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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Nachweis der Strahlenbehandlung von Lebensmitteln (G-SIG: 11003923)

Nachweisverfahren des Bundesgesundheitsamts zur Strahlenbehandlung von Gewürzen und Trockengemüsen, finanzieller Aufwand zur Ausstattung der Lebensmitteluntersuchungsämter für Routinekontrollen, dieser und weiterer Lebensmittel, Weiterführung der Forschungsarbeiten im Bereich Lebensmittelbestrahlung durch das Institut für Strahlenhygiene bei Eingliederung in das Bundesamt für Strahlenschutz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

10.10.1989

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/517314.09.89

Nachweis der Strahlenbehandlung von Lebensmitteln

der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Im August 1989 gab das Bundesgesundheitsamt bekannt, über Verfahren zur Erkennung von bestrahlten Gewürzen und bestrahlten Trockengemüsen zu verfügen. Bestehen diese Nachweismöglichkeiten für sämtliche Arten von Gewürzen und Trockengemüse?

2

Um welche Nachweisverfahren handelt es sich hierbei?

3

Für welche Arten der Strahlen und Strahlenquellen kann der Nachweis erbracht werden?

4

Erlauben die Nachweisverfahren Aussagen darüber, mit welcher Dosis die Lebensmittel bestrahlt wurden?

5

In welchem Dosisbereich in kGy kann der Nachweis einer Strahlenbehandlung erbracht werden?

6

Wie ist die Fehlerbreite des Verfahrens?

7

Ist der Nachweis der Strahlenbehandlung von Gewürzen und Trockengemüsen unabhängig von der Zeit möglich, die zwischen Strahlenbehandlung und Untersuchung liegt?

8

Geben die Nachweisverfahren Auskunft darüber, wieviel Zeit seit der Strahlenbehandlung verstrichen ist?

9

Ist die Methode geeignet nachzuweisen, ob eine mehrfache Bestrahlung stattgefunden hat?

Wenn ja, kann ermittelt werden, welche zeitlichen Intervalle zwischen den einzelnen Bestrahlungen lagen?

Wenn nein, warum leistet die Methode diesen Nachweis nicht?

10

Wie ist der zeitliche Aufwand für den Nachweis der Strahlenbehandlung bei Gewürz- bzw. Trockengemüseproben?

11

Ist es zutreffend, daß sich die Nachweisverfahren nicht auf die Nahrungsmittel selbst, sondern auf die ihnen anhaftenden Staubartikel stützen?

Wenn ja, bedeutet dies, daß bei staubfreien Produkten die Nachweismethode versagt, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Fall die Relevanz des Nachweisverfahrens?

12

Welche Faktoren seitens der zu untersuchenden Nahrungsmittel gibt es, die den Nachweis einer Strahlenbehandlung unmöglich machen?

13

Mit welchem finanziellen Aufwand ist zu rechnen, um die Lebensmitteluntersuchungsämter in der Bundesrepublik Deutschland technisch und personell so auszustatten, daß der routinemäßige Nachweis der Strahlenbehandlung von Gewürzen und Trockengemüse gewährleistet ist?

14

Mit welchen Finanzmitteln ist darüber hinaus zu rechnen, um die vom Bundesgesundheitsamt in Aussicht gestellten Nachweisverfahren für die Strahlenbehandlung weiterer Lebensmittel in die amtliche Routinekontrolle übernehmen zu können?

15

Wird das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes, das in das neue dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz eingegliedert werden soll, die Forschungsarbeiten im Bereich Lebensmittelbestrahlung weiterführen, und wenn nein, aus welchen Gründen und von welcher Institution werden diese Forschungsarbeiten übernommen?

Bonn, den 14. September 1989

Frau Saibold Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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