EG-Ratsentscheidung: Rationelle Stromverwendung
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
EG-Ratsentscheidung: Rationelle Stromverwendung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des Rates vom 5. Juni 1989 „für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhöhung der Effizienz bei der Elektrizitätsverwendung", abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 157, S. 32ff.?
Bis wann gedenkt die Bundesregierung das in Artikel 3 genannte nationale Gremium einzusetzen?
Welche Stromversorgungsunternehmen, welche Hersteller elektrischer Geräte, welche Verbraucherverbände und welche einschlägigen Berufsverbände sollen in diesem Gremium in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen, die im Anhang dieses Vorschlages aufgeführt werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Bereitstellung von Informationen durch die Stromversorgungsunternehmen, die Verbraucherverbände und staatliche Stellen zur Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit von Informationen für die Stromverbraucher und die Gerätespezifikateure über die Effizienz elektrischer Geräte und Maschinen und deren effizienten Einsatz zu verbessern?
Wie gedenkt die Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um solche Informationen zu verbreiten?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Bereitstellung von Daten über die Effizienz von Geräten und Maschinen durch die Hersteller zu erreichen?
Denkt sie dabei an eine Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs von Maschinen?
Wie gedenkt die Bundesregierung Datenbanken zu unterstützen, die solche Informationen speichern?
Wie gedenkt sie allgemein die Verbraucherinformationen über Energieeinsparungsmöglichkeiten und die effiziente Anwendung von Geräten zu verbessern?
In welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung die Verbraucherberatung über Energieeinsparmöglichkeiten zu erweitern?
In welchem Umfang wird sie dabei die Bundesländer unterstützen, und welche Finanzmittel will sie dafür bereitstellen?
Hält die Bundesregierung die „Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen den Herstellern, damit die Effizienz der Geräte und Maschinen verbessert wird", für ein geeignetes Mittel?
Entspricht diese EG-Vorgabe deutschen Kartellrechtsnormen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG geforderten „selektiven finanziellen Interventionen" für die verstärkte Einführung energieeffizienterer Geräte?
Hält die Bundesregierung eine Prüfung von Normänderungen zur Erhöhung der Effizienz bei der Elektrizitätsverwendung in der Bundesrepublik Deutschland für notwendig?
In welchem Umfang hat sie das schon getan und/oder wird sie dies tun?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung bisher Demonstrationen neuer energieeffizienterer Geräte, Maschinen und Technologien unterstützt?
Hält sie die bisherige Unterstützung für ausreichend?
In welchem Umfang sollen diese Demonstrationsvorhaben in Zukunft anders und besser gefördert werden?
In welchem Umfang werden bisher Energieeffizienzforschung und Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung in den anderen EG-Ländern gefördert?
Gedenkt die Bundesregierung einen Bericht über ihre Anstrengungen zur Energieeinsparung innerhalb der nächsten zwölf Monate dem Parlament vorzulegen?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung vieler Klimatologen und der Enquete-Kommission zu, daß umfangreiche und energische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung im allgemeinen schnellstens getroffen werden müssen?
In welchem Umfang hält die Bundesregierung Energieeinsparpotentiale in der Bundesrepublik Deutschland für gegeben?
Welche Energieeinsparpotentiale möchte die Bundesregierung durch ihre Politik erschließen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb dieses Aktionsprogrammes?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, Energieeinsparungen im allgemeinen zu erreichen?