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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof (IGH) (G-SIG: 11003862)

Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGH durch die Bundesregierung, Unterstützung der Ausrufung einer Dekade des Völkerrechts durch die Blockfreienbewegung in der nächsten VN-Generalversammlung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/497724.07.89

Haltung der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof (IGH)

der Abgeordneten Frau Eid, Meneses Vogl, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Eid, Meneses Vogl, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Haltung der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof (IGH)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Warum hat die Bundesregierung die Gerichtsbarkeit des IGH nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts bisher nicht anerkannt?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung angesichts der Tatsache, daß mehrere EG-Staaten (Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Portugal) die Gerichtsbarkeit des IGH uneingeschränkt anerkennen?

3

Ist für die Bundesregierung eine Stärkung des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen ohne entsprechende Aufwertung des IGH — u. a. durch Anerkennung der Gerichtsbarkeit nach Artikel 36 Abs. 2 durch alle Staaten — denkbar?

4

Wird die Bundesregierung die Initiative der Blockfreienbewegung in der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützen, eine Dekade des Völkerrechts (1990 bis 1999) auszurufen?

Bonn, den 24. Juli 1989

Frau Eid Meneses Vogl Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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