Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren behauptet die Bundesregierung, sie halte sich „strikt" an das vom UNO-Sicherheitsrat verhängte Rüstungsembargo gegenüber Südafrika. Dennoch werden weiterhin militärische und vor allem Waren von „strategischer Bedeutung" für Südafrika genehmigt. Die bisher bekanntgewordenen Unzulänglichkeiten im Bundesamt für Wirtschaft verstärken den Verdacht, daß auch in bezug auf die Einhaltung des Südafrika-Embargos im Zweifelsfall für den Export entschieden wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (IV) " (Drucksache 10/4699) die Einzelfrage 9 („Ist der Bundesregierung bekannt, daß die als Empfänger in Südafrika fungierende Firma ,TFM (Pty) Ltd., Johannesburg', ebenfalls auf eine militärische Verwendung der Goldhofer-Tieflader hindeutet?") mit „Nein" geantwortet. Recherchen ergaben, daß diese Firma in der militärtechnischen Fachpresse als Hersteller militärischer Aufbauten bekannt ist.
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer am 17. Januar 1986 erteilten und oben zitierten Antwort?
Hat die Bundesregierung die Veröffentlichung der „Internationalen Wehrrevue 11/1987" über den „Buschkrieg in Namibia" zur Kenntnis genommen, in dem es auf Seite 468 u. a. heißt: „Der 11 t schwere Casspir und das zugehörige Nachschubfahrzeug werden von der TFM (Pty) Ltd. in Olifantsfontein (Südafrika) gebaut. Mehrere Komponenten, darunter auch das 88-kW-Dieseltriebwerk 80E-352, stammen von Daimler Beim. "?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser, spätestens mit Einreichen dieser Kleinen Anfrage gewonnenen Erkenntnis hinsichtlich der Zulieferung der Firmen Daimler Benz und Goldhofer für die südafrikanische Armee?
Hat die Bundesregierung die Veröffentlichung der SWAPO „Nachrichten-Rundbrief Februar 1988" zur Kenntnis genommen, in der auf Seite 13 „Einzelheiten über die von der südafrikanischen Besatzungsarmee Ende Oktober erbeuteten Militärfahrzeuge " genannt werden, darunter unter anderem die „Vertragskunden-Nr. TFM 662", und die auf einem Fotodokument eines von SWAPO seinerzeit erbeuteten Casspir den Schriftzug „TFM 662" zeigt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsachenfeststellung?
Werden die für Südafrika erteilten Ausfuhrgenehmigungen und Negativbescheinigungen — zumindest der vergangenen drei Jahre — nochmals überprüft mit der Maßgabe, das völkerrechtlich verbindliche Rüstungsembargo gegenüber Südafrika tatsächlich einzuhalten?
Die Bundesregierung hat immer wieder Hermes-Bürgschaften und Absicherungen seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Lieferungen für die südafrikanische Öl-aus-Kohle-Anlagen SASOL übernommen. Die südafrikanische Zeitung „Star" berichtete — wie zuvor auch offizielle Verlautbarungen der südafrikanischen Regierung — daß in den SASOL-Anlagen neben anderen Erzeugnissen auch „explosives" — also Sprengstoff — hergestellt werden.
Betrachtet die Bundesregierung die Herstellung von Sprengstoff nicht als „militärisch relevant"?
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin mittels Ausfuhrgenehmigung für die SASOL-Komponenten und der Risikoabsicherung seitens Hermes und der KfW die Herstellung von Sprengstoff in Südafrika zu fördern, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Handlungsweise international zu vertreten?
Hat die Bundesregierung die im Mai 1988 vom Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) in Brüssel veröffentlichte „List of Companies with Investment and Interest in South Africa — Investment in Apartheid" zur Kenntnis genommen, und was hat sie bisher angesichts der darin enthaltenen Aufstellung militärischer und atomtechnischer Zulieferungen bundesdeutscher Firmenvertretungen in Südafrika unternommen?
Hat die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen oder sogenannte „Negativbescheinigungen" erteilt für den Südafrika-Export der von K. Industrie- und Stahlbau, Duisburg-Rheinhausen, hergestellten Rollmatten und Schwimmbrücken?
Trifft es zu, daß die Firma K. seit Verhängung des Rüstungsembargos Lieferungen für die südafrikanische Armee und die Rüstungsagentur A. so deklariert, daß als Empfänger „The Station Master South Africa Railways Kroonstadt via Durban, Republic of South Africa" angegeben wird?
Ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß A. von K., Johannesburg, eine entsprechende Adressierung bereits am 21. August 1978 schriftlich verlangt hat, und wie vereinbart die Bundesregierung eine solche Vorgehensweise der Firma K. mit der Einhaltung bundesdeutscher Außenwirtschaftsgesetze und der Einhaltung des Rüstungsembargos gemäß Resolution 418/77?
In welchen Bereichen kooperiert die auch aus Mitteln des Verteidigungsetats finanzierte „Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V." mit Südafrika?
Für welche Zwecke sind die in Südafrika mit bundesdeutscher Hilfe eingerichteten Bodenstationen zur Überwachung von Satelliten einsetzbar?
Kann die Bundesregierung eine bundesdeutsche Hilfestellung oder Kooperation mit bundesdeutschen Instituten oder Raumfahrtfirmen beim jüngst bekanntgewordenen Start einer Mittelstrecken-Rakete in Südafrika ausschließen?
Betrachtet die Bundesregierung die Einladung der südafrikanischen A. als Aussteller auf die, vom Bonner M.-Verlag nach eigenen Angaben mit „ausgerichteten" Rüstungsmesse IDEA '89 in Ankara als hilfreich und förderlich im Sinne des UNO-Rüstungsembargos und weiterer UNO-Resolutionen, die auch den Kauf von Rüstung in Südafrika untersagen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf ihren Geschäftspartner „M.-Verlag" dahin gehend einzuwirken, daß künftig keine Einladungen mehr an A. ' seitens der von M. geförderten oder mitveranstalteten Rüstungsmessen ergehen und künftig auch in M.-Publikationen wie „NATO Sixteen Nations" Werbung für A. unterbleibt?