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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gewässergefährdung durch Abwässer von Flugplätzen (G-SIG: 11003865)

Einleitung schadstoffhaltiger Flughafenabwässer ins Grundwasser oder nächste Oberflächenwasser, wasserrechtliche Genehmigungen, Erhebung einer Abwasserabgabe, Erlaß einer Abwasserverwaltungsvorschrift für schadstoffhaltige Abwässer

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/500426.07.89

Gewässergefährdung durch Abwässer von Flugplätzen

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

An welchen und wie vielen militärischen Fliegerhorsten der alliierten Luftstreitkräfte und der Bundesluftwaffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Flughafenabwässer ohne jegliche Vorreinigung bzw. nur mechanischen Reinigung ins Grundwasser oder nächste Oberflächenwasser eingeleitet?

2

Welche Schadstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Abwässern enthalten?

3

Kann es durch stickstoffhaltige Enteisungsmittel, Blei aus verbleitem Kerosin, Dioxine und AOX-Verbindungen aus Feuerlöschteichen usw. zu Schäden in den Gewässern kommen?

4

Für welche und wie viele dieser Einleitungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine wasserrechtlichen Genehmigungen?

5

Die genannten Flughafenabwässer enthalten mit Reifenabrieb, Enteisungsmitteln und pyrogenen Verbindungen „gefährliche Stoffe" im Sinne des § 7 a des WHG. Wird die Bundesregierung für diese schadstoffhaltigen Abwässer eine entsprechende Abwasserverwaltungsvorschrift erlassen? Wenn nein, warum nicht?

6

In wie vielen Fällen wird für diese Einleitungen eine Abwasserabgabe erhoben?

7

Kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesluftwaffe und die alliierten Luftstreitkräfte nicht zur Abwasserabgabe herangezogen werden?

Bonn, den 26. Juli 1989

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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