Stahlwerkbau von ThyssenKrupp AG in Brasilien
der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2008 trat im Rahmen des anlässlich des EU-Lateinamerika-Gipfels in Lima/Peru abgehaltenen Alternativgipfels der sozialen Bewegungen („Enlazando Alternativas“) das „Tribunal der Völker“ zusammen. Das Tribunal untersuchte soziale, menschenrechtliche und ökologische Verwerfungen, die aus den unternehmerischen Tätigkeiten europäischer Konzerne in Lateinamerika resultieren. Unter den angeklagten Konzernen befand sich, neben weiteren deutschen Unternehmen, die ThyssenKrupp AG.
Die ThyssenKrupp AG ist zu 90 Prozent an dem Konsortium Atlantic Steel Company beteiligt. Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltgruppen werfen der Atlantic Steel Company vor, bei der Errichtung eines Stahlwerks in der Bucht von Sepetiba im brasilianischen Bundesstaat Rio de Janeiro schwere Umweltschäden zu verursachen und die lokalen Fischerfamilien um ihre Existenzgrundlagen zu bringen.
Angelockt durch großzügige Steuerbefreiungen und die finanzielle Unterstützung durch die brasilianische Entwicklungsbank BNDES (Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social), tätigt die ThyssenKrupp AG in der Bucht von Sepetiba eine der umfangreichsten deutschen Investitionen in Brasilien überhaupt. Die immensen sozialen und ökologischen Kosten des Projektes tragen die Menschen vor Ort. Durch die Aushebung von mit Schwermetallen belastetem Schlamm wurden die Fischgründe von ca. 8 000 Fischerfamilien kontaminiert bzw. durch Ablagerungen versperrt. Darüber hinaus werden durch den Bau des Stahlwerks und die damit im Zusammenhang stehenden Infrastrukturprojekte die Mangrovenwälder und weitere Teile des Ökosystems der Bucht nachhaltig beschädigt. Betroffenengruppen haben zwei Zivilklagen gegen die Atlantic Steel Company angestrengt und fordern Entschädigung in Höhe von insgesamt 300 Mio. R-Dollar (ca. 100 Mio. Euro). Außerdem verlangen sie eine Überprüfung des behördlichen Verfahrens, das zur Vergabe einer Umweltlizenz für das Bauvorhaben geführt hat.
Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen ergibt sich aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) eine Schutzpflicht Deutschlands gegenüber der durch die Unternehmenstätigkeit eines deutschen Unternehmens beeinträchtigten lokalen Bevölkerung (nach Artikel 2.1 des WSK-Paktes), in diesem Falle gegenüber den Fischerfamilien und anderen Betroffenen an der Bucht von Sepetiba.
Seit April 2008 liegt der Entwurf eines Zusatzprotokolls zum WSK-Pakt vor. Dieser ermöglicht ein Beschwerdeverfahren, so dass Personen einen Sachverhalt vor dem Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen prüfen lassen können. Aktuell berät die UN- Generalversammlung über die Freigabe des Zusatzprotokolls als menschenrechtlichen Vertrag zur Ratifikation. Bereits jetzt steht mit den „OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen“ ein Instrument zur Verfügung, um Verstößen von Unternehmen gegen Menschenrechte und international vereinbarte soziale und ökologische Standards nachzugehen.
Die Fraktion DIE LINKE. fragte die Bundesregierung im Juni 2008 in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/9589), ob ihr die gegen die ThyssenKrupp AG gerichteten Vorwürfe bekannt seien und ob sie gedenke, diese zu prüfen. Die Bundesregierung antwortete (Bundestagsdrucksache 16/9921), ihr seien die Anschuldigungen bekannt und sie werde „den Vorwürfen unter Einschaltung der deutschen Auslandsvertretungen, der betroffenen Unternehmen und anderer geeigneter Informationsquellen nachgehen und die Zusammenhänge eingehend überprüfen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Auf welche Informationsquellen hat die Bundesregierung bzw. haben die deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen der in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/9921) angekündigten eingehenden Prüfung zugegriffen?
