Einsatz von Streitkräften gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung von Piraterie vor der Küste Somalias
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit inzwischen drei Resolutionen (UNSR Res. 1814 vom 15. Mai 2008, 1816 vom 2. Juni 2008 und 1838 vom 7. Oktober 2008) die Staaten mandatiert, die Sicherheit vor der Küste Somalias auch mit militärischen Mitteln zu gewährleisten. Zwar wird in den Resolutionen betont, dass dabei die Souveränität Somalias gewahrt bleiben muss, die Staaten vor allem die Übergangsregierung Somalias unterstützen und nur in enger Abstimmung mit der Übergangsregierung Piraterie unterbinden sollen. Aber mangels klarer Umsetzungsbestimmungen besteht die Gefahr einer Militarisierung der Pirateriebekämpfung und der Instrumentalisierung der Piraterie für die Beanspruchung von Sonderrechten einiger Industriestaaten bei der Kontrolle und Überwachung des internationalen Seeverkehrs. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Anstieg der Militäroperationen in dieser Region.
Ende des Jahres werden voraussichtlich drei unterschiedliche Militärmissionen Kriegsschiffe am Horn von Afrika im Einsatz haben. Neben den Kriegsschiffen der Task Force 150 der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) und der Standing Naval Maritime Group 2 der NATO soll auch die EU-Mission „Atalanta“ im Dezember 2008 ihre Arbeit aufnehmen. Letztere löst die bereits im September eingerichtete EU-Koordinierungszelle EU NAVCO ab.
Der Beschluss des EU-Rates über die Gemeinsame Aktion (GA) über die Militäroperation der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008 wirft neben Fragen der politischen Sinnhaftigkeit einer solchen militärischen Operation auch verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf, z. B. über den Umgang mit gefangen genommenen Personen und die rechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte.
Zudem haben die gleichen Staaten und Militärbündnisse, die sich nun an der militärischen Bekämpfung der Piraterie beteiligen wollen, bislang wenig Initiative gezeigt, sich mit den strukturellen Ursachen und politischen Strategien zur Vermeidung und langfristigen Bearbeitung der Piraterie vor der somalischen Küste und weltweit zu befassen. Auch vor diesem Hintergrund sind daher Nachfragen angebracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Piraterie-Vorfälle sind in den letzten fünf Jahren vor der somalischen Küste gemeldet worden und wie häufig waren Schiffe mit Hilfslieferungen im Auftrag internationaler Hilfsorganisationen und deutsche bzw. europäische Schiffe betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Zahl der Transportschiffe, Handelsschiffe, Fischfangflotten und Privatschiffe)?
Wie entwickelte sich der Schiffsverkehr in den nationalen und internationalen Gewässern vor der somalischen Küste in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Schiffe, inklusive Unterstützungsschiffe, werden im Rahmen von „Atalanta“ eingesetzt, und in welchen Abständen werden sie abgelöst werden?
Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung evaluieren, ob die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Militäroperation „Atalanta“ tatsächlich einen Beitrag zur Minimierung des Piraterierisikos leistet?
Welche Formen der Zusammenarbeit mit der NATO Standing Naval Maritime Group und der OEF sind neben der Koordination, wie sie bereits im Rahmen von EU NAVCO erfolgt, geplant, und auf welche Weise wird diese Zusammenarbeit umgesetzt werden?
Welche Aufgaben der EU-Militäroperation werden als gemeinsame Ausgaben nach dem ATHENA-Mechanismus abgerechnet (bitte jeweils unter Angabe der geschätzten Gesamtkosten und des deutschen Anteils)?
Auf welche Weise wird die EU die Vorgaben der drei UN-Sicherheitsratsresolutionen (1814, 1816 und 1838) und der Gemeinsamen Aktion vom 10. November 2008 umsetzen und gewährleisten, dass die somalische Übergangsregierung eingebunden wird in die Entscheidungsprozesse, die Informationsauswertung und Kommunikation bei Einsätzen gegen Piraten?
Auf welche Weise wird die EU im Rahmen von „Atalanta“ auch die nicht anerkannten Institutionen und Behörden von Somaliland und Puntland in ihre Aktivitäten einbinden?
Wie wird die Beteiligung von Drittstaaten an der Gemeinsamen Aktion der EU geregelt, und mit welchen Staaten wurden bereits Gespräche hinsichtlich einer Beteiligung geführt bzw. sind in Vorbereitung?
