BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kontaminierungsfälle mit Plutonium im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) II (G-SIG: 11003813)

Inkorporation mit Plutonium bei Beschäftigten des KfK seit 1965, biologische Halbwertzeit, ärztliche Überwachung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/482420. 06. 89

Kontaminierungsfälle mit Plutonium im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) II

der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung vom 16. Mai 1989 auf die Kleine Anfrage „Kontaminierungsfälle mit Plutonium im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) — Drucksache 11/4413 — ist für die Fragesteller/innen nicht hinreichend beantwortet worden bzw. wirft neuerliche Fragen auf.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Auf welche Ursachen ist es zurückzuführen, daß die Anzahl der Vorkommnisse mit Verdacht auf äußere Kontamination und/oder Inkorporation mit Plutonium bei Beschäftigten des KfK sich im Jahresmittel von 22,3 im Zeitraum 1965 bis 1974, auf 34,9 im Jahresmittel im Zeitraum 1975 bis 1988 erhöht hat?

Wir bitten um eine Differenzierung der Antwort bezüglich

a) der Art der jeweils ausgeführten Arbeit,

b) des Namens der Einrichtung des KfK, wo das Vorkommnis auftrat,

c) des Datums,

d) der Höhe der jeweiligen Kontamination bezogen auf den Jahresgrenzwert,

e) des Grades der äußeren Kontamination und/oder Lungenkontamination mit PU 239,

f) der Anzahl der Beschäftigten, auf die e) zutraf für jeweils ein Vorkommnis aus den Jahren 1965 bis 1988.

2

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 2 und 8 — Drucksache 11/4413 — hervorgeht, trat im Zeitraum von 1975 bis 1988 bei 586 Mitarbeitern des KfK eine Inkorporation von Plutonium 239 und insbesondere 15 Mitarbeitern/innen eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes der Strahlenschutzverordnung auf.

a) Auf welche Art von persönlichem Fehlverhalten war dies jeweils zurückzuführen?

b) Welche Arbeitsschutzregeln wurden in den jeweiligen Fällen nicht beachtet?

c) Für wie viele Vorkommnisse insgesamt trafen die unter a) und b) genannten Ursachen zu?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die großen Differenzen in den Aussagen bezüglich der biologischen Halbwertszeit bei Erwachsenen zwischen der Antwort der Bundesregierung, die zu Frage 3 bei Plutoniumisotopen 50 Jahre für die Knochen angibt, während die U.S. Atomic Energy Commission im Jahre 1973 (Quelle: WASH 1250, Washington D.C., July 1973) aber 200 Jahre errechnete?

4

Wie viele Beschäftigte wurden bei den 488 Vorkommnissen im KfK von 1975 bis 1988 und den 233 Vorkommnissen im KfK von 1965 bis 1977 mit Plutonium äußerlich kontaminiert oder haben Plutonium 239 inkorporiert, die nicht dem KfK als Beschäftigte angehörten?

5

Wie viele Plutoniumkorporationen gab es in der Wiederaufarbeitungsanlage auf dem Gelände des KfK in der Zeit zwischen 1971 und 1988?

Wir bitten um eine Differenzierung der Antwort analog Fragen 1 a) bis f).

6

a) Warum wird die ärztliche Überwachung ausgeschiedener Mitarbeiter von Atomanlagen nur so lange fortgesetzt, wie sie als beruflich strahlenexponierte Personen bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden?

b) Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, mit welchen finanziellen Aufwendungen die regelmäßige, lebenslange Untersuchung aller Mitarbeiter von Atomanlagen, die mit Plutonium Umgang haben, verbunden wäre?

Bonn, den 20. Juni 1989

Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen