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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EG gegenüber der Republik Südafrika in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11003887)

Entwicklung seit 1986 in den Bereichen: Aussetzung neuer Direktinvestitionen, Importverbot für Eisen- und Stahlprodukte, Aussetzung der Einfuhr von Goldmünzen, Einfuhrverbot für Kohle sowie Einstellung von Ölexporten in die Republik Südafrika

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

02.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/507615.08.89

Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EG gegenüber der Republik Südafrika in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der aufgrund des Ausnahmezustandes wachsenden Spannungen in Südafrika und der fehlenden Bereitschaft der südafrikanischen Regierung, in einen echten nationalen Dialog zu treten, beschlossen die Außenminister der EG im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) am 15./16. September 1986 in Brüssel, „nunmehr restriktive Maßnahmen" gegenüber Südafrika zu verhängen. Dazu gehören insbesondere das Verbot neuer Investitionen sowie das Verbot der Einfuhr von Eisen, Stahl und Goldmünzen aus Südafrika.

Schon bei ihrer Tagung am 10. September 1985 in Luxemburg hatten die Außenminister der EG beschlossen, restriktive Maßnahmen wie die Einstellung von Ölexporten, des Exports von sensitiver Ausrüstung für die Polizei und die Streitkräfte der Republik sowie das Verbot jeder neuen Zusammenarbeit im Nuklearbereich abzustimmen.

Die Bundesregierung behauptet, „die im Rahmen der EPZ 1985 und 1986 beschlossenen restriktiven Maßnahmen sind in der Bundesrepublik Deutschland voll umgesetzt worden und werden strikt beachtet."

Vor allem wegen der ablehnenden Haltung der Bundesregierung kam in der EG nur ein Konsens über minimale Sanktionen gegenüber Südafrika zustande. Dennoch entwickeln sich bis heute selbst in den wenigen mit Sanktionen belegten Bereichen die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika auf etwa demselben Niveau wie 1986 weiter.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Neue Direktinvestitionen nach 1986

Die Aussetzung neuer Direktinvestitionen in der Republik Südafrika wurde im Rat der EG am 27. Oktober 1986 als quasi-gemeinschaftliche Maßnahme ohne unmittelbare Rechtskraft festgelegt. Der Beschluß verpflichtet die nationalen Regierungen nur dazu, Verhaltensrichtlinien auszugeben. Die Bundesregierung ist diesem Beschluß erst am 13. August 1987 lediglich mit einem schriftlichen Appell des Bundesministers für Wirtschaft an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft nachgekommen.

Nach Angaben der Bundesbank ist der Bestand der unmittelbaren und mittelbaren bundesdeutschen Direktinvestitionen in der Republik Südafrika von Ende 1986 (1 366 Mio. DM) um 303 Mio. DM auf 1 669 Mio. DM Ende 1987 angewachsen.

Folgt man dem geradezu euphorischen Tenor der Geschäftsberichte vieler bundesdeutscher Tochterfirmen in Südafrika, so ist anzunehmen, daß die Summe der Neuinvestitionen 1988 erneut gewachsen ist.

1. Wie hoch war der Bestand der unmittelbaren und mittelbaren bundesdeutschen Direktinvestitionen in der Republik Südafrika Ende 1988?

2. Wie hoch sind seit 1986 die neuen Investitionen bundesdeutscher Firmen mit staatlicher Beteiligung in der Republik Südafrika?

3. Werden in der amtlichen Statistik für die Republik Südafrika auch alle bundesdeutschen Investitionen in den sogenannten unabhängigen Homelands, wie zum Beispiel Bophuthatswana, erfaßt?

4. Wie hoch sind seit 1986 die neuen Investitionen bundesdeutscher Firmen in den sogenannten unabhängigen Homelands in Südafrika?

5. Teilt die Bundesregierung unsere Ansicht, daß die „Politik der Selbstverpflichtung", die bundesdeutsche Unternehmen an neuen Investitionen in Südafrika hindern sollte, offensichtlich gescheitert ist?

6. Wie ist in diesem Zusammenhang die folgende Äußerung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Bangemann über das „Gentlemen's Agreement" zu verstehen: „Falls sich dies als ausreichend wirksam erweist, könnte sich der Erlaß von Rechtsvorschriften erübrigen"? (Aus seinem Brief an die Spitzenverbände der bundesdeutschen Wirtschaft vom 13. August 1987.)

