Kleinwaffenexporte und Menschenrechtsverletzungen
der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche vitalen Interessen legte die Bundesregierung bei ihrer Genehmigung der G3-Lizenzvergabe an die türkische Firma M. zugrunde, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Lizenzvergabe in ein Land erfolgte, in dem Menschenrechtsverletzungen, unter anderem die Vollstreckung der Todesstrafe, auf der Tagesordnung stehen?
Kann die Bundesregierung die Aussagen des Leiters der GSG 9 vom 31. Januar 1987 in der türkischen Tageszeitung „Tercüman" bestätigen, wonach ein Teil der Spezialeinheiten „Schwarzer Käfer" in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung Berichte, wonach die türkischen Spezialeinheiten „Schwarzer Käfer" in den letzten drei Jahren mit G3-Gewehren ausgestattet wurden?
Kann die Bundesregierung Angaben bestätigen, wonach bei den Erschießungen von Teilnehmern der Kundgebungen zum 1. Mai 1989 in der Türkei auch in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Kleinwaffen eingesetzt wurden?
Kann die Bundesregierung die Angaben des stellvertretenden Generaldirektors der für Gefängnisse und Hinrichtungen zuständigen Behörde in Thailand, Chao Patanacharoen, vom Oktober 1984 bestätigen (Pressemitteilung „amnesty international", 9. November 1984), wonach zwei Maschinenpistolen des Typs MP5 SD2 durch das Polizeidepartment des Innenministeriums für je 2 240 DM von der Firma Heckler & Koch, Oberndorf, erworben wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Werbung der Firma Heckler & Koch dargestellte Tatsache, daß die Maschinenpistole vom Typ MP5 SD2 „mit Unterschallgeschwindigkeit schießt und somit kein Geschoßknall auftreten kann", und kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Waffe in einigen Ländern aus eben dieser Eigenschaft zur Exekution in Gebäuden geeignet ist?
Kann die Bundesregierung die Pressemitteilung von ,,amnesty international" vom 9. November 1984 bestätigen, wonach Maschinenpistolen vom Typ MP5 SD2 am 16. April 1984 im Hochsicherheitsgefängnis von Nonthaburi zur Hinrichtung von fünf Gefangenen eingesetzt wurden?
Kann die Bundesregierung Angaben von „amnesty international" bestätigen, wonach das G3-Gewehr im Iran zur Regierungszeit des Ayatollah Chomeini häufig bei Hinrichtungen eingesetzt wurde?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Hinrichtungen mit G3-Gewehren in weiteren Ländern vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position, wonach zu einer Ächtung der Todesstrafe auch ein vollständiger Lieferstopp der zur Vollstreckung der Exekution einsetzbaren Waffen oder Geräte in die Länder zählt, in denen die Todesstrafe noch immer nicht geächtet und abgeschafft ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei zukünftigen Genehmigungen von Lizenzvergaben die Menschenrechtssituation im Empfängerland als maßgebliches Kriterium zu berücksichtigen?