Aktuelle Lage der Menschenrechte in der VR China
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Aktuelle Lage der Menschenrechte in der VR China
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß das Pekinger Massaker vom 3./4. Juni 1989 und die Verfolgung von Menschen, die sich für demokratische Rechte eingesetzt haben und weiterhin einsetzen, in der Menschenrechtskommission der UNO behandelt werden? Welche Initiativen hat sie diesbezüglich bereits ergriffen oder geplant?
Wie sieht die Bundesregierung die Menschenrechtslage in der VR China heute?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über namentlich bekannte Einzelfälle, d. h. über Menschen, die aufgrund ihres Eintretens für mehr Demokratie in der VR China hingerichtet, verfolgt und/oder verhaftet wurden?
Falls die Bundesregierung solche Erkenntnisse besitzt, gedenkt sie, sich für die derart betroffenen Personen auch im Einzelfall einzusetzen, und in welcher Form soll dies geschehen?
Wie hoch sind die von der Bundesregierung bereitgestellten Sondermittel für Verlängerungsstipendien chinesischer Studenten und Wissenschaftler (s. Drucksache 11/4995)? Durch welche Institutionen werden sie vergeben? Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung beigebracht werden? Falls die Hilfe gewährende Institution die Kriterien der Vergabe festlegt: Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß alle bedürftigen Studenten und Wissenschaftler keine materielle Not leiden?
Wie stellt sich die Situation bezüglich Aufenthaltserlaubnis und Existenzsicherung für Nicht-Studenten dar, insbesondere für diejenigen chinesischen Personengruppen, die vor und nach dem Massaker zu (kurzfristigen) Arbeits- und Besuchszwecken in die Bundesrepublik Deutschland kamen und eventuell noch kommen und im Moment nicht in ihre Heimat zurück möchten, und zwar vor allem für diejenigen, die keinen Asylantrag stellen möchten, weil sie, sobald die Bewegung für mehr Demokratie rehabilitiert ist, wieder in die VR China zurückkehren möchten?
Können die in Frage 6 erwähnten Personengruppen, falls die formal notwendigen Voraussetzungen bezüglich Vorbildung vorliegen, in der Bundesrepublik Deutschland ein Studium an einer staatlichen Hochschule aufnehmen?