Förderung erneuerbarer Energien I
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. Immissionsschutzbericht
In dem 4. Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 11/2714) nimmt die Bundesregierung auch Stellung zu „energiebezogenen Maßnahmen" im Rahmen der Luftreinhaltung. Hierbei kommt es zu folgenden Fragen:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Sind der Bundesregierung Energieprognosen oder Energievorausschätzungen bekannt, die eine Abnahme des Energieverbrauchs szenarienmäßig berechnen bzw. prognostisch annehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Aussage, daß „in allen Energievorausschätzungen eine ... weitgehend konstante Entwicklung des Energieverbrauchs erwartet würde, angesichts des der Bundesregierung bekannten „Grünen Energiewendeszenarios 2010" und den unter Frage 1 genannten Studien?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur „Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes" getroffen, und wann ist mit einer Vorlage ihrer Vorschläge zu rechnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur „verstärkte(n) Erforschung und Förderung von Möglichkeiten sparsameren Energieverbrauchs in privaten Haushalten und Industrie " getroffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur „verstärkte(n) Erforschung und Förderung alternativer und regenerativer Energien" getroffen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es durch die Streichung des § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) und § 4 a des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) nicht zu einer Förderung, sondern zu einer faktischen Blockierung alternativer und regenerativer Energien kommt, und welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung hierzu seit ihrer diesbezüglichen Ankündigung vor?
Hält die Bundesregierung angesichts dessen, daß sie „dem Rat von Sachverständigen für Umweltfragen zustimmt), daß noch erhebliche Handlungsspielräume für eine Verminderung der Energienachfrage durch Maßnahmen zur Energieeinsparung in allen Sektoren des Energieverbrauchs bestehen und aus umweltpolitischer Sicht mit Vorrang zu nutzen sind" , es für geboten, sich für Änderungen von Rahmenbedingungen im Energiebereich einzusetzen, und an welche Änderungen denkt sie dabei?
Wie beurteilt die Bundesregierung dabei die vorgeschlagenen Maßnahmen des „Grünen Energiewendeszenarios 2010" im einzelnen?
Bei welchen Gebäuden und Anlagen des Bundes findet eine Nutzung erneuerbarer Energien statt?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung in den nächsten Jahren bereit, um ihr Ziel umzusetzen, daß „die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude- und Anlagenbestand des Bundes ... weiter ausgebaut" werden kann?
In welchem jährlichen Umfang plant die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren „weiterhin den Anschluß der Verbraucher an die Fernwärmenetze durch erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten" zu begünstigen?
Kann die Aussage, daß „sich der Schwerpunkt künftiger umweltpolitischer Aktivitäten auf energiebezogene Maßnahmen verlagern soll", so interpretiert werden, daß die Bundesregierung die Zusammenführung aller Personen, die sich mit energiepolitischen Maßnahmen beschäftigen, prüft und diese als eigenständige Abteilung in das Umweltministerium eingliedern will, wenn nein, warum plant die Bundesregierung eine solche Maßnahme nicht?
Hält die Bundesregierung ein Energieministerium, ggf. analog dem US-Department of Energy, für überlegenswert?
II. Wind - Wasserstoff - Förderung
Unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 1988 (Drucksache 11/2407) auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), ob eine Systemforschung von Windkraftanlagen zur Wasserstoffherstellung sinnvoll sei oder nicht und der Antwort „eine Verbindung von Windenergie und Wasserstoff erscheint wenig sinnvoll", stellen sich folgende Fragen:
Sind der Bundesregierung die Arbeiten von Herrn Tegström aus Schweden bekannt?
Eragtet die Bundesregierung die Förderung der Windenergie in Verbindung mit Wasserstoff in Schweden für „wenig sinnvoll"?
Sind der Bundesregierung die Projekte in Uppsala und Karlstadt, Schweden, bekannt, in denen das lokale Bussystem nur über einen Wasserstoffantrieb sichergestellt werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Versuche?
Hält die Bundesregierung ein Windenergieprojekt in den Küstenregionen für sinnvoll, bei dem in verbrauchsschwachen Zeiten Wasserstoff gewonnen werden kann für lokale Verkehrskonzepte?
Wie beurteilt die Bundesregierung das geplante Wasserstoffkraftwerk in Hamburg unter rein energetischen Gesichtspunkten, und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung dieses Projekt zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung Planungen, kanadischen Strom aus Wasserkraftwerken in Wasserstoff umzuwandeln, diesen in Tankern nach Hamburg zu schiffen und dort in Stadtbussen als Energie einzusetzen, unter ökologischen und energetischen Gesichtspunkten, und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung dieses Projekt zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter wirtschaftlichen, energetischen und ökologischen Gesichtspunkten Planungen, Wasserstoff auf der Basis von Erdgas herzustellen, und in welchem Umfang würde die Bundesregierung ein solches Projekt fördern?
III. Hindernisse bei der privaten Anwendung von Solaranlagen
Welche Hindernisgründe sind der Bundesregierung in den derzeitigen Gesetzen bekannt, die einen weitergehenden Einsatz von Photovoltaik-Anlagen oder Sonnenkollektoren behindern?
Wie viele Fälle von Genehmigungsproblemen solcher Anlagen sind der Bundesregierung bekannt?