Aufgrund welcher völkerrechtlichen oder anderen gesetzlichen Grundlagen können beteiligte Drittstaaten zur Einhaltung der Pflichten, die in der Gemeinsamen Aktion festgelegt sind, verpflichtet werden?
Unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage darf die Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung
a) ein Piratenschiff oder ein von Piraten gekapertes Schiff entern, und unter welchen Umständen darf dabei Gewalt angewendet werden?
b) ein Piratenschiff beschießen und ggf. versenken?
c) ein Piratenschiff oder ein von Piraten entführtes Schiff außerhalb des Einsatzgebietes verfolgen?
d) flüchtige Piraten auch an Land verfolgen?
e) Piraten festsetzten oder festnehmen?
Wie vereinbart die Bundesregierung den Einsatz deutscher Streitkräfte zur Pirateriebekämpfung, obwohl das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982 Piraterie als Kriminalität einstuft, für deren Bekämpfung verfassungsrechtlich die Polizei zuständig ist?
Nach welchen Kriterien wird im Rahmen von „Atalanta“ entschieden, welche Schiffe als schutzbedürftig eingestuft werden und Anspruch auf Geleitschutz haben, und welchen Einfluss haben die Eigentümer der Schiffe auf diesen Entscheidungsprozess?
Sollen Streitkräfte der Bundeswehr auf Schiffen mit Hilfslieferungen internationaler Hilfsorganisationen oder anderen als schutzbedürftig eingestuften Schiffen eingesetzt werden?
a) Wenn ja, auf welcher verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Grundlage?
b) Wenn ja, welche Waffen oder Waffensysteme sollen an Bord dieser Schiffe gebracht werden, und für welche Maßnahmen sind sie jeweils vorgesehen?
c) Wenn ja, welchem Recht wären die deutschen Streitkräfte, die auf diesen Schiffen eingesetzt werden, unterstellt, dem deutschen Recht, dem des jeweiligen Flaggenstaates oder Dritten (bitte mit Begründung)?
In welchen Fällen ist Deutschland für die Strafverfolgung von Personen zuständig, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder unter Verdacht stehen, solche begangen zu haben?
Unter welchen Bedingungen und auf welcher rechtlichen Grundlage ist es für die Bundeswehr bzw. die Bundesregierung möglich, festgenommene Piraten an Drittstaaten zu überstellen, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an Drittstaaten überstellte Personen keinerlei Risiko die Menschenrechtsnormen verletzender Behandlung inklusive der Todesstrafe ausgesetzt werden?
Welche Informationen und Daten werden im Rahmen der Überwachung ermittelt, und an wen werden diese zu welchen Zwecken weitergegeben?
Welche internationalen Fangflotten, insbesondere aus der EU, haben in den letzten fünf Jahren vor der Küste Somalias in der Exclusive Economic Zone (EEZ) gefischt?
Wie wird gewährleistet und kontrolliert ob diese Schiffe über eine gültige Lizenz zum Fischen in der EEZ Somalias haben?
Auf wie viele Tonnen wird der legale und der illegale Fischfang vor der EEZ Somalias geschätzt, und wie viele Tonnen werden davon in Europa weiterverkauft und verarbeitet?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Verarmung der somalischen Fischer, insbesondere durch den Fischfang internationaler Flotten auf somalischem Territorium, und der Zunahme der Piraterie?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um den somalischen Fischern wieder zu Fischfangquoten zu verhelfen, die ihre ökonomische Situation verbessern?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme von Piraterie-Vorfällen vor der somalischen Küste und der sich kontinuierlich verschlechternden Bürgerkriegssituation in Somalia?
Welche nichtmilitärischen Maßnahmen zur Vermeidung von Piraterie haben die EU und Deutschland in den letzten zehn Jahren am Horn von Afrika unternommen?
Welche Überlegungen gibt es innerhalb der EU und auf Seiten der Bundesregierung zur Verbesserung der Fähigkeiten der somalischen Behörden zur Pirateriebekämpfung und in der Region insgesamt?
Welche nichtmilitärischen Maßnahmen sind im Rahmen der EU oder von Seiten der Bundesregierung geplant, um die strukturellen Ursachen von Piraterie zu beseitigen?
Welche zivilen Maßnahmen sind im Rahmen der EU oder von Seiten der Bundesregierung geplant, um eine Stabilisierung der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Situation in Somalia zu befördern und zu unterstützen?