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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Förderung kleiner Wasserkraftwerke (G-SIG: 11003848)

Wasserkraftpotential in der Bundesrepublik Deutschland, Umweltverträglichkeit und ökologische Rahmenbedingungen, institutionelle Hemmnisse zum Ausbau der Kleinwasserkraftwerke, Einspeisebedingungen, Förderungsmöglichkeiten, Rolle der Wasserkraft in der EG

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

31.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/494312.07.89

Förderung kleiner Wasserkraftwerke

der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es klapperte die Mühle am rauschenden Bach, klipp, klapp. Wassermühlen gehören zu den ältesten und umweltverträglichsten Mitteln, um Energie zu erzeugen. Kleine Wasserkraftanlagen sind aber heute fast ein idyllisches Zeugnis der Vergangenheit geworden. Wegen eines Überangebots an Elektrizität und niedriger Energiepreise haben im Laufe der Zeit die meisten kleinen Anlagen an mangelnder Rentabilität gelitten und wurden stillgelegt. Doch die Nutzung der Wasserkraft hat nichts an Aktualität verloren.

Diese dezentrale und sanfte Form der Energieerzeugung stellt, zusammen mit anderen erneuerbaren Energien, eine Alternative zu zentralen, stärker umweltbelastenden Kohlekraftwerken dar. Wie bei anderen erneuerbaren Energiequellen entstehen auch bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft keine Luftschadstoffe. Im Hinblick auf die derzeitige Umweltbelastung, die mit der Energieversorgung verbunden ist und auf die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden ist die Förderung von dezentralen Anlagen, wie kleiner Wasserkraftwerke, die keine CO2-, SO2- und andere Schadstoffemissionen verursachen, eine energiepolitisch konsequente Lösung, um die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig Elektrizität zu erzeugen.

Trotz aller Vorteile stehen aber dieser Form der Energienutzung oft Belange des Natur-, Gewässer- und Landschaftsschutzes gegenüber; das Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen in diesen Bereichen ist u. a. abhängig von der Größe der Anlage. Deshalb kommt im Grunde nur die Reaktivierung kleiner Wasserkraftanlagen in Frage und auch dann nur unter der Voraussetzung, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Sofern diese die Zerstörung von Biotopen, Tieren und Pflanzen ausschließt, und sofern die Ufergestaltung ökologische Erfordernisse berücksichtigt, sind kleine Wasserkraftwerke ein ideales Mittel für eine dezentrale Energieversorgung. Leider stellen behördliche Auflagen, wie z. B. verfallene Wasserrechte, oft ein Hindernis für ihre Reaktivierung dar, und wirtschaftliche Nachteile, wie z. B. niedrigere Einspeisevergütungen und mangelnde steuerliche und finanzielle Erleichterungen, bieten keinerlei Anreiz für die Modernisierung stillgelegter kleiner Wasserkraftwerke.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Trifft es zu, daß das Wasserkraftpotential in der Bundesrepublik Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft ist?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Abschätzung der KfA-Jülich (1980), die auf ein Wasserkraftpotential von rund 33 Mrd. kWh hinweist, von dem derzeit erst 18,5 Mrd. kWh ausgenutzt werden?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das in der Bundesrepublik Deutschland vorhandene wirtschaftlich nutzbare Potential aus kleinen Wasserkraftanlagen (bis zu 1 MW)?

Welcher Anteil an diesem Potential ließe sich mit Anlagen kleiner als 500 kW und welcher Anteil mit Anlagen bis zu 50 kW ausschöpfen?

3

Welchem Prozentanteil an der Nettostromerzeugung der öffentlichen Versorgung entspricht derzeit die Stromerzeugung aus kleinen Wasserkraftanlagen?

4

Trifft es zu, daß durch die Reaktivierung, Modernisierung und den Neubau kleiner Wasserkraftwerke die Stromerzeugung aus Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland verdoppelt werden könnte?

5

Wie viele kleine Wasserkraftwerke unter 1 MW Leistung befinden sich derzeit in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb?

Wieviel Strom wird von diesen Anlagen jedes Jahr erzeugt und wieviel wird ins öffentliche Netz eingespeist?

Zu welchem Preis?

6

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele kleine Wasserkraftanlagen in den letzten 20 Jahren stillgelegt wurden?

Welcher Leistung entsprachen sie?

Wie viele Tonnen Steinkohle hätten verfeuert werden müssen, um eine dementsprechende Leistung zu gewinnen?

Welche Schadstoffemissionen in welcher Höhe wären vermeidbar gewesen, wenn die Stillegungen nicht erfolgt wären?

7

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie viele Anträge es für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter kleiner Wasserkraftwerke gibt?

8

Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung innerhalb ihres Energiekonzepts der Erhöhung des Anteils von Strom aus dezentralen Anlagen zu, und auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die Wasserkraftnutzung aus Anlagen niedriger Kapazität, insbesondere unter 1 MW, erhöht wird?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wasserkraft als erneuerbare Energiequelle dort, wo die ökologischen und technischen Gegebenheiten sich dafür eignen, soweit wie möglich eingesetzt werden soll?

Wenn ja, welche Anlagen-Größe wird von der Bundesregierung für in diesem Sinne geeignet gehalten?

10

Welche Standorte sind nach der Auffassung der Bundesregierung für den Ausbau der kleinen Wasserkraftwerke geeignet?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wiederinbetriebnahme stillgelegter kleiner Wasserkraftwerke sowie der eventuelle Neubau kleiner Wasserkraftanlagen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abhängig gemacht werden muß?

