Zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. Juli 2005 zu Kindererziehungszeiten und Auffüllbeträgen bei der Rente von ostdeutschen Frauen
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundessozialgericht hat am 20. Juli 2005 (Az.: B 13 RJ 17/04 R) entschieden, dass die sich aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten zum 1. Juli 2000 ergebende Rentenerhöhung nicht auf den abzuschmelzenden Auffüllbetrag bei der Rente von ostdeutschen Frauen angerechnet werden darf. Damit erklärte es die bisherige Praxis der Rentenversicherungsträger in dieser Sache für unzulässig. Die Rentenversicherungsträger berechnen inzwischen auf Antrag der Berechtigten die Renten neu. Eine Nachzahlung erfolgt nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) für vier Jahre ab Beginn des Jahres der Antragstellung. Betroffene fühlen sich unzureichend über das Urteil des Bundessozialgerichts sowie zur Möglichkeit und Notwendigkeit einer Antragstellung informiert. Viele haben erst durch eine Presseveröffentlichung im Frühjahr dieses Jahres davon erfahren. Dadurch sehen sie ihre Einnahmen, die aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten resultieren, geschmälert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele von dem Urteil Betroffene gibt es insgesamt?
Wie viele Betroffene haben bisher einen Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt?
Wie viele Anträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger führten bis 1. November 2008 zu einer Neuberechnung?
Wie viele Anträge wurden bis 1. November 2008 abgelehnt?
Gegen wie viele Ablehnungsbescheide wurde Widerspruch von den Betroffenen eingelegt?
Wie viele Widerspruchsverfahren wurden zugunsten der Betroffenen entschieden?
Wie viele Verfahren aufgrund von Ablehnungsbescheiden sind derzeit bei Sozialgerichten anhängig?
Wie hoch fielen die durchschnittlichen Nachzahlbeträge bei
a) einem Kind,
b) zwei Kindern,
c) drei Kindern,
d) vier Kindern aus?
Wie viel Anträge wurden in den jeweiligen Jahren 2005, 2006, 2007 und im Jahr 2008 gestellt?
Aufgrund welcher Information hätten die Betroffenen nach Meinung der Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 zu reagieren und einen Antrag zu stellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationspolitik zum Urteil des Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund der §§ 13, 14 und 16 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)?
Warum ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kein Hinweis auf die Problematik und auf die Möglichkeit einer Antragstellung zu finden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass dies bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern ebenfalls nicht der Fall ist?
Was gedenkt die Bundesregierung für die Information der Betroffenen zu tun?
Welche Überlegungen gibt es angesichts der unter Frage 12 skizzierten Informationspolitik zur Nachzahlungsregelung?