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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Dioxinbelastung im Boden (G-SIG: 11003762)

Ergebnisse von Untersuchungen über Dioxinbelastungen des Bodens, Verwendung dioxinhaltiger Klärschlämme als Ursache; neuere Fälle lokal erhöhter Bodenbelastungen nach Veröffentlichung des Umweltamts-Berichts "Sachstand Dioxine" vom November 1984, Auswirkungen auf Lebensmittel, landwirtschaftliche Nutzung, Grund- und Trinkwasser, Festlegung verbindlicher Bodenrichtwerte für zulässige Dioxingehalte und Rolle der Bodenbeschaffenheit dabei, Hilfen für dioxingeschädigte Gärtner, Landwirte, Arbeiter, Anwohner und Grundstücksbesitzer, Strafverfolgung und Haftung der Verursacher; erhöhte Bodenbelastung und Gefährdung der Bevölkerung der Umgebung einer Aluminiumhütte in Rastatt und einer ehemaligen Kabelverschwelanlage in Crailsheim-Maulach

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.06.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/456218.05.89

Dioxinbelastung im Boden

der Abgeordneten Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer „Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Dioxine und vergleichbare Stoffe vom 16. November 1984 (BR-Drucksache 455/84) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, verbindliche Richtwerte für zulässige Dioxingehalte festzulegen. Voraussetzung für eine sachgerechte Behandlung der Dioxinprobleme und für sachbezogene Diskussionen in der Öffentlichkeit sei nach Auffassung des Bundesrates die rasche Festsetzung von verbindlichen Richtwerten für die zulässigen Dioxingehalte in den Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden), Produkten und Abfallstoffen.

Obgleich in den Folgejahren wiederholt besorgniserregende Festellungen über die Dioxinbelastung der Luft, des Bodens und des Wassers aufgetreten sind und sich dadurch der gesetzliche Regelbedarf erheblich verstärkt hat, ist die Bundesregierung der zitierten Aufforderung des Bundesrates bis heute nicht im bezug auf die Umweltmedien gefolgt. Dies hat wegen fehlender Rechtssicherheit teilweise zu eklatanten Fehlhandlungen der zuständigen Behörden vor Ort und damit zu einer unmittelbaren Gefährdung der betroffenen Bevölkerung und Umwelt geführt.

Erschreckende Beispiele hierfür stellen die Vorfälle um die Dioxinverseuchungen in der Umgebung einer Aluminiumhütte in Rastatt (Baden-Württemberg) sowie einer Kabelverschwelanlage in Crailsheim-Maulach (Baden-Württemberg) dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Ergebnisse bundesweiter, landesweiter oder regionaler Untersuchungen über Dioxinbelastung 1) des Bodens sind der Bundesregierung bekannt?

1) Mit „Dioxinen" sind die polyhalogenierten Dibenzodioxine und die polyhalogenierten Dibenzofurane gemeint.

2

Welche erhöhten Bodenbelastungswerte sind durch die Verwendung dioxinhaltiger Klärschlämme wo gemessen worden?

3

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in emittentenfernen Gegenden (z. B. im Schwarzwald) hohe Bodenbelastungswerte ermittelt worden sind? Wodurch werden derartige Belastungen verursacht?

4

a) Welche neueren Fälle von lokal erhöhten Bodenbelastungen sind nach Veröffentlichung des Berichts „Sachstand Dioxin des Umweltbundesamtes vom November 1984 aufgetreten?

b) In welchen Fällen konnte eine Kontamination der Lebensmittel festgestellt werden?

c) In welchen Fällen hatte die Bodenbelastung Folgen hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Nutzung?

d) In welchen Fällen ist eine Belastung des Grundwassers oder Trinkwassers bekanntgeworden?

5

Hält die Bundesregierung die Einführung der vom Bundesrat geforderten verbindlichen Bodenrichtwerte für die zulässigen Dioxingehalte für notwendig? Wenn ja, welche?

6

a) Bei welchen Dioxingehalten soll der Boden abgetragen werden?

b) Bei welchen Dioxingehalten soll ein Aufenthalt in der belasteten Gegend untersagt werden (Absperrmaßnahmen)?

c) Bei welchen Dioxingehalten kann der abgetragene Boden nicht mehr auf eine normale Erdaushub- oder Hausmülldeponie verbracht werden?

7

Spielt die Bodenbeschaffenheit (z. B. schwerer Lettenkeuper gegenüber Sandboden) bei der Festlegung von Bodenrichtwerten eine Rolle?

8

Welche Hilfen wurden und werden gewährt

a) Gärtnern und Landwirten, die unverschuldet durch dioxinbelastete Böden zu Anbaubeschränkung und -verzicht gezwungen sind,

b) Arbeitern und Anwohnern, die an dioxinspezifischen Krankheiten leiden,

c) Grundstücksbesitzern, deren Böden durch Fremdverschulden derart dioxinbelastet sind, daß Anbaustopp und Bodenaustausch empfohlen bzw. angeordnet wird?

9

a) Welche Möglichkeiten gibt es derzeit, die Verursacher von Dioxinbelastungen juristisch zu belangen? Wer haftet, wenn Verursacher von Dioxinbelastungen zahlungsunfähig geworden sind?

b) Plant die Bundesregierung eine Veränderung der Haftungsverbindlichkeiten bei Bodenbelastungen? Wenn ja, in welcher Hinsicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die erhöhte Bodenbelastung

a) in der Umgebung einer Aluminiumhütte in Rastatt,

b) in der Umgebung einer ehemaligen Kabelverschwelanlage in Crailsheim-Maulach?

11

a) Welche Gefährdung für die ansässige Bevölkerung besteht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der festgestellten Dioxinbelastungen in Rastatt und Crailsheim — auch im Vergleich mit den Belastungswerten von Seveso?

b) Welche Gefährdung besteht für Bürgerinnen und Bürger, die den Filterstaub aus der Kabelverschwelanlage Maulach als Dünger in ihren Gärten verwendet haben?

12

Welche Schritte zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt haben Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt in den Fällen Rastatt und Crailsheim empfohlen?

Bonn, den 18. Mai 1989

Frau Flinner Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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