichen Tierversuchen bestätigt wurde und der keinen therapeutischen oder diagnostischen Nutzen hat, grundsätzlich als unbedenklich für den Einsatz bei medizinischen Gegenständen eingestuft werden?
Fragen5
Welche Erkenntnisse liegen dem BGA vor, die die zunächst vorhandenen Vorbehalte gegen die Unbedenklichkeit von DEHP in medizinischen Gegenständen ausgeräumt haben?
Ist es richtig, daß von zwei Abteilungen des BGA, nämlich vom Institut für Arzneimittel und vom Max-von-Pettenkofer-Institut unterschiedliche Risikobeurteilungen für DEHP abgegeben wurden?
Wenn ja, worin bestehen die Unterschiede in den Beurteilungen, und mit welcher Begründung wurde von wem letztlich die Entscheidung zugunsten der „Unbedenklichkeit" des Weichmachers DEHP getroffen?
Haben auch externe Wissenschaftler bei der Beurteilung von DEHP eine Rolle gespielt?
Wenn ja, welche und nach welchen Kriterien wurden sie beauftragt und ausgewählt?
Welche Erkenntnisse liegen bislang über die Unbedenklichkeit von Ersatzmaterialien wie z. B. Silikon oder Polyurethan vor?
Nach dem Arzneimittelgesetz kann ggf. ein höheres individuelles Risiko bei der Zulassung eines Stoffes dann in Kauf genommen werden, wenn der Nutzen eines Stoffes gegenüber den zu erwartenden Risiken überwiegt. Wieso konnte dennoch ein Stoff wie DEHP, dessen Kanzerogenitätsnachweis in zahlreichen Tierversuchen bestätigt wurde und der keinen therapeutischen oder diagnostischen Nutzen hat, grundsätzlich als unbedenklich für den Einsatz bei medizinischen Gegenständen eingestuft werden?