Ökologische, soziale und ökonomische Belastungen durch den Truppenübungsplatz Hohenfels/Oberpfalz
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In jüngster Zeit nehmen die öffentlichen Proteste und Beschwerden über wachsende militärische Beeinträchtigungen in den Anrainergemeinden des Truppenübungsplatzes Hohenfels enorm zu.
Selbst in der konservativen Regionalpresse artikuliert sich die Kritik am Verhalten des Bundes gegenüber den Beschwerden der betroffenen Bevölkerung. Beispielhaft dafür ist die ausführliche Berichterstattung in der Mittelbayerischen Zeitung vom 23. Mai 1989.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Warum weigern sich die zuständigen Bundesbehörden bislang, den Betroffenen der Truppenübungsplatz-Schlammflut vom 1./2. Juli 1987 Entschädigungsleistungen zu zahlen? Um welche „komplexen Sachverhalte, unklaren Kausalzusammenhänge oder schwierigen Rechtsfragen" (Drucksache 11/2095), die zur Verzögerung der Entschädigungszahlungen geführt haben könnten, handelt es sich im vorliegenden Fall?
Liegt der Bundesregierung ein Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vor, das Aussagen über die militärischen Ursachen der Schlammflut vom Juli 1987 macht? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Gutachtenaussagen über die „Kausalzusammenhänge"?
Kann die Bundesregierung ein Datum nennen, wann die Entschädigungsberechtigten mit der Erledigung ihrer Anträge rechnen können?
Die Bundesregierung kündigte vor Jahresfrist an, das „Construction Engineering Research Laboratory" (CERL) habe im Auftrag der US-Streitkräfte eine Bestandsaufnahme des Truppenübungsplatzes Hohenfels erstellt. Liegen die Ergebnisse dieser Analyse inzwischen vor? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, sie dem Verteidigungsausschuß zur Verfügung zu stellen?
Warum wurde von der Bundesregierung noch kein Gestattungsvertrag über die Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die US-Streitkräfte abgeschlossen? Was berechtigt die Bundesregierung zu der Annahme, ein solcher Gestattungsvertrag würde das „bestehende Überlassungsverhältnis lediglich dokumentieren" (Drucksache 11/2095)?
Wer war Eigentümer des Hohenfelser Truppenübungsplatzgeländes, bevor das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis in Kraft trat?
Welche überprüfbaren Aktivitäten haben deutsche Behörden, die gemäß NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen für die Wahrung deutscher Umweltbelange auf dem Truppenübungsplatzgelände zuständig sind, seit 1977 zur Erhaltung und zum Schutz der Geländeökologie auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels unternommen? Ist die Bundesregierung bereit, einschlägige Berichte dieser Behörden dem Verteidigungsausschuß zur Verfügung zu stellen?
Ist der Bundesregierung die Debatte innerhalb der US-Regierung und des US-Kongresses über den Zusammenhang zwischen einem beschleunigten Trend zu mobileren Streitkräften mit immer wirksameren Waffen („trend toward higher-mobility forces with more lethal weapons": Stars and Stripes, Januar 5, 1989, Seite 3) einerseits und ständig wachsenden Geländeansprüchen für Truppenübungsplätze andererseits bekannt? Haben die zuständigen Stellen der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland bereits mit der Bundesregierung über diesen Konflikt, beispielsweise im Falle Hohenfels, verhandelt?
Hat die Bundesregierung bereits eine Stellungnahme zu dem „36-Punkte-Katalog" des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, der auf die Verbesserung der Verhältnisse innerhalb und außerhalb der Truppenübungsplätze Hohenfels und Grafenwöhr gerichtet ist, erarbeitet (vgl. Mittelbayerische Zeitung vom 23. Mai 1989)?
Nach amerikanischen Angaben soll auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels eine Laser-Schießanlage installiert werden, die „europaweit eine Vorreiterrolle" für den Schießbetrieb übernehmen soll.
Was ist über die Funktionsweise dieser Laser-Schießanlage bekannt?
Ist dadurch mit einer wachsenden Zahl übender Kampf- und Schützenpanzer zu rechnen?
Ist mit vermehrter Übungstätigkeit durch Kampfflugzeuge (A 10 Thunderbolt) zu rechnen?
Bewertet die Bundesregierung die ökologischen, sozialen und ökonomischen Beeinträchtigungen, die der Übungsbetrieb in Hohenfels verursacht, als Einzelfallproblem oder als grundsätzliches Problem, dessen Ursachen verallgemeinerungsfähig sind? Wenn die Bundesregierung die innerhalb und außerhalb des Truppenübungsplatzes Hohenfels anzutreffenden ökologischen Beeinträchtigungen und sozialen Belastungen nicht ohne weiteres für verallgemeinerungsfähig hält, dann möchten wir wissen, warum Hohenfels eine singuläre Problematik darstellt.