Einsatz von Pestiziden Angaben zur Menge der hergestellten, importierten, exportierten und in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Pestizide
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986, in Kraft getreten am 1. Januar 1987, haben die Hersteller, Vertriebsunternehmer, Importeure jährlich, erstmals zum 30. Juni 1988, die Pflicht, der Biologischen Bundesanstalt zu melden, welche Pestizide (Art und Menge) im vorangegangenen Kalenderjahr in der Bundesrepublik Deutschland verkauft bzw. exportiert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie groß war die — in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte, — in der Bundesrepublik Deutschland vertriebene, — in die Bundesrepublik Deutschland eingeführte, — von der Bundesrepublik Deutschland exportierte Pestizidmenge, aufgeschlüsselt nach Handelsprodukten und Wirkstoffen, im Kalenderjahr 1987 und 1988?
Welchen Anteil hatten dabei die Insektizide, Herbizide, Fungizide?
Welche Formulierungsstoffe, aufgeschlüsselt nach Art und Menge, wurden mit den Wirkstoffen in den Handel gebracht und damit in der Umwelt verteilt?
Welche Wirkstoffe und Formulierungsstoffe, jeweils aufgeschlüsselt nach Art und Menge, werden in folgenden Bereichen eingesetzt: — Haus- und Kleingärten, — Deutsche Bundesbahn, — Forstwirtschaft, — Landwirtschaft, — militärisches Gelände, — sonstige Freiflächen?
Welche in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen Pestizide wurden 1987 und 1988 in welche Länder exportiert, und wie groß war der Warenwert dieser Exporte?
Welche dieser Wirkstoffe waren in der Vergangenheit schon einmal in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, und aus welchem Grund endete die Zulassung?
Welche der exportierten Wirkstoffe sind in der Bundesrepublik Deutschland zwar zugelassen, werden in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht vertrieben?
Sofern exportierte Wirkstoffe in der Bundesrepublik Deutschland nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen waren/sind, wurden/werden diese Chemikalien nach dem Chemikaliengesetz geprüft oder handelt es sich um Altstoffe?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Anlagen zur Produktion von Mitteln, die weder nach dem Pflanzenschutzgesetz noch nach dem Chemikaliengesetz geprüft wurden, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen wurden, ohne daß toxikologische und ökotoxikologische Daten vorlagen, die es ermöglicht hätten, das Gefährdungspotential von Produkt- und Abfallstoffen sowie auftretenden Belastungen von Abwasser und Abluft zu bewerten?