Hat die Bundesregierung über die deutschen Auslandsvertretungen in dieser Angelegenheit Kontakt zu den Fischerfamilien, Einwohnervereinen, Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltgruppen vor Ort aufgenommen?
Falls ja, zu welchen Gruppen wurde Kontakt aufgenommen? Wie ist diese Kontaktaufnahme erfolgt?
Falls nein, warum ist keine Kontaktaufnahme erfolgt bzw. hat die Bundesregierung vor, zu den Fischerfamilien, Einwohnervereinen, Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltgruppen Kontakt aufzunehmen (bitte begründen)?
Welches Bild konnte sich die Bundesregierung von der sozialen und ökonomischen Situation der betroffenen Fischerfamilien an der Bucht von Sepetiba machen? In welcher Weise wurde diese nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durch den Bau des Stahlwerks verändert?
Welche Erkenntnisse über die Wirkung des Projektes auf den lokalen Arbeitsmarkt liegen der Bundesregierung vor?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die brasilianischen Behörden bereits zweimal die Baustelle vorübergehend schließen ließen, weil die Atlantic Steel Company die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards für die Arbeitnehmer nicht einhielt bzw. weil dort chinesische Arbeiter ohne Papiere arbeiteten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?
Zu welchen Einschätzungen ist die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen des Stahlwerkbaus auf das Ökosystem der betroffenen Region gekommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der von Umweltgruppen kritisierten Versenkung von kontaminiertem Aushub in der Bucht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Umständen, unter denen die Baustelle im Dezember 2007 von der brasilianischen Umweltagentur IBAMA (Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos Recursos Naturais Renováveis) aufgrund mangelhafter Genehmigungsverfahren gesperrt wurde?
Ist die Bundesregierung auf Hinweise darauf gestoßen, dass die betroffenen Familien und Aktivistinnen und Aktivisten, die ihre Belange vertreten, Repressalien durch private Sicherheitsdienste ausgesetzt sind?
In welcher Weise hat die Bundesregierung bzw. haben ihre Vertreterinnen und Vertreter vor Ort gegenüber der Konzernleitung der Atlantic Steel Company bzw. gegenüber der ThyssenKrupp AG die von Fischerfamilien, Einwohnervereinen, Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltgruppen kritisierten Missstände angesprochen und welche Antwort haben sie erhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erkenntnisse die Anklageschrift gegen die ThyssenKrupp AG, die auf dem „Tribunal der Völker“ in Lima behandelt wurde und in der es heißt: „The facilities of German corporation Thyssen Krupp have led to the environmental destruction of Sepetiba bay in Brazil, causing serious impacts on craft fishery as a result of the spill on mirror-still water“?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sie eine politische Verantwortung trägt für die Sozial- und Umweltverträglichkeit großer deutscher Investitionsprojekte im Ausland (bitte begründen)?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auch im Rahmen von Investitionsvorhaben deutscher Unternehmen, die sie weder durch Exportgarantien noch durch Investitionsgarantien unterstützt, auf die Einhaltung ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Standards wie etwa der „OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen“ zu drängen?
Welcher Handlungsbedarf im Hinblick auf die „OECD-Leitlinien“ ergibt sich für die Bundesregierung im Ergebnis ihrer Prüfung der Implikationen der Tätigkeit der ThyssenKrupp AG an der Bucht von Sepetiba?
In welcher Weise will die Bundesregierung gegenüber der ThyssenKrupp AG gegebenenfalls die Einhaltung der Standards der „OECD-Leitlinien“ einfordern?
Wie will die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 2.1. des WSK-Paktes im Falle der Auseinandersetzung um den Stahlwerkbau an der Bucht von Sepetiba nachkommen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass sich für sie aus dem WSK- Pakt eine Schutzpflicht gegenüber den von der Investitionstätigkeit der ThyssenKrupp AG Betroffenen an der Bucht von Sepetiba ergibt (bitte begründen)?
Falls ja, mit welchem Instrument plant die Bundesregierung, ihre Schutzpflicht gegenüber den durch die Unternehmenstätigkeit der ThyssenKrupp AG beeinträchtigten Familien an der Bucht von Sepetiba einzuhalten?