Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In der TRGS 517 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) vom August 1988 heißt es unter Punkt 3: „Der zuständigen Behörde ist unverzüglich der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzuzeigen. " Liegen der Bundesregierung aus diesen Meldungen zwischenzeitlich Zahlen vor, zumindest über die seither angefallenen Mengen an asbesthaltigen Abfällen aus
a) der industriellen Produktion,
b) der Verarbeitung im Hoch- und Tiefbau,
c) aus Sanierungsmaßnahmen?
Unter Punkt 7.7.2 der TRGS 517 heißt es: „Bei der Ablagerung von Asbest oder asbesthaltigen Materialien, Abfällen und Flüssigkeiten auf zugelassenen Deponien sind diese in Absprache mit den örtlich zuständigen Abfallbehörden so zu behandeln, zu verpacken und abzudecken, daß kein Asbestfeinstaub in die Umwelt gelangen kann. " Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,
a) ob in den einzelnen Bundesländern asbesthaltige Abfälle tatsächlich in der in der TRGS 517 beschriebenen Art und Weise entsorgt werden,
b) auf welcher Art von Deponie sie abgelagert werden (Hausmüll, Bauschutt, Sondermüll, Monodeponien, Kennzeichnung),
c) ob zusätzliche Vorkehrungen (anfeuchten, abdecken, verpacken) beim Deponieren getroffen werden müssen,
d) ob ein Sicherheitsabstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden muß?
[Die Fragen b) bis d) bitten wir nach Bundesländern aufzuschlüsseln.]
Sind der Bundesregierung Meßergebnisse über beträchtliche Asbestfaseremissionen aus Bauschuttdeponien bekannt, die auf unsachgemäße Ablagerung zurückzuführen sind, wie sie z. B. das Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie in seinem Forschungsbericht „Asbestemissionen beim Abräß, bei der Renovierung und der Entsorgung von asbesthaltigen Stoffen und Produkten" anführt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im vorgenannten Forschungsbericht des Fraunhofer-Instituts angeführten Empfehlungen für die Deponierung von asbesthaltigen Abfällen in der Praxis umgesetzt werden sollten, insbesondere daß
a) die Deponierung auf Bauschuttdeponien zu unterlassen ist und gesonderte Monodeponien auszuweisen sind und
b) ein Sicherheitsabstand solcher Deponien zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten ist?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine einheitliche Vorschrift zur Deponierung asbesthaltiger Abfälle zu erlassen?