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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tiere als Mitgeschöpfe oder als Sache (G-SIG: 11003869)

Bewertung der Tierhaltungsverordnungen generell, der Käfighaltung von Legehennen, der Pelztierkäfig- und Schweinehaltung, der Praxis auf den Schlachthöfen, des Embryotransfers, der Haltung von Ammenkühen, der Anwendung der Gentechnologie und der Tierversuche unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Mitgeschöpflichkeit der Haustiere, Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung dieser Prinzipien in der Praxis

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

11.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/501528.07.89

Tiere als Mitgeschöpfe oder als Sache

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Tierschutzgesetz hat nach der Formulierung seines § 1 den Zweck, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen". Der hier anerkannten Mitgeschöpflichkeit der Tiere stand bislang die zivilrechtliche Behandlung von Tieren als Sache entgegen. Die Bundesregierung hat in Anlehnung an eine in Österreich seit 1. Juli 1988 in Kraft befindliche gesetzliche Regelung am 28. Juni 1989 beschlossen, durch Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Verfahrensrechts sicherzustellen, daß künftig im Zivilrecht Tiere nicht mehr wie leblose Sachen behandelt werden dürfen. Damit folgte die Bundesregierung der Forderung des Deutschen Tierschutzbundes und seines Präsidenten Andreas Grasmüller.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Haltungsverordnungen nach dem Tierschutzgesetz, z. B. die Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung, geeignet sind, den Tieren erhebliche Leiden zu ersparen?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Tierhaltungsverordnungen, z. B. die Kälberhaltungsverordnung, die damit legalisierte Batteriehaltung, Haltung ohne Einstreu u. a., dem Gesichtspunkt der Mitgeschöpflichkeit der Haustiere Rechnung tragen?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Gesichtspunkt der Mitgeschöpflichkeit der Tiere im Tierschutzgesetz und seinen Verordnungen in der Praxis durchgesetzt wird, oder sieht sie, daß z. B. die Haltungsverordnungen statt Tierschutz- vorrangig Tiernutzverordnungen darstellen, die die Tiere zu Futterveredelungsmaschinen degradieren?

4

Ist die Bundesregierung bereit, in den Haltungsverordnungen den Maschinen- und Nutzgesichtspunkt bezüglich Tieren aufzugeben und Haltungssysteme vorzuschreiben, die den Verhaltensansprüchen der Tiere gerecht werden?

5

Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung der Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachzukommen, die Käfighaltung von Legehennen mit sofortiger Wirkung zu verbieten?

6

Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die nicht artgerechte Pelztierkäfighaltung verboten wird, oder endet für die Bundesregierung die Geschöpflichkeit von Tieren an den Zäunen der Nerzfarmen?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß den Gesichtspunkten von Tierschutz und Mitgeschöpflichkeit in der Schweinehaltung bereits Rechnung getragen wird? Wie erklärt sie den Umstand, daß 400 000 Schweine im Jahr in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf dem Weg ins Schlachthaus verenden?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die tägliche Hektik der Schlachthöfe und die dort praktizierten Stockschläge, Betäubungsvorrichtungen u. a., in ihrer gesamten „Organisation des Tods im Akkord" geeignet sind, der Mitgeschöpflichkeit der Haustiere gerecht zu werden?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Legalisierung des Embryotransfers, die Haltung von Ammenkühen, der Gentransfer in die Keimbahn und die Behandlung von Tieren mit leistungssteigernden Präparaten bei gleichzeitiger Inkaufnahme von Genlinienverarmung, steigenden Fruchtbarkeitsstörungen und höherer Krankheitsanfälligkeit dem Tierschutz und dem Aspekt der Mitgeschöpflichkeit der Tiere gerecht werden?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ge- und Verbrauch von Tieren für Versuche gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf verantwortungslos ist und Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die es erlauben, aus „vernünftigem Grund" Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, sich an einem Vernunftbegriff orientieren, der die Natur nicht als Schöpfung, sondern als Maschine und Tiere nicht als Mitgeschöpfe, sondern als Apparate versteht?

11

Ist die Bundesregierung deshalb bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Tierschutz und dem Gesichtspunkt der Mitgeschöpflichkeit der Tiere auch in der Praxis zum Durchbruch zu verhelfen?

Bonn, den 28. Juli 1989

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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