Entsorgungssituation der bundesdeutschen Atomanlagen
der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Entsorgungssituation der bundesdeutschen Atomanlagen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Mengen an abgebrannten Brennelementen sind in den bundesdeutschen Atomkraftwerken seit Inbetriebnahme im einzelnen angefallen und wie ist das Verhältnis der Spezifikation (Anteil an MOX-Brennelementen, Grad des Abbrandes)?
Wie hoch ist der Anteil des Einsatzes von MOX-Brennelementen in den einzelnen Atomkraftwerken?
Welche Mengen der angefallenen Brennelemente lagern in kraftwerksinternen Lagern, und welche Mengen wurden bisher zu einer Anlage im In- und Ausland zur Zwischenlagerung oder zur Wiederaufarbeitung verbracht (Auflistung für jedes Atomkraftwerk im einzelnen und nach Bestimmungsort)?
Welche Mengen der angelieferten Brennelemente wurden in den jeweiligen Wiederaufarbeitungsanlagen bis zum heutigen Tage wiederaufgearbeitet, und wie sieht diese Bilanz für jedes Atomkraftwerk im einzelnen aus?
Für welche Mengen und Zeiträume bestehen für jedes einzelne Atomkraftwerk Lieferverträge und Aufarbeitungsverträge mit einer WAA im In- oder Ausland und gibt es über diese bestehenden Verträge hinaus Optionen oder Vorverträge der einzelnen Atomkraftwerke über die Zwischenlagerung oder Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen?
Für welche Mengen und Zeiträume sind derartige Verträge/Abmachungen anvisiert?
Über welche externen Anlagen (Zwischenlager, Wiederaufarbeitung) führt jedes einzelne Atomkraftwerk den erforderlichen Entsorgungsnachweis über 6 Jahre im voraus, und bis zu welchem bzw. ab welchem Zeitpunkt wird welche Anlage als Entsorgungsnachweis real benötigt, d. h. durch die tatsächliche Anlieferung von abgebrannten Brennelementen?
Welche Atomkraftwerke verfügen über eine Genehmigung zur Rücknahme defekter Castorbehälter aus einem externen Zwischenlager, und bei welchen Atomkraftwerken ist noch eine derartige Genehmigung anhängig?
Wie ist dann der Stand des derzeitigen Genehmigungsverfahrens?
Wie groß sind in jedem einzelnen Atomkraftwerk die genehmigten Zwischenlagerkapazitäten, und wieviel Freikapazitäten stehen zur Zeit real im jeweiligen internen Lager noch zur Verfügung?
Über welche Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente verfügen die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield in Eingang- bzw. Zwischenlagern?
Bis zu welchem Grad sind diese Lagerkapazitäten z. Z. durch abgebrannte Brennelemente aus der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder anderen Ländern ausgelastet?
Zu welchen Anteilen wird die bisherige Wiederaufarbeitungskapazität in La Hague durch Brennelemente aus französischen Atomkraftwerken, aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern ausgelastet?
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in La Hague und Sellafield von den liefernden Atomkraftwerken in die Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen werden?
Um welche Mengen und Klassifizierungen von Abfällen handelt es sich für jedes betreffende Atomkraftwerk?
Über welche Anlage in der Bundesrepublik Deutschland ist im Falle der Rückführung der atomaren Abfälle zu dem vertraglich bestimmten Zeitpunkt die sichere Behandlung und Beseitigung dieser Abfälle gesichert?
Wie verhält sich das für jedes Atomkraftwerk im einzelnen?
Ist es nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich bzw. beabsichtigt, atomare Abfälle aus dem Wiederaufarbeitungsprozeß weiterzuverarbeiten oder wiederzuverwerten?
Wenn ja, mit welchen Techniken soll diese Weiterverarbeitung erfolgen, und zu welchem Zwecke sollen diese Abfälle weiterverarbeitet werden?
Wenn nein, handelt es sich dann bei Abfällen aus der WAA um Abfälle im Sinne des § 9 a ATG, und wenn nicht, warum nicht?
Wie definieren sich kernbrennstoffhaltige Abfälle im Unterschied zu atomaren Abfällen?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um atomare Abfälle als atomare Abfälle zu bezeichnen, und was sind die entscheidenden Bezugspunkte bzw. Kriterien, die die unterschiedlichen Abfallbegriffe voneinander abgrenzen?
Bis zu welchem Grad (Menge in Tonnen) sind die Zwischenlager Ahaus und Gorleben vertraglich durch die Inanspruchnahme als Entsorgungsvorsorgenachweis für die einzelnen Atomkraftwerke für die Aufnahme von abgebrannten Brennelementen ausgebucht?
Welche vertraglichen Abmachungen bestehen für die Zwischenlager Ahaus, und Gorleben über die Aufnahme hochaktiver Abfälle aus dem Wiederaufarbeitungsprozeß (welche Mengen in Tonnen), und welche Mengen/Stellplätze werden im einzelnen für derartige Abfälle freigehalten?
Welche Mengen (Tonnen) werden in den Zwischenlagern Gorleben und Ahaus freigehalten für die Aufnahme konditionierter Abfälle aus der Pilotkonditionierungsanlage Gorleben, und um welche Spezifikation von Abfällen handelt es sich dabei im einzelnen?
Wo sollen die atomaren Abfälle, die der Konditionierungsanlage in Gorleben zugeführt werden sollen, bis zur Bearbeitung aufbewahrt werden, und wo sollen die konditionierten Abfälle aus der PKA anschließend zwischengelagert werden, und für welchen Zeitraum wird nach heutiger Schätzung eine derartige Zwischenlagerung erforderlich sein?
