Radioaktive Abwässer aus französischen 1 300-MW-Reaktoren — Konsequenzen für den Betrieb von Cattenom
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einem Schreiben des Direktors des französischen Strahlenschutzamtes an den Leiter des Atomkraftwerkes Flamanville (2 Blöcke à 1 300-MW), das der Öffentlichkeit bekannt wurde, werden besonders hohe Emissionswerte für radioaktive Stoffe im Abwasser angemahnt. Im Jahre 1988 sollen 44 Prozent des Grenzwerts, der — wie für alle 1 300-MW-Reaktoren in Frankreich — bei 15 Curie pro Block liegt, erreicht worden sein.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen über Flamanville für die Rückhaltetechnik in Cattenom, wenn man bedenkt, daß die Anlage in Flamanville mit derjenigen in Cattenom baugleich ist?
Sieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit Flamanville die Zusage des französischen Innenministeriums in Frage gestellt, daß 3 Cu rie pro Jahr und Block an radioaktiven Abwässern aus der Anlage in Cattenom nicht überschritten würden (aus Flamanvi lle wurden 1988 im Schnitt 6,6 Curie pro Block mit dem Abwasser abgeleitet)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die vom Betreiber des Atomkraftwerkes Cattenom genannten effektiven Abgabewerte für radioaktive Abwässer (1988: 0,54 Curie) um ein Vielfaches höher liegen als entsprechende Werte aus den emissionsträchtigsten Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Beispiel Gundremmingen 1985: 2,7 Milliarden Bq = 0,07 Curie)?
Welche politischen Schritte gegenüber der französischen Regierung hält die Bundesregierung für notwendig, um die Strahlenbelastung für die Grenzbevölkerung im Saar/Lor/Lux-Raum zu minimieren?