Ist der Bundesregierung der Fall einer privaten Einzelperson aus Hamburg bekannt (Die Zeit, 9. Juni 1989), die versucht, ihren gesamten Stromverbrauch aus einer selbst installierten Photovoltaik-Anlage zu beziehen? Und wenn ja, wie beurteilt sie diesen Fall?
In diesem Fall traten Probleme mit dem Baurecht auf. Warum beinhaltet die Baufreistellungsverordnung Sonnenkollektoren oder Photovoltaik-Anlagen im Kleinbetrieb nicht, und bis wann gedenkt die Bundesregierung das zu ändern?
Wie beurteilt die Bundesregierung aktive Solaranlagen als Gestaltungselement in einer Straßenfront, und hält sie Solaranlagen für unästhetisch?
Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Fernsehantennen bzw. Parabolantennen auf Dächern?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Prüfungszeit von sechs Monaten der Bauordnungsbehörde in diesem Fall, und welche Maßnahmen plant sie, diese Prüfungszeit dramatisch zu verkürzen?
IV a. Probleme bei der Forschungsförderung von Solaranlagen
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung photovoltaischer Kleinprojekte?
Wie viele Anfragen zu Förderungen photovoltaischer Kleinprojekte liegen der Bundesregierung vor, und um welchen Leistungsumfang handelt es sich dabei? Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Kernforschungsanlage Jülich unter anderem am 19. April 1988 in einem Schreiben dem Antragsteller in Aussicht stellte, daß die notwendigen Entscheidungen (zur Förderung einer Solaranlage bei einem privaten Bauvorhaben) des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bis zum Sommer des Jahres 1988 fallen würden, diese Entscheidung aber bis heute (Juni 1989) augenscheinlich noch aussteht?
Wie kann es kommen, daß der zuständige Projektträger (die Zentralstelle für Solartechnik in Hilden) dem gleichen Antragsteller Monate später schreibt: „daß im Spätsommer mit einer endgültigen Entscheidung des BMFT über die Förderung" zu rechnen ist, dieser Entscheidung jedoch bis heute nicht vorliegt?
Bis wann gedenkt das Bundesforschungsministerium bez. der Förderung von solaren Kleinprojekten die endgültigen Richtlinien erstellt zu haben und dem Projektträger die notwendigen Mittel bereitzustellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwierigkeiten, die bei einzelnen Anwendern durch solche jahrelangen Verzögerungen in Aussicht gestellter Projektanträge auftreten?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Forschungsanträgen im Bereich erneuerbarer Energien von der Antragstellung bis zur Mittelauszahlung?
Gedenkt die Bundesregierung diese Zeitspanne zu reduzieren, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Ist der Bundesregierung der Forschungsantrag einer Firma aus Göttingen bekannt, der im Spätfrühjahr 1988 an die KFA gesandt worden ist?
Trifft es zu, daß auf diesen Antrag keine schriftliche Antwort erfolgte?
In wie vielen Fällen wurde bisher statt einer schriftlichen Stellungnahme eine mündliche ausweichende Stellungnahme bzw. Absage am Telefon formuliert, ohne diese Antwort jemals schriftlich zu bestätigen?
Wie werden solche telefonischen Absagen registriert und u. a. statistisch weiterverarbeitet?
Trifft es zu, daß ein Argument bei der Ablehnung dieses Antrages war, daß der bürokratische Aufwand zu groß sei für eine Förderung? Und ab wann sind Forschungsanträge vom bürokratischen Aufwand zu groß und werden im allgemeinen nicht mehr bearbeitet?
Trifft es zu, daß ein weiteres Argument zur Ablehnung dieses Antrages war, daß kein Markt für dieses Gerät vorhanden sei?
Wer beurteilt die Vermarktungsfähigkeit von Forschungsanträgen, und welche Relevanz hat diese Beurteilung für die Vergabe. der Forschungsgelder?
Welche Solargeräte wurden bisher gefördert, bei denen eine direkte Netzeinspeisung möglich war?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, daß die Firma aus Göttingen dieses Gerät mit Zeitverzögerung selbst entwickelt hat, und welche Markterfolge sind dabei erzielt worden?
V. Passive Solarenergienutzung
Wie definiert die Bundesregierung präzise die Differenz zwischen passiver Solarenergienutzung und der Wärmegewinnung durch Solarkollektoren?
Hält es die Bundesregierung für zutreffend, daß der Energiegewinn größer ist, falls die einfallende Sonnenenergie durch passive Solartechniken direkt genutzt wird, als wenn die Sonnenenergie erst über eine Solarkollektoranlage energetisch aufbereitet werden muß?
Wie beurteilt und wie fördert die Bundesregierung passive Solarenergiesysteme?
Wie plant die Bundesregierung, in Zukunft passive Solarenergiesysteme zu fördern, welche Sonderprogramme stehen dazu zur Verfügung, um mit welchem Mittelumfang welche Kapazitäten zu unterstützen?
Hält die Bundesregierung es auch für schwervermittelbar, daß Solarkollektorsysteme Zuschüsse bekommen, während passive Solarenergienutzungen keine Zuschüsse erhalten?
Gedenkt die Bundesregierung über die Förderung von Installa-Toptherm-Fenstern neu nachzudenken? Und wenn nein, warum nicht?