Gebührendatenverarbeitung im Fernsprechnetz
des Abgeordneten Dr. Briefs und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Briefs und der Fraktion DIE GRÜNEN „Datenschutz bei Telekommunikation" vom 2. September 1988 (Drucksache 11/2853) hat die Bundesregierung unter Punkt 3 a ausgeführt, daß voraussichtlich Ende 1989 in der digitalen Vermittlungstechnik auf Antrag der Teilnehmer/innen ein Einzelgebührennachweis bereitgestellt werden soll.
Unter Punkt 3 d wurde bestätigt, daß sich beim Fernmeldetechnischen Zentralamt ein Arbeitskreis „Kommunikationsdatenverarbeitung" mit dem Verfahren zur Übertragung von Kommunikationsdatensätzen von ISDN-Teilnehmervermittlungsstellen zu regionalen Gebührenrechenzentren befaßt und daß nach den Planungen die Gebührendaten einschließlich Zielnummer, Datum, Dauer und Ende der Verbindung aller Teilnehmer/innen mit Universalanschlüssen in die regionalen Gebührenrechenzentren übertragen werden sollen.
Um die Gebühren berechnen zu können, müßten die Daten aller Teilnehmer/innen mit Universalanschlüssen übertragen werden, eine Selektion derjenigen, die einen Einzelgebührennachweis beantragen, sei daher nicht geplant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
a) Sind inzwischen die Einzelheiten des für Ende 1989 angekündigten Einzelgebührennachweises festgelegt? Wie sieht das technische Verfahren, wie die datenschutzrechtliche Regelung aus?
b) Werden mit Bereitstellung des Einzelgebührennachweises auch die Kommunikationsdaten bzw. Einzelgebührendaten von Teilnehmern/innen an digitalen Ortsvermittlungsstellen, die keinen Universalanschluß haben, an die Gebührenrechenzentren übertragen?
c) Wie werden die Verbindungs- und Gebührendaten der Teilnehmer/innen behandelt, die mit einem Analog-Anschluß an eine ISDN-Vermittlungsstelle angeschlossen sind?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Falle einer psychologischen Beratungsstelle die Speicherung von Zielnummern in einer Nebenstellenanlage mit dem Hinweis auf § 203 StGB untersagt.
a) Wie können sich solche Beratungsstellen, die Telefonseelsorge, Journalisten/innen, Rechtsanwälte/innen und ähnliche Stellen vor der Speicherung von Zielnummern abgehender Gespräche vom Hauptanschluß schützen? Wenn innerhalb der Universalanschlüsse keine Selektion möglich ist, empfiehlt ihnen dann die Bundesregierung, auf einen ISDN-Anschluß zu verzichten?
b) Steht nach Auffassung der Bundesregierung bei den genannten Stellen das Vertraulichkeitsgebot gegenüber Mandanten/innen, Informanten/innen bzw. Klienten/innen einer Speicherung ihrer Nummern als Zielnummer entgegen? Wie können sich diese Stellen, wenn sie die Speicherung ihrer Rufnummern als Zielnummer als Beeinträchtigung ihrer Vertraulichkeitsgarantie bewerten, gegen diese Speicherung wehren?
Wie ist der Stand der Errichtung der erwähnten regionalen Gebührenrechenzentren?
a) Trifft es zu, daß insgesamt zwölf regionale Gebührenrechenzentren geplant sind, und von welcher Firma sollen sie errichtet werden?
b) Für wie viele Teilnehmer/innen mit einfacher Gebührensummenzählung und für wie viele mit Einzelgesprächsdatenerfassung ist die Speicherkapazität dieser Rechenzentren jeweils ausgelegt? Wie viele Datensätze mit wie vielen Datenfeldern sind pro Teilnehmer/in veranschlagt worden?
c) An welche Firmen wurden bereits Aufträge vergeben oder sollen noch vergeben werden? Wann ist im letzteren Fall mit der Auftragsvergabe zu rechnen?
d) Ist eine Ausschreibung erfolgt bzw. vorgesehen? Welche Firmen haben sich beworben? Wer hat die Auswahl getroffen bzw. wird sie treffen?
e) Welche Investitionsmittel und welche laufenden Betriebskosten werden für die regionalen Gebührenrechenzentren veranschlagt?
f) Wieviel würde im Vergleich dazu die Gebührenabrechnung auf der Basis von elektronischen Summenzählungen in den Vermittlungsstellen sowie deren Übertragung und deren Verarbeitung zu Rechnungen im bisherigen Rechenzentrum kosten?
g) Ist über das Konzept und über die Auftragsvergabe im Postverwaltungsrat beraten worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
h) Wann wird in welchen Orten mit dem Bau begonnen, und wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts zunehmender Kritik das Konzept der detaillierten Kommunikationsdatenverarbeitung noch einmal zu überdenken und abzuändern?
a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen „einen entscheidenden Schritt zur Vollerfassung aller Telefongespräche " (11. Tätigkeitsbericht)?
b) Sieht die Bundesregierung bei der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Universalanschlüsse Parallelen zu der 1980 schon einmal begonnenen und dann nach Protesten wieder eingestellten Speicherung von Verbindungsdaten im System EWSO? Wenn nein, wieso nicht?
c) Wie reagiert die Bundesregierung auf die vom „Institut für Informations- und Kommunikationsökologie" (IKÖ) eingeleitete Aktion „Nach der Volkszählung die Kommunikationszählung?", in deren Rahmen Mitbürger/innen Briefe an den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen schicken und die inzwischen u. a. von der Zeitschrift „test" aufgegriffen wurde'? Wie viele Briefe sind bisher eingegangen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausgang eventueller gerichtlicher Klagen?