7. Da sich das „Gentlemen's Agreement" nicht als „ausreichend wirksam" erwiesen hat, wird die Bundesregierung jetzt gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um das Verbot neuer Investitionen endlich wirksam zu machen?

8. Ist die Bundesregierung bereit, das mit der Republik Südafrika geschlossene Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zu kündigen, ähnlich wie es die USA bereits getan haben?

9. Ist die Bundesregierung bereit, ein einfach zu kontrollierendes Verbot der Neuvergabe von Lizenzen und Patenten in die Republik Südafrika auszusprechen?

10. Ist die Bundesregierung bereit, einem Verbot der Reinvestition auch von in Südafrika erwirtschafteten Gewinnen bundesdeutscher Tochterfirmen zuzustimmen, so wie es von einigen EG-Staaten vorgeschlagen wird?

II. Stahl- und Eisenimporte

Die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Südafrika wurde im Rahmen des EGKS-Rates (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) mit Wirkung vom 27. September 1986 ausgesetzt (86/459/EGKS).

Die im Rahmen des EGKS-Rates in Kraft gesetzten restriktiven Maßnahmen richten sich lediglich gegen Stahl- und Eisenprodukte, die unter 13 bestimmte Tarifnummern des Gemeinsamen Zolltarifs fallen. In der Bundesrepublik Deutschland sind davon noch nicht einmal ein Drittel der gesamten Stahl- und Eisenimporte aus Südafrika betroffen.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die bundesdeutschen Eisen- und Stahlimporte aus der Republik Südafrika, die unter das ausdrückliche Verbot des EGKS-Beschlußes fallen, wertmäßig (1986: 66,09 Mio. DM; 1987: 59,28 Mio. DM; 1988: 68,40 Mio. DM) und bei der Tonnage (1986: 87 871 Tonnen; 1987: 72 096 Tonnen; 1988: 89 210 Tonnen) sogar zugenommen haben (Angaben nach Statistischem Bundesamt)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß entgegen der Intention des EG-Beschlusses die gesamten bundesdeutschen Stahl- und Eisenimporte aus der Republik Südafrika von 1987 bis 1988 enorm angewachsen sind, und zwar wertmäßig um rund 120 Mio. DM von 1987: 258,8 Mio. DM auf 1988: 377,6 Mio. DM und mengenmäßig um rund 100 000 Tonnen von 1987: 302 605,5 Tonnen auf 1988: 402 899,6 Tonnen (Angaben nach Statistischem Bundesamt)?

3. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das Importverbot der EG für Eisen- und Stahlprodukte aus der Republik Südafrika endlich wirksam zu machen?

4. Mit welcher Begründung wird das Importverbot der EG für Eisen und Stahl nur auf bestimmte Produkte beschränkt?

5. Ist die Bundesregierung bereit, einer Ausweitung des EGKS-Rats-Beschlusses auf sämtliche Eisen- und Stahlprodukte mit Ursprung aus Südafrika einschließlich Legierungen zuzustimmen?

III. Goldmünzen

Die Aussetzung der Einfuhr von Goldmünzen aus der Republik Südafrika wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 3302/86 des Rates vom 27. Oktober 1986 geregelt.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des Importverbotes für Goldmünzen aus der Republik Südafrika nach wie vor solche Münzen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, und zwar 1987 im Wert von 11,5 Mio. DM, 1988 im Wert von 4,4 Mio. DM und bis April 1989 im Wert von 262 000 DM?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die bundesdeutsche Einfuhr von Gold für gewerbliche Zwecke aus der Republik Südafrika wertmäßig von 216 Mio. DM in 1987 um 182,9 Prozent auf 611 Mio. DM in 1988 zugenommen hat?

3. Ist die Bundesregierung bereit, für Gold Herkunftszertifikate einzuführen, wie sie inzwischen in den USA verlangt werden?

4. Ist die Bundesregierung bereit, einer Ausweitung der Sanktionen auf alle Gold-Importe aus der Republik Südafrika zuzustimmen?

IV. Kohle

Während die meisten EG-Länder bereit waren und sind, ein Einfuhrverbot für Kohle aus Südafrika zu verhängen, ist ein gemeinsamer Kohle-Boykott vor allem an der Position der Bundesregierung gescheitert.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die bundesdeutschen Steinkohle-Importe aus Südafrika von 1987 bis Ende 1988 wertmäßig um 6,8 Prozent auf 178,5 Mio. DM zugenommen haben?

