Gewässergefährdung durch Abwässer von Flugplätzen
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
An welchen und wie vielen militärischen Fliegerhorsten der alliierten Luftstreitkräfte und der Bundesluftwaffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Flughafenabwässer ohne jegliche Vorreinigung bzw. nur mechanischen Reinigung ins Grundwasser oder nächste Oberflächenwasser eingeleitet?
Welche Schadstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Abwässern enthalten?
Kann es durch stickstoffhaltige Enteisungsmittel, Blei aus verbleitem Kerosin, Dioxine und AOX-Verbindungen aus Feuerlöschteichen usw. zu Schäden in den Gewässern kommen?
Für welche und wie viele dieser Einleitungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine wasserrechtlichen Genehmigungen?
Die genannten Flughafenabwässer enthalten mit Reifenabrieb, Enteisungsmitteln und pyrogenen Verbindungen „gefährliche Stoffe" im Sinne des § 7 a des WHG. Wird die Bundesregierung für diese schadstoffhaltigen Abwässer eine entsprechende Abwasserverwaltungsvorschrift erlassen? Wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wird für diese Einleitungen eine Abwasserabgabe erhoben?
Kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesluftwaffe und die alliierten Luftstreitkräfte nicht zur Abwasserabgabe herangezogen werden?