Haltung der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof (IGH)
der Abgeordneten Frau Eid, Meneses Vogl, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Eid, Meneses Vogl, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Haltung der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof (IGH)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Warum hat die Bundesregierung die Gerichtsbarkeit des IGH nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts bisher nicht anerkannt?
Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung angesichts der Tatsache, daß mehrere EG-Staaten (Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Portugal) die Gerichtsbarkeit des IGH uneingeschränkt anerkennen?
Ist für die Bundesregierung eine Stärkung des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen ohne entsprechende Aufwertung des IGH — u. a. durch Anerkennung der Gerichtsbarkeit nach Artikel 36 Abs. 2 durch alle Staaten — denkbar?
Wird die Bundesregierung die Initiative der Blockfreienbewegung in der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützen, eine Dekade des Völkerrechts (1990 bis 1999) auszurufen?