2. Welches sind die wichtigsten bundesdeutschen Importhäfen für südafrikanische Kohle, und wieviel südafrikanische Kohle wurde dort seit 1986 wert- und mengenmäßig umgeschlagen?

3. Wie hoch ist bei den bundesdeutschen Abnehmern südafrikanischer Kohle der Anteil von Einrichtungen der öffentlichen Hand?

4. In welchen Großstädten verfeuern (halb-)staatliche Elektrizitätswerke südafrikanische Kohle?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Rotterdam südafrikanische Kohle umdeklariert, die falsch deklarierte Kohle dann auch weiter in die Bundesrepublik Deutschland transportiert und verkauft wird? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache? (Quelle: Observer 17. April 1988; African Business, Januar 1989).

6. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß 1986 189 000 Tonnen und 1987 207 000 Tonnen Kohle mit Ursprung aus dem Königreich der Niederlande in die Bundesrepublik Deutschland importiert wurden, obwohl in den Niederlanden seit etwa zehn Jahren keine Kohle mehr gefördert wird?

7. Wieviel Kohle der Marke „Dutch Blend" wurde seit 1986 mengen- und wertmäßig in die Bundesrepublik Deutschland importiert?

8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um künftig den Import falsch deklarierter Kohle in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?

9. Ist die Bundesregierung bereit, auch im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens aller EG-Staaten, einem Kohle-Boykott gegenüber der Republik Südafrika zuzustimmen?

V. Öl

Im September 1985 beschloß der Ministerrat der EG die Einstellung von Ölexporten in die Republik Südafrika.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß seit September 1985 im Auftrag der bundesdeutschen Firma M. mindestens fünfmal Rohöl nach Südafrika geliefert worden ist? (Quelle: Shipping Research Bureau: Oil to South Africa. Apartheid's friends and partners, September 1988).

2. In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung mit Hermes-Bürgschaften das Engagement bundesdeutscher Firmen bei der Erschließung des Erdgas- und Ölfeldes in der südafrikanischen Mossel-Bay abgesichert?

3. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um künftig die Einhaltung des Öl-Embargos wirksam zu kontrollieren?

Fragen31

1

Wie hoch war der Bestand der unmittelbaren und mittelbaren bundesdeutschen Direktinvestitionen in der Republik Südafrika Ende 1988?

2

Wie hoch sind seit 1986 die neuen Investitionen bundesdeutscher Firmen mit staatlicher Beteiligung in der Republik Südafrika?

3

Werden in der amtlichen Statistik für die Republik Südafrika auch alle bundesdeutschen Investitionen in den sogenannten unabhängigen Homelands, wie zum Beispiel Bophuthatswana, erfaßt?

4

Wie hoch sind seit 1986 die neuen Investitionen bundesdeutscher Firmen in den sogenannten unabhängigen Homelands in Südafrika?

5

Teilt die Bundesregierung unsere Ansicht, daß die „Politik der Selbstverpflichtung", die bundesdeutsche Unternehmen an neuen Investitionen in Südafrika hindern sollte, offensichtlich gescheitert ist?

6

Wie ist in diesem Zusammenhang die folgende Äußerung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Bangemann über das „Gentlemen's Agreement" zu verstehen: „Falls sich dies als ausreichend wirksam erweist, könnte sich der Erlaß von Rechtsvorschriften erübrigen"? (Aus seinem Brief an die Spitzenverbände der bundesdeutschen Wirtschaft vom 13. August 1987.)

7

Da sich das „Gentlemen's Agreement" nicht als „ausreichend wirksam" erwiesen hat, wird die Bundesregierung jetzt gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um das Verbot neuer Investitionen endlich wirksam zu machen?

8

Ist die Bundesregierung bereit, das mit der Republik Südafrika geschlossene Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zu kündigen, ähnlich wie es die USA bereits getan haben?

9

Ist die Bundesregierung bereit, ein einfach zu kontrollierendes Verbot der Neuvergabe von Lizenzen und Patenten in die Republik Südafrika auszusprechen?

