Offenlegung deutscher Rüstungs- und Atomexporte
der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum veröffentlicht das Statistische Bundesamt in seinem Jahresbericht 1988 „Außenhandel nach Waren und Ländern" (Reihe 2, Fachserie 7) keine Empfängerländer für bundesdeutsche Kriegsschiffe, halb- und vollautomatische Gewehre und andere Kriegswaffen?
Kann die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG für Revolverlieferungen (Kaliber 9 mm) nach Brasilien (208 Stück), Israel (897 Stück), Sri Lanka (745 Stück) und Thailand (2 725 Stück) bestätigen?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 1066)
Kann die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG für weitere Revolver- und Pistolentlieferungen an Ägypten, Sudan, Kolumbien und Pakistan bestätigen, und um welche Revolver- und Pistolentypen handelte es sich dabei?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 1069)
Kann die Bundesregierung die Ausfuhr von „Säbel, Degen und Bajonette" an Chile, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela und Israel bestätigen, und waren für diese Exporte Genehmigungen nach dem AWG erforderlich?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 1070)
Kann die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG für die „Munition" von Kriegswaffen nach Malaysia, Bangladesh, Singapur, Indien und Argentinien bestätigen, und um welche Waffensysteme handelte es sich jeweils?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 1070)
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 8 800 kg „Kernreaktor-Stahl freiformgeschmiedet" im Wert von 157 000 DM nach Südafrika geliefert wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Export im Hinblick auf die UN-Sicherheitsrats-Resolution 418 (1977)?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 708f.)
Unterliegt der Export dieses speziellen „Kernreaktor-Stahls" der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem AWG und ggf. nach welcher Position der Ausfuhrliste? Wenn nein, wird die Bundesregierung eine diesbezügliche Genehmigungspflicht gegenüber Südafrika im Hinblick auf einschlägige UN-Sicherheitsrats-Resolutionen einführen?
Kann die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG über angereichertes Uran-235, Thoriumverbindungen an U-235 abgereicherter Uranverbindungen sowie „andere Teile von Kernreaktoren" nach Südkorea bestätigen?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 170f., S. 709)
Kann die Bundesregierung Genehmigungen nach der „Kernenergieliste " (Teil I Abschnitt b der AL zur AWV) zum AWG über „Teile von Kernreaktoren" nach Argentinien und China bestätigen, und welche Art von Atomtechnologie durfte nach China und Argentinien geliefert werden?
(Außenhandel nach Waren und Ländern, 1988, S. 709)