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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klage der Bundesregierung gegen die Italienische Republik vor dem Internationalen Gerichtshof in Sachen NS-Opfer-Entschädigung

<span>Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof zur Entschädigung von NS-Opfern: Klagegegenstand und -ziel, Folgen der Klageeinreichung, Verfahrenskosten, Rechtsvertreter, Klagegegner, Dialog mit der italienischen Regierung sowie mit den Vertretern der NS-Opfer, Anzahl gegenwärtiger Entschädigungsklagen, bisherige Entschädigungszahlungen, Umfang deutschen Staatsbesitzes in Italien, Vollstreckungsverfahren in deutsches Vermögen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1100820. 11. 2008

Klage der Bundesregierung gegen die Italienische Republik vor dem Internationalen Gerichtshof in Sachen NS-Opfer-Entschädigung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Monika Knoche, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge will die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen die Italienische Republik prozessieren, um Entschädigungsforderungen von Opfern des deutschen faschistischen Terrors abzuwehren. Anlass hierfür sind jüngere Entscheidungen des italienischen Kassationsgerichtes.

Das gilt zum einen für ehemalige italienische Militärinternierte, denen der Kassationsgerichtshof mit einer im Juni 2008 veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich die Bahn zu Entschädigungsprozessen öffnete. Am gleichen Tag hat das Gericht einer Klage von griechischen NS-Opfern stattgegeben, um eine Vollstreckungsklausel zu erhalten, damit ihre Schadensersatzurteile gegen Vermögen des deutschen Staates auf italienischem Boden vollstreckt werden können. Schließlich hat das Gericht im Oktober 2008 eine weitere wichtige Entscheidung getroffen: Es bestätigte die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von rund 1 Mio. Euro an Familienangehörige von rund 200 Menschen, die im Sommer 1944 von der Wehrmachts-Division „Hermann Göring“ in der Ortschaft Civitella ermordet worden waren.

Die Bundesregierung ist damit mit ihrem Versuch, sich unter Hinweis auf die 1961 als Globalzahlung geleisteten 40 Mio. DM vergleichsweise billig aus ihrer historischen Verantwortung zu ziehen, zumindest vor italienischen Gerichten gescheitert. Dennoch will die Bundesregierung nicht einmal wenigstens die heute noch lebenden NS-Opfer entschädigen, wie sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Entschädigung italienischer und griechischer NS-Opfer“ (Bundestagsdrucksache 16/9955) erst vor wenigen Monaten bestätigte.

Stattdessen wurden Gespräche mit der italienischen Regierung geführt, die das unverhüllte Ziel hatten, die Urteile des Kassationsgerichtes zu umgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Was genau ist Gegenstand der Klage, die die Bundesregierung vor dem IGH einlegen will?

2

Klagt die Bundesregierung lediglich gegen das jüngste bekannt gewordene Urteil des italienischen Kassationsgerichtes, das die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von 1 Mio. Euro Schadenersatz wegen des Massakers in Civitella verpflichtete, oder zugleich gegen andere Urteile (ggf. welche; bitte Aktenzeichen u. Ä. angeben und den konkreten Streitgegenstand kurz benennen)?

3

Wer genau ist Klagegegnerin bzw. Klagegegner?

4

Von welchen Anwältinnen und Anwälten will sich die Bundesregierung vertreten lassen (wenn möglich, namentlich nennen)?

5

Welches konkrete Klageziel wird verfolgt, und warum hat sich die Bundesregierung zu einer Klage entschlossen?

6

Bis wann will die Bundesregierung die Klageschrift einreichen, und welche Argumentation will sie dabei vertreten?

7

Entfaltet die Klage vor dem IGH eine aufschiebende Wirkung gegen die in Italien rechtskräftigen Urteile?

8

Mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung das anstehende Verfahren, und aus welchem Etat soll dieses finanziert werden?

9

Haben a) italienische Militärinternierte (IMI), b) Opfer von Wehrmachts- oder SS-Massakern in Italien, c) Opfer von Wehrmachts- oder SS-Massakern in Griechenland, die in Italien ihre Vollstreckungsansprüche geltend machen, nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt individuelle Entschädigungszahlungen erhalten, und wenn ja, wie hoch fielen diese aus? Wenn nein, wie kommt die Bundesregierung dann zu ihrer Aussage (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 16/9955), die Opfer seien bereits entschädigt worden?

10

Sind Alternativen zu einer Klage erwogen worden, und wenn ja, welche, und was gab den Ausschlag für die Entscheidung, vor den IGH zu ziehen?

11

Welche Ergebnisse erbrachten die Gespräche, die die Bundesregierung mit der italienischen Regierung über die Urteile des Kassationsgerichtshofes geführt hat?

a) Wer war an den Gesprächen beteiligt, und wann und wo fanden diese statt?

b) Welche Position hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen vertreten?

c) Hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Gespräche Angebote gemacht, wenigstens Teilforderungen der NS-Opfer zu erfüllen?

d) Welche Position hat die italienische Regierung in diesen Gesprächen vertreten?

e) Hat die italienische Regierung der Bundesregierung Empfehlungen gegeben, und wenn ja, welche?

f) Hat die italienische Regierung die Bundesregierung zur Klage vor dem IGH ermutigt oder ihr davon abgeraten?

12

Hat die Bundesregierung erwogen, parallel zu den Gesprächen mit der italienischen Regierung auch den direkten Kontakt zu den Anwälten der Kläger, d. h. der NS-Opfer, zu suchen, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche Überlegungen haben letztlich dazu geführt, den italienischen Staat vor dem IGH zu verklagen, anstatt den NS-Opfern Entschädigung zu gewähren?

14

Wie vielen Entschädigungsklagen sieht sich die Bundesregierung gegenwärtig ausgesetzt (bitte möglichst nach a) ehemaligen Militärinternierten, b) Opfern/Angehörigen von Wehrmachts-/SS-Massakern, c) sonstigen Fällen differenzieren), und vor welchen Gerichten werden diese verhandelt (bitte Aktenzeichen u. Ä. angeben)?

15

Welche derartigen Verfahren sind bereits vor italienischen Gerichten rechtskräftig entschieden worden?

a) Welche Entschädigungssummen sind dabei festgelegt worden?

b) Wie hat die Bundesregierung auf die Entscheidungen reagiert?

16

Hinsichtlich welcher Verfahren laufen derzeit Vollstreckungsverfahren gegen deutsches Vermögen in Italien, und welches deutsche Vermögen ist hiervon betroffen?

17

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Weigerung, nähere Angaben zu deutschem Vermögen in Italien zu machen (Bundestagsdrucksache 16/9955, Fragen 6 und 7), und wenn ja, welche Rechtsgrundlage ermöglicht der Bundesregierung ihrer Ansicht nach, das parlamentarische Fragerecht hier zu ignorieren?

18

Hält es die Bundesregierung für angemessen, die Entschädigung von NS-Opfern, denen durch deutsche Soldaten unermessliches Leid zugefügt wurde, dadurch zu verhindern, dass sie dem Deutschen Bundestag keine Antworten auf den Umfang deutschen Staatsbesitzes in Italien gibt und damit den Deutschen Bundestag indirekt in Haftung für ihre umstrittene Verweigerungshaltung gegenüber den NS-Opfern nimmt?

Berlin, den 14. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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