10

Ist die Bundesregierung bereit, einem Verbot der Reinvestition auch von in Südafrika erwirtschafteten Gewinnen bundesdeutscher Tochterfirmen zuzustimmen, so wie es von einigen EG-Staaten vorgeschlagen wird?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die bundesdeutschen Eisen- und Stahlimporte aus der Republik Südafrika, die unter das ausdrückliche Verbot des EGKS-Beschlußes fallen, wertmäßig (1986: 66,09 Mio. DM; 1987: 59,28 Mio. DM; 1988: 68,40 Mio. DM) und bei der Tonnage (1986: 87 871 Tonnen; 1987: 72 096 Tonnen; 1988: 89 210 Tonnen) sogar zugenommen haben (Angaben nach Statistischem Bundesamt)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß entgegen der Intention des EG-Beschlusses die gesamten bundesdeutschen Stahl- und Eisenimporte aus der Republik Südafrika von 1987 bis 1988 enorm angewachsen sind, und zwar wertmäßig um rund 120 Mio. DM von 1987: 258,8 Mio. DM auf 1988: 377,6 Mio. DM und mengenmäßig um rund 100 000 Tonnen von 1987: 302 605,5 Tonnen auf 1988: 402 899,6 Tonnen (Angaben nach Statistischem Bundesamt)?

3

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das Importverbot der EG für Eisen- und Stahlprodukte aus der Republik Südafrika endlich wirksam zu machen?

4

Mit welcher Begründung wird das Importverbot der EG für Eisen und Stahl nur auf bestimmte Produkte beschränkt?

5

Ist die Bundesregierung bereit, einer Ausweitung des EGKS-Rats-Beschlusses auf sämtliche Eisen- und Stahlprodukte mit Ursprung aus Südafrika einschließlich Legierungen zuzustimmen?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des Importverbotes für Goldmünzen aus der Republik Südafrika nach wie vor solche Münzen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, und zwar 1987 im Wert von 11,5 Mio. DM, 1988 im Wert von 4,4 Mio. DM und bis April 1989 im Wert von 262 000 DM?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die bundesdeutsche Einfuhr von Gold für gewerbliche Zwecke aus der Republik Südafrika wertmäßig von 216 Mio. DM in 1987 um 182,9 Prozent auf 611 Mio. DM in 1988 zugenommen hat?

3

Ist die Bundesregierung bereit, für Gold Herkunftszertifikate einzuführen, wie sie inzwischen in den USA verlangt werden?

4

Ist die Bundesregierung bereit, einer Ausweitung der Sanktionen auf alle Gold-Importe aus der Republik Südafrika zuzustimmen?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die bundesdeutschen Steinkohle-Importe aus Südafrika von 1987 bis Ende 1988 wertmäßig um 6,8 Prozent auf 178,5 Mio. DM zugenommen haben?

2

Welches sind die wichtigsten bundesdeutschen Importhäfen für südafrikanische Kohle, und wieviel südafrikanische Kohle wurde dort seit 1986 wert- und mengenmäßig umgeschlagen?

3

Wie hoch ist bei den bundesdeutschen Abnehmern südafrikanischer Kohle der Anteil von Einrichtungen der öffentlichen Hand?

4

In welchen Großstädten verfeuern (halb-)staatliche Elektrizitätswerke südafrikanische Kohle?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Rotterdam südafrikanische Kohle umdeklariert, die falsch deklarierte Kohle dann auch weiter in die Bundesrepublik Deutschland transportiert und verkauft wird? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache? (Quelle: Observer 17. April 1988; African Business, Januar 1989).

6

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß 1986 189 000 Tonnen und 1987 207 000 Tonnen Kohle mit Ursprung aus dem Königreich der Niederlande in die Bundesrepublik Deutschland importiert wurden, obwohl in den Niederlanden seit etwa zehn Jahren keine Kohle mehr gefördert wird?

7

Wieviel Kohle der Marke „Dutch Blend" wurde seit 1986 mengen- und wertmäßig in die Bundesrepublik Deutschland importiert?

8

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um künftig den Import falsch deklarierter Kohle in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?

9

Ist die Bundesregierung bereit, auch im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens aller EG-Staaten, einem Kohle-Boykott gegenüber der Republik Südafrika zuzustimmen?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß seit September 1985 im Auftrag der bundesdeutschen Firma M. mindestens fünfmal Rohöl nach Südafrika geliefert worden ist? (Quelle: Shipping Research Bureau: Oil to South Africa. Apartheid's friends and partners, September 1988).

2

In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung mit Hermes-Bürgschaften das Engagement bundesdeutscher Firmen bei der Erschließung des Erdgas- und Ölfeldes in der südafrikanischen Mossel-Bay abgesichert?

3

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um künftig die Einhaltung des Öl-Embargos wirksam zu kontrollieren?

Bonn, den 15. August 1989

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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