12

Welche wichtigen ökologischen Belange sollten nach Auffassung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Genehmigung des Baus kleiner Wasserkraftwerke bzw. deren Wiederinbetriebnahme berücksichtigt werden?

13

Welche Auflagen bzw. welche Maßnahmen sollen nach Auffassung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erteilt bzw. durchgeführt werden, um die gesamtökologischen Belange wahrzunehmen?

14

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung Laufwasser zur Energieerzeugung unter ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten optimal genutzt werden?

15

Wie steht die Bundesregierung zur Tatsache, daß administrative sowie wasserrechtliche Hemmnisse der Modernisierung, Wiederinbetriebnahme und dem Neubau der kleinen Wasserkraftwerke im Wege stehen?

Wie setzt die Bundesregierung sich konkret dafür ein, daß solche Hemmnisse abgebaut werden?

16

Die meisten kleinen Wasserkraftwerke dienen zur Deckung des Eigenbedarfs. Diese Anlagen benötigen aber einen Netzanschluß für die wasserarme Periode, nicht nur, um den Überschußstrom ins Netz einzuspeisen. Während die benötigten Investitionen für die Schaltanlagen hoch sind, entsprechen die Bezugspreise des Stroms in wasserarmen Zeiten einem Mehrfachen der Vergütungen für den ins Netz eingespeisten Strom.

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bestehenden Elektrizitätstarife durch die derzeitigen niedrigeren Einspeisevergütungen, die noch nicht einmal die vermiedenen Fixkosten und die vermiedenen Transportverluste berücksichtigen, private Selbsterzeugung aus kleinen Wasserkraftwerken benachteiligen und keinen Anreiz anbieten, Überschußstrom ins Netz einzuspeisen?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung bessere Bedingungen für den Kauf und die Netzeinspeisung von Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen zu schaffen?

c) Welche diesbezüglichen Regelungen sind bei der Novellierung der BTOElt vorgesehen?

17

Ein Hauptproblem des Betriebs kleiner Wasserkraftwerke besteht darin, daß die Leistung von den EVU nicht als sicher bezeichnet wird.

a) Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung des Vorsitzenden der AG-Wasserkraftwerke in Niedersachsen überein, daß wegen des großräumigen Streuungsbereichs aller Wasserkraftwerke die Einspeisungsleistung zeitlich ziemlich konstant sei?

b) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Besitzer von Wasserkraftwerken niedriger Leistung, daß bei der Berechnung der garantierten Leistung die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Wasserkraftanlagen insgesamt und nicht die Einzelkraftwerke berücksichtigt werden sollten?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei einer Leistungsverfügbarkeit, die geringer ist als 33 Prozent, die sogenannten Verfügbarkeitsprämien wegfallen?

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Kleinerzeuger, die auch Kleinverbraucher sind, damit benachteiligt werden?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ca. 6 000 stillgelegte kleine Wasserkraftwerke rentabel sein würden, wenn es eine adäquate Strompreisgestaltung gäbe?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mangelnde oder unzureichende finanzielle und steuerliche Erleichterungen die Nutzung von KWK beschränken bzw. verhindern?

21

Wie erklärt die Bundesregierung, daß einerseits Lippenbekenntnisse zugunsten erneuerbarer Energiequellen, welche die Umwelt entlasten, gemacht werden, und anderseits die Investitionszulage von 7,5 Prozent für Laufwasserkraftwerke durch die Steuerreform gestrichen wurde?

22

Welche Förderungsmöglichkeiten zur Steigerung der Nutzung kleiner Wasserkraftwerke bestehen z. Z.

a) auf Bundesebene,

b) in den Ländern?

23

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Tatsache, daß „im Rahmen des Investitionszulagengesetzes seit 1975 bis Ende 1987 Investitionszulagen von jährlich durchschnittlich etwa 12 Millionen DM beantragt" wurden - und der Aussage, „das von der Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform vorgesehene Auslaufen der Förderbestimmungen (. . . .) dürfte (. . . .) für den Markt (. . . .) nur geringe Auswirkungen haben" (Drucksache 11/2684 Nr. 11.3, S. 13)?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Investitionszuschüsse von Bund und Ländern für den wirtschaftlichen Ausbau der kleinen Wasserkraftwerke eine entscheidende Rolle spielen?

Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß im Gegensatz zu anderen Energieträgern die Unterstützung des Staates bzw. der Länder zur Wasserkraft nur eine untergeordnete Rolle spielt?

25

Trifft es zu, daß der Einsatz angepaßter Steuerungs- und Regelungstechnik ein wirtschaftliches Betreiben kleiner Wasserkraftanlagen ermöglichen bzw. verbessern würde?

26

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Förderung derartiger Investitionen?

27

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, und wenn ja, welche, um die Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen zu unterstützen?

28

Die EG-Länder erzeugen durchschnittlich rund 12 Prozent ihres Stroms aus Wasserkraft. Den Löwenanteil hat Frankreich, es folgen Italien und Spanien.

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß in anderen europäischen Ländern, mit ähnlicher topographischer Situation wie der Bundesrepublik Deutschland, wie Frankreich z. B., die Wasserkraft eine erheblich größere Rolle spielt?

29

1984 begann die Tätigkeit der EG im Bereich Wasserkraft. Im Gegensatz zu größeren Wasserkraftwerken spielen aber kleine Anlagen in den Programmen der Kommission eine untergeordnete Rolle.

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die EG den Ausbau der kleinen (bis zu 1 MW) und der kleinsten (bis zu 50 kW) Wasserkraftwerke?

Wie hoch belaufen sich die Ausgaben der EG in diesem Bereich?

Bonn, den 12. Juli 1989

Dr. Daniels (Regensburg) Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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