Wie hoch ist der Anteil an abgebrannten Brennelementen, die bis heute angefallen sind und nicht einer Wiederaufarbeitung zugeführt werden sollen bzw. können und zur Konditionierung in der PKA vorgesehen sind?
Wie groß ist der Anteil an solchen nicht wiederaufzuarbeitenden Brennelementen pro Jahr?
Welche Konditionierungskapazitäten für hochaktive Abfälle aus der WAA und für nicht wiederzuverarbeitende Brennelemente werden bis zum Jahr 2000 erforderlich sein, und wie schreibt sich diese erforderliche Kapazität nach dem Jahr 2000 fort?
Welche konkreten Planungen bestehen bzw. sind bekannt, um diese erforderlichen Kapazitäten aufzubauen?
Gibt es dafür bereits Standorte und entsprechende Anträge?
Wann besteht die Notwendigkeit zum Bau zusätzlicher Zwischenlagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente und hochaktive Abfälle aus dem Wiederaufarbeitungsprozeß unter Berücksichtigung des sechsjährigen Entsorgungsvorsorgenachweises und der z. Z. existierenden internen und externen Zwischenlagerkapazitäten sowie der vertraglichen WAA - Kapazitäten im In- und Ausland?
Sind weitere Planungen, Antragstellungen für weitere externe Zwischenlager bekannt, und welche Bundesländer haben sich bereit erklärt, ein solches Lager aufzunehmen?
Wird von seiten der Bundesregierung erwogen, im Sinne ihrer Zuständigkeit für die Entsorgung atomarer Abfälle gemäß Atomgesetz Sicherstellungslager für hochaktive Abfälle zu errichten?
Von welchen Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen wird laut Betriebsgenehmigung das Endlager Gorleben und das Endlager Konrad als Entsorgungsnachweis geführt und für welche Art von Abfällen im einzelnen?
Mit welchen anderen Ländern gibt es einen Austausch über die Lösung der Endlagerung radioaktiver Abfälle, und mit welchen Staaten werden im einzelnen solche Gespräche mit welcher Zielsetzung geführt?
Mit welchen Staaten gibt es gemeinsame Forschungsprojekte im Rahmen atomarer Endlagerung, was beinhalten diese Forschungsprogramme im einzelnen, wie ist die Art der Zusammenarbeit, was sind die Ziele der gemeinsamen Projekte, und welche Institutionen und Firmen der jeweiligen Staaten sind in diese Programme involviert?
Auf welche Weise wird die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion auf dem Gebiet der Behandlung radioaktiver Abfälle, insbesondere Lagerung, Transport und Vorbereitung für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente, wie im Abkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem BMFT und dem Staatskomitee für die Nutzung der Atomenergie der UdSSR am 22. April 1987 vereinbart, betrieben?
Gibt es in diesem Rahmen gemeinsame Forschungsprojekte mit welcher Zielsetzung, und welche Institutionen oder/ und Firmen seitens der Bundesrepublik Deutschland sind an solchen Projekten beteiligt?
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, Überlegungen oder konkrete Abmachungen, die eine Lagerung von atomaren Abfällen aus der Bundesrepublik Deutschland in der UdSSR als Ziel beinhalten?
Hat die Bundesregierung die Offerte der sowjetischen Regierung vom Juni 1988, die das Angebot der Wiederaufarbeitung und Endlagerung atomarer Abfälle aus der Bundesrepublik Deutschland in der UdSSR beinhaltete, erhalten, und was hat die Bundesregierung der sowjetischen Seite auf diese Offerte geantwortet?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen deutschen Firmen und sowjetischen Behörden Gespräche und Verhandlungen über die Lagerung bundesdeutscher atomarer Abfälle in der UdSSR geführt werden, und was steht in diesem Zusammenhang im einzelnen zur Disposition?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Verhandlungen über den Export von abgebrannten Brennelementen und atomaren Abfällen in die UdSSR Angelegenheit der Industrie oder der Bundesregierung ist?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lagerung atomarer Abfälle in der UdSSR, über Techniken, Sicherheitskriterien, und ist der Bundesregierung bekannt, wo und in welchen geologischen Formationen die UdSSR beabsichtigt, sowohl hochradioaktive als auch schwach- und mittelaktive Abfälle einzulagern?
Welche Abkommen über die Lieferung atomarer Abfälle aus der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit der VR China oder sind z. Z. noch in Verhandlung?
Welche Abfallarten und Mengen stehen zur Disposition, und von welchen Firmen werden diese Verhandlungen geführt und entsprechende Abmachungen getroffen?
Inwieweit ist die Bundesregierung an solchen Vereinbarungen und Verhandlungen beteiligt, und welche Bedingungen werden von seiten der Bundesregierung für derartige Lieferungen in die VR China gestellt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Endlager und Zwischenlagertechniken und Sicherheitsanforderungen in der VR China für die Lagerung atomarer Abfälle?
Werden von seiten oder mit Unterstützung der Bundesregierung in der VR China Forschungen auf dem Gebiet der Endlagerung durchgeführt und sind bundesdeutsche Institutionen oder Firmen an der Erkundung und Bau von Endlagerstätten in der VR China finanziell und/oder mit technischer und wissenschaftlicher Beratung beteiligt?
Mit welchen anderen Staaten gibt es Gespräche und Verhandlungen über die Möglichkeit der Aufnahme von bundesdeutschen radioaktiven Abfällen?