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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verlagerung von Arbeitsplätzen bei der Deutschen Bundespost von Gießen nach Frankfurt/Main (G-SIG: 11004033)

Begründung der Verlagerung von 35 Arbeitsplätzen für Fernmeldehandwerker von Gießen nach Frankfurt, Erhöhung des Auftragnehmeranteils beim Fernmeldeamt Gießen, Schwächung des strukturschwachen mittelhessischen Raums, Revision des Arbeitsplatzverlusts

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

24.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/529903.10.89

Verlagerung von Arbeitsplätzen bei der Deutschen Bundespost von Gießen nach Frankfurt/Main

des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgrund von frühzeitigen Aussagen des Bundesministeriums für Post- und Telekommunikation, daß alle Fernmeldehandwerker bei der Deutschen Bundespost einen ausbildungsgerechten Vollarbeitsplatz erhalten, hat das Fernmeldeamt Gießen diese Aussage nach Personalbedarfsrechnungen für die jungen Kolleginnen und Kollegen übernommen. Nach dem vorhandenen Arbeitsvolumen hätten alle Junghandwerker einen ausbildungsgerechten Arbeitsplatz beim Fernmeldeamt Gießen erhalten.

Am 28. August 1989 jedoch hat die Oberpostdirektion Frankfurt ohne Rückfrage beim Fernmeldeamt Gießen beschlossen, 35 Arbeitsplätze aus Gießen nach Frankfurt zu verlagern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen Gründen wurden die genannten 35 Arbeitsplätze für Fernmeldehandwerker von Gießen nach Frankfurt verlegt?

2

Ist dem Bundesminister für Post- und Telekommunikation bekannt, daß bereits vorhandene Arbeitsverträge aufgrund dieser Tatsache vernichtet werden mußten?

3

Wie beurteilt der Bundesminister für Post und Telekommunikation die Tatsache, daß die Auszubildenden mitten während ihrer mündlichen Prüfung auf diese negative Situation hingewiesen werden mußten?

4

Teilt der Bundesminister für Post und Telekommunikation unsere Einschätzung, wonach sich durch die genannte Maßnahme eine weitere Schwächung des ohnehin strukturschwachen mittelhessischen Raumes ergibt?

5

Welche Vorteile verspricht sich der Bundesminister für Post- und Telekommunikation von der Erhöhung des Auftragnehmeranteils beim Fernmeldeamt Gießen, auch unter Berücksichtigung des deutlich erhöhten Kostenaufwandes?

6

Ist der Bundesminister für Post- und Telekommunikation bereit, den Arbeitsplatzverlust für Mittelhessen durch die Entscheidung wieder rückgängig zu machen?

Bonn, den 3. Oktober 1989

Kleinert (Marburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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