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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

EG-Ratsentscheidung: Rationelle Stromverwendung (G-SIG: 11003816)

Beurteilung und Umsetzung der EG-Ratsentscheidung vom 5.6.89 "für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhöhung der Effizienz bei der Elektrizitätsverwendung", Einsetzung eines nationalen Gremiums unter Beteiligung von Stromversorgungsunternehmen, Elektrogeräteherstellern, Verbraucher- und Berufsverbänden, Verbesserung der Verbraucherinformation und -beratung, Einführung einer Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs von Geräten, Vereinbarkeit der EG-Vorgabe mit dem deutschen Kartellrecht, Prüfung von Normänderungen, Förderung von Energieeffizienzforschung und -demonstrationen, Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über ihre Anstrengungen zur Energieeinsparung innerhalb von zwölf Monaten beim Parlament

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

10.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/482220.06.89

EG-Ratsentscheidung: Rationelle Stromverwendung

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

EG-Ratsentscheidung: Rationelle Stromverwendung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des Rates vom 5. Juni 1989 „für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhöhung der Effizienz bei der Elektrizitätsverwendung", abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 157, S. 32ff.?

2

Bis wann gedenkt die Bundesregierung das in Artikel 3 genannte nationale Gremium einzusetzen?

3

Welche Stromversorgungsunternehmen, welche Hersteller elektrischer Geräte, welche Verbraucherverbände und welche einschlägigen Berufsverbände sollen in diesem Gremium in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sein?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen, die im Anhang dieses Vorschlages aufgeführt werden?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung die Bereitstellung von Informationen durch die Stromversorgungsunternehmen, die Verbraucherverbände und staatliche Stellen zur Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit von Informationen für die Stromverbraucher und die Gerätespezifikateure über die Effizienz elektrischer Geräte und Maschinen und deren effizienten Einsatz zu verbessern?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um solche Informationen zu verbreiten?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung die Bereitstellung von Daten über die Effizienz von Geräten und Maschinen durch die Hersteller zu erreichen?

8

Denkt sie dabei an eine Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs von Maschinen?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung Datenbanken zu unterstützen, die solche Informationen speichern?

10

Wie gedenkt sie allgemein die Verbraucherinformationen über Energieeinsparungsmöglichkeiten und die effiziente Anwendung von Geräten zu verbessern?

11

In welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung die Verbraucherberatung über Energieeinsparmöglichkeiten zu erweitern?

12

In welchem Umfang wird sie dabei die Bundesländer unterstützen, und welche Finanzmittel will sie dafür bereitstellen?

13

Hält die Bundesregierung die „Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen den Herstellern, damit die Effizienz der Geräte und Maschinen verbessert wird", für ein geeignetes Mittel?

14

Entspricht diese EG-Vorgabe deutschen Kartellrechtsnormen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG geforderten „selektiven finanziellen Interventionen" für die verstärkte Einführung energieeffizienterer Geräte?

16

Hält die Bundesregierung eine Prüfung von Normänderungen zur Erhöhung der Effizienz bei der Elektrizitätsverwendung in der Bundesrepublik Deutschland für notwendig?

17

In welchem Umfang hat sie das schon getan und/oder wird sie dies tun?

18

In welchem Umfang hat die Bundesregierung bisher Demonstrationen neuer energieeffizienterer Geräte, Maschinen und Technologien unterstützt?

19

Hält sie die bisherige Unterstützung für ausreichend?

20

In welchem Umfang sollen diese Demonstrationsvorhaben in Zukunft anders und besser gefördert werden?

21

In welchem Umfang werden bisher Energieeffizienzforschung und Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung in den anderen EG-Ländern gefördert?

22

Gedenkt die Bundesregierung einen Bericht über ihre Anstrengungen zur Energieeinsparung innerhalb der nächsten zwölf Monate dem Parlament vorzulegen?

23

Stimmt die Bundesregierung der Meinung vieler Klimatologen und der Enquete-Kommission zu, daß umfangreiche und energische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung im allgemeinen schnellstens getroffen werden müssen?

24

In welchem Umfang hält die Bundesregierung Energieeinsparpotentiale in der Bundesrepublik Deutschland für gegeben?

25

Welche Energieeinsparpotentiale möchte die Bundesregierung durch ihre Politik erschließen?

26

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb dieses Aktionsprogrammes?

27

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, Energieeinsparungen im allgemeinen zu erreichen?

Bonn, den 20. Juni 1989

Dr. Daniels (Regensburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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